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Notkonzept für Unbegleitete

Flüchtlinge Schleswig-Holstein unterläuft bei der Betreuung Minderjähriger Jugendhilfestandards

Minderjährige Flüchtlinge können in Schleswig-Holstein abweichend von den Standards der Jugendhilfe untergebracht und betreut werden. Im Austausch mit den Kommunen sei ein entsprechendes Konzept erarbeitet worden und jetzt gestartet, teilte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) gestern in Kiel mit. Es regelt die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlingen. Bis Ende des laufenden Jahres dürften insgesamt rund 2.500 solcher Minderjähriger im nördlichsten Bundesland angekommen sein. Im Vorjahr waren es rund 700.

„Wir wollen und müssen jungen Flüchtlingen schnell und unbürokratisch helfen“, sagte Alheit. Da auf kommunaler Ebene nicht kurzfristig die notwendigen Kapazitäten geschaffen werden könnten, diene das Konzept dazu, „die erforderliche Akutversorgung dennoch sicherzustellen“. Im Sinne des Kindeswohls müssten –abweichend von den üblichen Jugendhilfestandards –auch Notunterbringungen ermöglicht werden. Es gelte Obdachlosigkeit oder Mangelversorgung zu vermeiden, so die Begründung.

Zu den befristeten Ausnahmeregelungen gehört, dass in bestehenden Einrichtungen die Gruppengröße von zehn auf bis zu 14 männliche Jugendliche aufgestockt werden kann. In betreuten Wohnformen sei ausnahmsweise eine Doppelbelegung genehmigungsfähig. Falls kein Platz in Jugendhilfeeinrichtungen ist, können minderjährige Flüchtlinge in „Inobhutnahmestellen“ mit maximal 60 Jugendlichen unterkommen. Eine erste solche Stelle wurde bereits in einer ehemaligen Polizeistation in Neumünster eingerichtet, weitere sollen folgen.

Die Beteiligten seien sich einig, dass es sich nur um „zeitlich befristete Übergangslösungen“ handeln dürfte, so Alheit. (dpa)

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