: Bis zur Vorlesung dauert‘s noch
Flüchtlinge II Asylbewerber sollen nun studieren dürfen. Wie, ist offen
Das Aufenthaltsrecht soll in puncto Bildung keine Rolle mehr spielen: Flüchtlinge in Berlin dürfen in Zukunft studieren. Am Dienstag hatte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) das Flüchtlingskonzept vorgestellt, in dem dieser Beschluss verankert ist. „Damit haben wir eine sehr wichtige Klärung erreicht“, sagte Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Mittwoch.
Bisher war es Flüchtlingen, deren Verbleib in Deutschland nicht sicher ist, untersagt, ein Studium zu beginnen. Nur wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen finanzieren konnten und ein Ende ihres Asylverfahrens nicht absehbar war, durften sie sich immatrikulieren. Solche aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen sollen nun mit dem Senatsbeschluss nicht mehr gelten, erklärte Thorsten Metter, Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft.
Nicht nur als Gasthörer
In den vielen anderen Bundesländern ist das schon lange möglich. In Niedersachsen können sich Flüchtlinge sogar ohne Zeugnis für Studiengänge immatrikulieren, die keinen Numerus Clausus haben, sofern ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. In einigen Ländern dürfen sie jedoch nur als Gasthörer Vorlesungen besuchen. An Berliner Hochschulen sollen Asylbewerber wirklich studieren, also auch Prüfungen ablegen dürfen, so Metter. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres teilte mit, dass Flüchtlingen, die studieren, nicht bevorzugt Asyl gewährt werde.
Die Hochschulen wüssten bereits von dem Senatsbeschluss, wie die Technische Universität (TU) bestätigte. Gespräche zur Umsetzung – auch mit den anderen Berliner Hochschulen – gäbe es erst im September. Es sei zuerst wichtig, das Studium überhaupt zu ermöglichen. Christian Thomsen, Präsident der TU, erklärte, dass man gerne Flüchtlinge aufnehmen wolle. „Ich signalisiere meine Unterstützung, dies voranzubringen und gemeinsam zu überlegen, was wir in Berlin für Flüchtlinge tun können“, sagte er. Thomsen geht davon aus, dass bestehende Zulassungsbeschränkungen auch für Flüchtlinge gelten werden. Franziska Maria Schade
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