: Richter muss entscheiden
Datenschutz Ermittlungen zum Tod eines Patienten in einer Asklepios-Klinik stocken
Die Aufklärung des Todes des 29-Jährigen Thomas S. im Asklepios-Klinikum (AK) Wandsbek und die Beschlagnahmung seiner Krankenakten beschäftigt einen Ermittlungsrichter: „Wir konnten die Krankenunterlagen noch nicht auswerten, da die Klinik Widerspruch eingelegt hat“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach. „Wir warten nun auf einen richterlichen Beschluss.“
Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung richtet sich gegen einen Arzt des AK Wandsbek, der im März 2014 S. falsch behandelt haben soll. Er war mit Nacken- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit eingeliefert worden. Der behandelnde Arzt erkannte die Schwere der Erkrankung nicht sofort und schickte ihn ins Wartezimmer. Bei einem Krampfanfall stellten die Ärzte eine schwere Hirnblutung fest, er wurde zur Notoperation ins AK Altona verlegt, wo er später starb.
In der vorigen Woche suchten Staatsanwälte beide Kliniken auf und stellten die Krankenakten sicher. Dass für den Tag eine Gefährdungsanzeige des Klinikpersonals wegen Überlastung der Ärzte vorgelegen habe, hätte mit dem Fall nichts zu tun, erklärte das Unternehmen. Diese habe sich auf die Spätschicht bezogen, die Tagschicht, in der S. behandelt wurde, sei voll besetzt gewesen. Der Asklepios-Konzern unterstütze die Bemühungen, den „tragischen und schicksalhaften Verlauf aufzuklären“, hieß es.
Der Widerspruch gegen die Beschlagnahme sei reine Formsache „Der Schutz der Patientendaten ist ein hohes Gut“, sagt Asklepios-Sprecher Rune Hoffmann. „Wir sind damit frei vom Vorwurf, dass wir Patientendaten freiwillig preisgegeben haben“. Die Ankläger seien ohne Richterbeschluss gekommen, so Hoffmann. „Wir wollten uns von der rechtlichen Seite nicht angreifbar machen“. KVA
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