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Verbot von Ferienwohnungen in BerlinJetzt wird es ernst

Wer bis Ende April seine Ferienwohnung nicht gemeldet hat, betreibt sein Geschäft illegal. Das scheint die meisten nicht zu stören.

Hier wird bald zugeschlossen: Ferienwohnung in Berlin Foto: dpa

Was für ein Wortungetüm. Acht Silben. Ohne Trennungsstriche würde es nicht einmal in eine taz-Zeile passen, dieses Zweck-ent-frem-dungs-ver-bots-ge-setz. Hätte man das nicht auch kürzer machen können? Und vor allem etwas schärfer?

Am 30. April wird sich zeigen, ob das Gesetz seine acht Silben wert ist. An diesem Tag läuft die zweijährige Übergangsfrist aus. Wer in Berlin eine Ferienwohnung betreibt und bis dahin nicht beim zuständigen Bezirksamt eine Legalisierung beantragt hat, vermietet ab sofort illegal. Wer ohne Genehmigung weiterhin vermietet oder erst gar nichts meldet und erwischt wird, muss mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld rechnen. Eine Summe, die vielleicht furchteinflößender ist als ein achtsilbiges Wortungetüm.

Jede sechste Übernachtung

In Berlin gibt es 24.000 Ferienwohnungen, heißt es in der aktuellen Studie des Immobilienentwicklers GBI. Auf 23.000 war der Stadtrat Stephan von Dassel aus Mitte gekommen, der bereits im August 2015 eine Studie in Auftrag gegeben hatte. Unbestritten ist, dass Berlin damit Spitzenreiter in Deutschland ist. Jede sechste Übernachtung findet in privat vermieteten Wohnungen statt. Insgesamt hat Berlin 1,9 Millionen Wohnungen.

Um das florierende Geschäft auszutrocknen, gilt seit dem 1. Mai 2014 das Gesetz mit den acht Silben. Unerlaubter Leerstand fällt darunter, aber eben auch das unerlaubte Vermieten der eigenen Wohnung. In einer Stadt, die bald die Viermillionenmarke reißen wird, soll möglichst jede Wohnung wieder der normalen Vermietung zugeführt werden. Aber wird das auch klappen?

Stephan von Dassel geht weiter von einer hohen Dunkelziffer aus. In Mitte seien bisher 842 Anträge auf Genehmigung der Vermietung einer Ferienwohnung gestellt worden, sagt der grüne Stadtrat auf Nachfrage. 1.557 BetreiberInnen hatten sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist gemeldet und den Betrieb einer Ferienwohnung bekannt gegeben. Nur jeder Zweite der Sichmeldenden will damit über die Übergangsfrist hinaus weitervermieten. In Berlin haben sich bis Ende Juli 2014 insgesamt 6.400 BetreiberInnen gemeldet – das ist nur ein Viertel der Wohnungen, die von Dassel und die GBI ermittelt haben. Es kann also von 17.000 Ferienwohnungen ausgegangen werden, die in ganz Berlin illegal vermietet werden.

Allein in Mitte gibt es 3.500 illegale Ferienwohnungen, schätzt Stadtrat von Dassel. Schon jetzt geht der Bezirk gegen die illegalen FerienwohnungsvermieterInnen vor. 938 Verfahren hat das Amt eingeleitet. Dabei wurden, so der Stadtrat, 99 illegale Ferienwohnungsnutzungen beendet. So richtig werden sich die Bezirke erst Anfang Mai an die Arbeit machen.

In einer Stadt, die bald die Vier­millio­nenmarke reißen wird, soll möglichst jede Wohnung der nor­malen Vermietung zugeführt werden

Ob es gelingt, den grauen Markt tatsächlich auszutrocknen, hängt auch davon ab, wie viele MitarbeiterInnen im Außendienst auf die Pirsch gehen. Nur mit mehr MitarbeiterInnen kann das Verbot auch umgesetzt werden. Zu den insgesamt 34 bestehenden Stellen in den Bezirksämtern, sollen deshalb noch 30 hinzukommen. Auch die BetreiberInnen von Vermittlungsplattformen im Internet sind verpflichtet, den Bezirken Informationen über die VermieterInnen zu überlassen. Die Plattform Wimdu klagt bereits dagegen.

Und auch als Nachbar kann man aktiv werden: Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können ab sofort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt per Onlineformular unter www.berlin.de/zweckentfremdung gemeldet werden.

Fest steht, wer seine Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermietet, geht ab der kommenden Woche ein hohes Risiko ein. Weiterhin erlaubt ist dagegen, einzelne Zimmer zu vermieten, solange die Fläche nicht mehr als die Hälfte der Wohnung ausmacht. BerlinerInnen, die in WGs wohnen und in den Urlaub fahren möchten, können also beruhigt sein und ihr Zimmer vermieten. Es sei denn, die Vermietung ist laut Mietvertrag verboten. Es bleibt kompliziert.

Dieser Text ist Teil des aktuellen Wochenendschwerpunkts in der taz.berlin. Darin außerdem: Wie ein Ferienwohnungsbesitzer mit der neuen Situation umgehen will. Am Kiosk.

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9 Kommentare

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  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Dieses Gesetz ist mal wieder eine absolute Frechheit. Mit welchem Recht darf der Staat mir bitte sagen wie ich mein Privateigentum zu verwenden habe? Es ist ja nicht so als würde jemand zu Schaden kommen, wenn die Wohnung weiter an Touristen vermietet wird.

     

    Ein sinnvolles Verbote wäre es Gesetze zu verbieten die "Verbrechen" ohne Opfer ahnden.

    • @33523 (Profil gelöscht):

      Da könnte ich genauso einen PKW kaufen und ohne Lizenz Taxifahren, oder Kleinbus kaufen und Buslinie einrichten, ohne Konzession, Lizenz und Steuern zu zahlen, was geht den Staat an, was ich mit meinen PKWs mache?

    • 8G
      87203 (Profil gelöscht)
      • 3G
        33523 (Profil gelöscht)
        @87203 (Profil gelöscht):

        Die Vermietung als Ferienwohnung schadet dem Allgemeinwohl nicht. Wäre das so dann hätte es für diesen Unfug kein neues Gesetz gebraucht.

        • 8G
          87203 (Profil gelöscht)
          @33523 (Profil gelöscht):

          Gerade bei Immobilien hat, soweit ich weiss, der Staat schon sehr lange seinen Einfluss gerade aufgrund dieses Grundsatzes geltend gemacht. Deswegen kann beispielsweise ein Vermieter die Miete ja auch nicht nach Gusto erhoehen.

          Das ist das Recht mit welchem der Staat ihnen das sagen darf. Und es ist keine brandneue Erfindung, wie sie in dem von mir verlinkten Artikel nachlesen koennen

        • @33523 (Profil gelöscht):

          Mit einer zweckentfremdenden Verwenudung, z.B. einer Vermietung an Touristen (kurzfristige Zeiträume, überhöhte Preise, Gewinnerzielungsabsicht) entziehen Sie dem Wohnungsmarkt Wohnraum für Menschen, die auf einen dauerhaften Wohnsitz angewiesen sind. Touris können sich gefälligst ein Hotel suchen!

           

          Also, inwiefern schaden Sie damit dem Allgemeinwohl nicht?!

          • 3G
            33523 (Profil gelöscht)
            @Cabrón:

            Das der Staat einem jetzt schon vorschreiben will wie man sein Eigentum benutzen darf ist bizarr.

            Wenn ich mir einen langen Schuhanzieher kaufe und diesen dann aber zum kraulen meines Rückens verwende würde ja auch niemand auf die Idee kommen diese Handlung zu kriminalisieren, auch wenn die Hersteller von Rückenkraulern fürchterlich unter solchen Zweckentfremdungen leiden.

             

            Eine Gewinnerzielungsabsicht ist keine Straftat, sie ist an vielen Stellen sogar vorgeschrieben.

            Das die Preise die man für eine Wohnung über AirBNB zahlt überhöht sind glaubt man auch nur bis man sie mal mit den Zimmerpreisen m Hotel verglichen hat.

             

            Das der Gesellschaft geschadet wird wenn man nicht zu 7€/m² in Berlin Mitte wohnen kann bezweifel ich. Das ist vielleicht ärgerlich für die Menschen die nun auf Facebook nicht mit ihrer neuen Wohnung in Friedrichshain prahlen können aber eine ernsthafte Beeinträchtigung liegt da sicher nicht vor. Ist ja nicht so das in Deutschland irgendjemand auf der Straße leben muss.

            • @33523 (Profil gelöscht):

              Doch, da gibt es leider genügend Menschen die dies müssen.

            • 9G
              970 (Profil gelöscht)
              @33523 (Profil gelöscht):

              Wenn du eine Ferienwohnung draus machen willst, darfst du das doch. Nur musst du dich dann auch nicht wundern, wenn die Gewinne anders besteuert werden, als bei der "normalen" Vermietung. Einzig darum geht's doch.