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Dschihadist aus Recklinghausen20 Namen für den Paris-Attentäter

Der Mann, der am 7. Januar eine Polizeistation überfiel, kam aus Deutschland – und war mehreren europäischen Behörden bekannt.

Auf der Pressekonferenz wurden die verschiedenen Identitäten des Mannes auch visualisiert. Foto: dpa

Berlin taz | Es glich einem Puzzlespiel. Doch nun scheint das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) die wahre Identität jenes Mannes gelüftet zu haben, der am Jahrestag des Anschlags auf das Satiremagazin Charlie Hebdo mit einem Schlachterbeil, einer Sprengstoffwestenattrappe und dem Ruf „Allah ist groß“ auf eine Pariser Polizeistation zugelaufen und daraufhin erschossen worden war.

Nach Angaben des Landeskriminalamts handelt es sich um den 24-jährigen Tunesier Tarek Belgacem. Er sei ein Einzeltäter gewesen. „Wir schließen mit heutigem Stand aus, dass es ein islamistisches Netzwerk gegeben hat“, sagte LKA-Chef Uwe Jacob am Freitag in Düsseldorf.

Die Identifizierung sei mit einem Fingerabdruck des Getöteten gelungen, berichtete Jacob. Eine abschließende DNA-Analyse durch die französischen Behörden steht noch aus. Unter dem Namen Walid Salihi hatte Belgacem zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Recklinghausen gelebt.

Erstmalig nach Europa gekommen war der Maghrebiner 2011. Doch Rumänien schob ihn noch im selben Jahr zurück nach Tunesien ab. Danach versuchte er es in sieben weiteren Ländern: In Frankreich, Luxemburg, der Schweiz, Italien, Schweden, Österreich und der Bundesrepublik stellte er Asylanträge. Dabei benutzte er mehr als 20 unterschiedliche Identitäten. Unter anderem gab er sich als Syrer, Marokkaner und Georgier aus.

Belgacem wurde immer wieder straffällig. Das Spektrum reicht von diversen Diebstählen, sexueller Belästigung, Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz bis zur Körperverletzung. Ermittelt wurde gegen ihn auch, weil die Polizei im Februar 2015 bei einer Durchsuchung seiner Asylunterkunft auf eine an die Wand gemalte Fahne des IS gestoßen war. Bis dahin hatte es keine Hinweise auf eine dschihadistische Radikalisierung gegeben. Für die Behörden galt er deshalb als „Täter der Allgemeinkriminalität“.

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