Minderjährige Flüchtlinge in Bremen sich selbst überlassen: Die Alleingelassenen
Mindestens tausend minderjährige Flüchtlinge in Bremen sollen keinen Vormund haben.
Und auch, um nachzufragen, wer sich vor der „Bestallung“, also der Übernahme einer Vormundschaft, um die Jugendlichen kümmert: „Verfügen diese unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zumindest über Casemanager*innen bzw. wer übt ansonsten bis zur Bestallung der Amtsvormundschaft die elterliche Sorge aus?“, will die Linke weiterhin wissen.
Diese Frage irritiert Donka Dimova vom Verein „Fluchtraum“, der sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kümmert und Einzelvormunde und MentorInnen für sie vermittelt: „Ein Casemanager hat nicht die Aufgabe, einen Vormund zu ersetzen“, sagt sie. „Er muss beim Jugendamt die Maßnahmen der Jugendhilfe koordinieren, aber die Bereiche Bildung, Aufenthalt und Gesundheit sind nicht seine Kerngeschäfte.“
Dafür sei ein Vormund da, „und hier ist das System zusammengebrochen“, sagt Dimova. Den obligatorischen Gesundheitscheck, eine Altersschätzung und die Abnahme der Fingerabdrücke hätten die meisten der Jugendlichen in Bremen durchlaufen, „aber dann hängen sie fest.“ Die Vorstellung beim Familiengericht, das den Vormund bestellen muss, „dauert unendlich lange: Manche Jugendliche sind schon ein halbes Jahr da, ohne dass ihr Fall vor Gericht überhaupt behandelt wurde“, sagt Dimova.
Dabei hängt viel an der Vormundschaft, zum Beispiel die Vorbereitung des Jugendlichen auf sein Asylverfahren. „Betreuer in den Notunterkünften kümmern sich bei den Jugendlichen ohne Vormund um das Wichtigste und leisten Unterschriften für Duldungen oder Schulplätze“, sagt Dimova. Aus Zeitmangel würden solche Dinge allerdings in Form von Sammelanträgen erledigt.
Sofia Leonidakis berichtet, dass auch das Jugendamt inzwischen angewiesen sei, beispielsweise Asylanträge für die Jugendlichen zu stellen: „Das im Rahmen der Interimsversorgung nicht zu tun, wäre natürlich noch schlimmer, aber so weit hätte es gar nicht kommen dürfen.“ Und: „Auch hier handelt es sich um Sammelanträge, von denen die Jugendlichen oft selbst gar nichts wissen.“
Viele derjenigen, die auf ihren Termin beim Familiengericht warteten, gingen nicht einmal in die Schule: „Dieser Zustand dauert teilweise Monate, in denen der achtzehnte Geburtstag der Jugendlichen immer näher rückt – und danach herrscht keine Schulpflicht mehr“, sagt Leonidakis. Das habe massive Konsequenzen: „Die Jugendlichen stehen ohne Schulabschluss da und der Bremer Erlass greift bei ihnen nicht.“ Denn diese Regelung, nach dem minderjährige Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, gilt nur, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Donka Dimova, Verein „Fluchtraum“
Aber selbst jene, die unter Amtsvormundschaft stehen, haben laut Donka Dimova wenig davon: „Für mehrere hundert Jugendliche ist eine einzige Person zuständig“, sagt sie. Mehr als schieres Verwalten sei auch hier nicht möglich.
„Eigentlich darf ein Amtsvormund nur maximal 50 Mündel betreuen“, sagt Leonidakis. Deswegen würden automatisch dann, wenn diese Zahl überschritten werde, neue Stellen beim Amt für Soziale Dienste ausgeschrieben: „Das Problem ist aber, dass diese Stellen nicht besetzt werden, weil sie in Bremen erheblich schlechter bezahlt werden als in den angrenzenden Gemeinden.“
Gleiches gelte für die CasemanagerInnen: Auch die würden in Bremen schlechter eingestuft. Das vorhandene Personal wechsele deswegen oft, BerufseinsteigerInnen suchten sich im Umland Stellen mit besseren Arbeitsbedingungen und höherem Gehalt: „Schon lange fordern wir, dass hier dringend gegengesteuert werden muss, denn hier geht es um einen elementar wichtigen Bereich, der ganz klar kindeswohlrelevant ist“, sagt Leonidakis.
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