Kommentar UBS-Bank: Defekter Rechtsstaat
In einem funktionierenden Rechtsstaat säßen die Exführungskader der UBS-Bank längst vor Gericht oder gar hinter Gittern.
D ie Schweiz hat sich im vielfältigen Skandal um ihre Großbank UBS endgültig in eine Lage manövriert, aus der es keinen Ausweg mehr gibt. Zumindest nicht mit den bisher üblichen Tricks, Hinhaltetaktiken und halbherzigen Maßnahmen.
Hauptverantwortung hierfür tragen der frühere UBS-Chef Marc Ospel und andere kriminelle Exführungskader der Bank. In einem funktionierenden Rechtsstaat säßen sie längst vor Gericht oder gar hinter Gittern. Stattdessen werden gegen diese Kriminellen erstattete Strafanzeigen seit einem Jahr wegen angeblicher "Unzuständigkeit" von einer kantonalen Justizbehörde an die nächste verschoben. Wesentlich mitverantwortlich für die Misere sind FDP-Finanzminister Merz und andere durch Spenden der UBS korrumpierte PolitikerInnen. Sie verübten bereits mindestens einen Rechtsbruch zur angeblich alternativlosen Rettung der UBS und verschwendeten dafür am Parlament vorbei 86 Milliarden Franken Steuergelder. Den Ausweg zumindest aus dem Teilskandal der auf UBS-Konten versteckten Steuermilliarden von US-BürgerInnen hat jetzt zum Glück das höchste Gericht der Schweiz verbaut. Aber auch nur, indem es weiterhin an der spitzfindigen Unterscheidung zwischen "Steuerhinterziehung" und "Steuerbetrug" festhält. Diese dient(e) ebenso wie das Bankgeheimnis in erster Linie der Bereicherung der Schweiz an unversteuertem Geld ausländischer StaatsbürgerInnen.
Doch diese Praktiken sind nicht länger haltbar. Auch bei der Verhandlung mit Deutschland und anderen EU-Staaten wird die Schweiz nach diesem Urteil ihres höchsten Gerichts keine Sonderregeln unterhalb des automatischen Informationsaustausches über Konten von AusländerInnen mehr heraushandeln können. Je eher sich diese Einsicht in Bern durchsetzt, umso besser für die Schweiz.
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