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Kriminologe zu Sicherungsverwahrung"Die Gefahr wird extrem überschätzt"

Der Kriminologe Thomas Feltes erklärt, dass neun von zehn Insassen der Sicherungsverwahrung unnötig weggesperrt wurden. Angst vor Entlassenen hält er für "unangemessen"

Wann werden weggesperrte Täter zu Opfern? Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Feltes, mehr als 80 rückfallgefährdete Straftäter sollen aus der Sicherungsverwahrung freikommen. Die Justizminister der Länder und viele Gerichte blockieren, wo sie nur können. Was empfehlen Sie als Kriminologieprofessor?

Thomas Feltes: Die Betroffenen sind sofort aus der Haft zu entlassen. Das Straßburger Urteil ist verbindlich. Wer veranlasst, dass diese Personen weiter im Gefängnis bleiben müssen, begeht Rechtsbeugung.

Meinen Sie damit auch das Bundesverfassungsgericht, das mehrere Eilanträge abgewiesen hat?

Ich bin mal gespannt, ob einer der abgewiesenen Antragssteller nach Straßburg geht und dort Eilrechtsschutz beantragt. Das könnte für Deutschland ziemlich peinlich werden.

privat
Im Interview: 

Thomas Feltes, 59, ist seit 2002 Professor für Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Uni Bochum. Zuvor war er zehn Jahre lang Rektor der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen. Er ist zudem Berater des Europarats, der UN und der OSZE.

Sicherungsverwahrung

Die Sanktion: Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung seiner Strafe im Gefängnis bleiben - so lange, bis er nicht mehr als gefährlich gilt. Derzeit sitzen in Deutschland rund 500 Personen in Sicherungsverwahrung, Tendenz stark steigend.

Das Urteil: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) führt dazu, dass rund achtzig Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Sie waren vor 1998 nach schweren Gewalt- oder Sexualverbrechen zu langen Haftstrafen plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Bis dahin war die Verwahrung auf zehn Jahre befristet, seit 1998 gilt sie zeitlich unbeschränkt - auch für die bereits verurteilten Altfälle. Diese Rückwirkung eines Strafgesetzes sei verboten, urteilten im Dezember 2009 die EGMR-Richter. Für diese Altfälle endet die Verwahrung also doch nach zehn Jahren. Von den rund achtzig Straftätern wurden bereits 16 freigelassen. Derzeit diskutieren die Justizminister von Bund und Ländern, wie mit den Entlassenen umgegangen werden soll. Die CDU/CSU würde die Entlassenen am liebsten sofort wieder vorsorglich einsperren, was aber rechtlich nicht geht.

Die Reform: Neben dieser akuten Frage hat die schwarz-gelbe Koalition auch eine gründliche Reform der Sicherungsverwahrung angepackt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dabei die Sicherungsverwahrung auf Sexual- und Gewalttäter beschränken. Notorische Diebe und Betrüger sollen nicht mehr weggesperrt werden. Außerdem will die Ministerin die 2004 erst eingeführte nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wieder abschaffen. Als Ersatz schlägt sie vor, häufiger die Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil "vorzubehalten". Schon für Ersttäter will sie diesen Weg öffnen, während bisher nur Rückfalltäter in Verwahrung kamen. Die Union lehnt die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab. Die geplante Reform ist keine Folge des EGMR-Urteils vom Dezember 2009, sondern war schon im Koalitionsvertrag vorgesehen. (chr)

Wenn Sie Justizminister wären, würden Sie also noch heute alle Betroffenen aus der Verwahrung entlassen?

Natürlich. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Das Urteil aus Straßburg ist seit Dezember 2009 bekannt, seit Mai ist es rechtskräftig. Die Haftanstalten hatten also genug Zeit, die Betroffenen auf die Haftentlassung vorzubereiten und eine gute Betreuung nach der Entlassung zu organisieren. Ich hoffe, dass die meisten Bundesländer das gemacht haben.

Viele der bereits Entlassenen werden jetzt rund um die Uhr überwacht, im Schichtdienst von bis zu 24 Polizisten.

Für so etwas ist Geld da! Aber wenn man zwei Bewährungshelfer braucht, die bei der Integration in den neuen Alltag helfen, da fehlen dann die Mittel.

Genügen Sozialarbeiter im Umgang mit gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern?

Die Gefährlichkeit dieser Leute wird extrem überschätzt. Viele von ihnen sind inzwischen schon alt geworden. Außerdem ist die Vorstellung, dass in der Sicherungsverwahrung nur Menschen sitzen, die sonst neue schwere Straftaten begehen, nachweislich falsch. Von zehn Verwahrten sind neun unnötig inhaftiert, weil sie gar nicht rückfällig geworden wären.

Woher wollen Sie das wissen?

An meinem Lehrstuhl haben wir im Vorjahr eine Untersuchung abgeschlossen, die das belegt. Dabei wurde der Werdegang von 67 Straftätern untersucht, bei denen Haftanstalten - gestützt auf Gutachten - eine fortdauernde Gefährlichkeit prognostizierten und deshalb nachträglich Sicherungsverwahrung beantragten. Aus rechtlichen Gründen lehnten die Gerichte dies jeweils ab. Und wir konnten prüfen, ob die angeblich so gefährlichen Täter tatsächlich neue Gewalttaten verübten.

Und? Wie viele der 67 Entlassenen wurden rückfällig?

Dreiundzwanzig begingen zwar neue Straftaten, aber meist handelte es sich nur um kleine Diebstähle oder Drogendelikte, also nichts, was eine vorsorgliche Inhaftierung gerechtfertigt hätte. Wegen neuer Gewalttaten wurden nur drei Personen rechtskräftig verurteilt. Selbst wenn sich diese Zahl in den folgenden Jahren verdoppelt, weil noch Fälle vor Gericht anhängig sind, wären das nur zehn Prozent der Entlassenen. Die übrigen 90 Prozent wären unnötig in Sicherungsverwahrung gesteckt worden.

Woran liegt es, dass so viele Personen unnötig in Sicherungsverwahrung landen?

Das ist vor allem ein Problem der Sachverständigen. denen es oft an Rückgrat fehlt. Manche freiberuflichen Psychologen leben von solchen Gutachten, die gut bezahlt werden - mit 100 Euro pro Stunde und mehr. Da gehen viele lieber kein Risiko ein, aus Angst, sie könnten keine Aufträge mehr bekommen.

Sie meinen das Risiko, dass es entgegen der Prognose doch zu einem Rückfall kommt?

Nicht nur. Es genügt ja schon, dass mehrfach die Erwartung des Gerichts enttäuscht wird und deshalb die Aufträge ausbleiben. Bei Tätern, die bereits eine lange Kriminalitätskarriere haben, spricht auf dem Papier ja zunächst vieles dafür, eine Rückfallgefahr und einen Hang zu gefährlichen Straftaten anzunehmen. Da ist es doch bequem und entspricht der Erwartung, wenn man einfach die alten Gutachten abschreibt. Wer jedoch gegen den Strom schwimmt und sich ganz neu mit der Situation eines Straftäters auseinandersetzt, muss viel mehr Kraft investieren und auch noch die Richter überzeugen.

Also sind nicht nur die Gutachter, sondern auch die Richter schuld?

Ja. Richter, die voreingenommen sind oder nicht kritisch nachfragen, sind ebenfalls ein Problem. Und da Richter einen sicheren Arbeitsplatz haben, ist ihnen sogar der größere Vorwurf zu machen.

Könnte die Qualität der Prognosen so gesteigert werden, dass tendenziell nur noch Straftäter in der Sicherungsverwahrung landen, die wirklich anhaltend gefährlich sind?

Das halte ich mittelfristig für machbar. Die Gutachter müssten dann aber speziell für gerichtliche Zwecke ausgebildet werden und in interdisziplinären Teams arbeiten. Noch besser fände ich es aber, die Sicherungsverwahrung ganz abzuschaffen.

Dann würden aber auch die fortdauernd gefährlichen Täter entlassen.

Nein, vielmehr müsste dann endlich während der Haftzeit vernünftig mit den Tätern gearbeitet werden. Statt dem bisherigen Verwahrvollzug müsste ein therapeutisches Milieu geschaffen werden. Statt Schließern müsste es im Gefängnis viel mehr Psychologen geben. Dann würden Rückfälle schon im Ansatz verhindert und die Allgemeinheit würde nachhaltig geschützt.

Sie versprechen hundert Prozent Sicherheit?

Natürlich nicht. Niemand kann das versprechen. Aber statt Ängste zu schüren, sollten Politik und Medien eher die Bereitschaft der Gesellschaft fördern, auch mal eine Fehlprognose und ein gewisses Restrisiko zu akzeptieren. Die meisten Gewaltdelikte werden ja ohnehin von Ersttätern und nicht von Rückfälligen begangen.

Was halten Sie von den Reformvorschlägen der Justizministerin? Sie will die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung abschaffen und die vorbehaltene Verwahrung ausbauen.

Das ist bei Weitem nicht so liberal wie es von der FDP verkauft und von der Union befürchtet wird. Unter dem Strich könnte der Plan sogar dazu führen, dass deutlich mehr Sicherungsverwahrung verhängt wird als bisher. Denn der Strafrichter macht sich vermutlich weniger Gedanken, wenn er in seinem Urteil die Verwahrung nur vorbehält und nicht endgültig anordnet. Später könnte es dann einen gewissen Automatismus geben und die nur vorbehaltene Verwahrung würde dann ohne großes weiteres Nachdenken tatsächlich vollstreckt.

Anders als bisher soll die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch für Ersttäter ermöglicht werden.

Damit könnte ich leben, wenn zugleich die Qualität der Gutachten steigen würde. Schließlich kann ein Ersttäter nach der Haftentlassung genauso gefährlich sein, wie ein Täter, der schon mehrfach rückfällig wurde.

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18 Kommentare

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  • D
    diplom_hartzi

    Bei den 10 % Rückfälligen handelt es sich um bekannt gewordene und der Justiz zugeführte Fälle.

    Wie oft bin ich gemeinsam mit meiner ehem. Nachbarin zum Vermieter bzw. Betreuungsverein gegangen um mich über die Übergriffe / das unsoziale Verhalten von strafentlassenen Mitmietern zu beschweren. Regelmäßig hiess es, wir wären intolerant und das würde doch alles gar nicht stimmen. Nachdem ich beim zuständigen Betreuungsverein Verhaltensregeln im Umgang mit diesen Leuten erfragen wollte, wurde mir prompt die Wahrnehmung abgesprochen, denn Übergriffe kämen nicht vor (d.h. sie wurden nicht weitergemeldet).

    Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen halte ich eine hohe Dunkelziffer für wahrscheinlich. Die Juristen und Psychologen wohnen in gutbürgerlichen Vierteln und kennen den alltäglichen Wahnsinn im Umgang mit diesen Leuten nicht. Mieter in Problemvierteln, die keine andere Wahl haben, um so mehr. Und einer Resozialisation ist das auch nicht gerade dienlich.

  • J
    Jengre

    Statistisch werden rund nicht zehn, sondern 30 Prozent der verurteilten Vergewaltiger aktenkundig rückfällig. Das bedeutet, wenn wir zehn aus der Haft odr Sicherungsverwahrung entlassen, verurteilen wir todsicher drei Frauen oder Kinder dazu, vergewaltigt und fürs Leben traumatisiert zu werden. Die Aussagen dieses Kriminologen sind so abwegig, daß man nach seinen tiefsten Motiven dafür fragen muß.

  • F
    Felix

    "von Kalus Führle:

     

    das würde bedeuten das von den 80 Sicherheitsverwahrten "nur" 8 wieder Morden und Vergewaltigen.

    Schöne Aussichten für unschuldige Kinder und Frauen....

    Wieder einmal werden die Rechte der Täter höher geachtet als die möglicher Opfer."

     

    Aha, aber 72 Leute über Jahre (bis ans Lebensende?!) wegzusperren, obwohl sie nix mehr tun würden, ist ok, oder was?

  • A
    Andreas

    Es wird nicht einfach eine 10% Rückfallquote zugemutet. Wenn man aufmerksam bis zum Ende ließt sieht man das dort merhfach eine bessere Diagnostik und eine bessere Therapie gefordert wird. Es wird also ehr gefordert die 90% nicht ruckfallgefärdeten zu entlassen.

     

    Strafe dient dazu die Schuld abzusühnen.

     

    Wer 100% sicherheit will sollte für sich Einzelhaft beantragen. Ich habe den Menschen verziehen die mir Leid angetan haben. Denn sie haben sich ihr Leben mehr und nachhaltiger versaut als das meine.

  • K
    Kaktus

    Die Gefährlichkeit von Sexual- und Gewaltstraftätern wird also überschätzt, interessant. Und was ist mit den ganzen Wiederholungstätern ? Ich denke das läßt sich recht gut nachweisen, jeder Sexualstraftäter ist ein (potentieller) Wiederholungstäter, und ist er doch noch nicht einer, dann hatte er nur noch nicht die Gelegenheit dazu, oder sitzt noch ein.

     

    Und als Kriminologe sollte der Herr es besser wissen, mit dem Alter hat das gar nichts zu tun, der Fritzel mit dem Kellerverlies war auch nicht mehr der jüngste, und vor einiger Zeit gab es mal eine Doku im TV über dieses Thema, wo ein Sexualstraftäter, der rein äußerlich nach über 50 aussah, ganz klar sagte, er sei nicht therapierbar, wenn er rauskommt, nehm euch in acht, ich mache weiter.

     

    Wenn dann einer das Entlassenen Straftäter doch rückfällig wird, und z.B. zwei kleine Mädchen vergewaltigt, wird es wohl schwierig noch ein Interwiev mit diesem Kriminologen zu bekommen, falls nicht, werden wieder die üblichen Worthülsen

    der Beschwichtigung und des Bedauerns kommen.

     

    Von den Psychoheinis die einigen keine Rückfallgefahr bescheinigen, hört man auch nichts mehr, wenn, so wie schon öfters geschehen, ihr Pappenheimer doch wieder rückfällig wird, und nach Mißbrauch auch noch tötet.

     

    "Für so etwas ist Geld da! Aber wenn man zwei Bewährungshelfer braucht, die bei der Integration in den neuen Alltag helfen, da fehlen dann die Mittel. "

     

    Da hat er schon recht, liegt aber wahrscheinlich daran, daß die Stadtoberen mit dem Verschwendungsvirus infiziert sind, seitdem sie ihr Amt bekleiden.Und ich als Bürger sagte, besser eine rund-um-die-Uhr-Überwachung bei den "schweren Jungs" als nicht.

  • S
    sammael

    Super... Erst wird dem unbescholten Bürger jegliche Möglichkeit auf Selbsstchutz verwehrt.. und dann werden die Raubtiere nach ein paar jährchen Gefängniss wieder auf die entwaffneten Schafe losgelassen... und wenn dann 10% oder mehr der Straftäter sich wieder ihre wehrlosen Opfer suchen muss das ein moderner Rechtsstaat halt aushalten..

  • H
    hl.Pius-X

    Die Freiheit ist das vorzüglichste unter den natürlichen Gütern. Sie ist nur solchen

    Wesen zu eigen, die den Gebrauch von Vernunft und Verstand haben, und sie verleiht

    den Menschen eine solche Würde, dass er, seiner eigenen Entscheidung folgend, Herr

    seiner Handlungen ist. Europas verderbliche Irrlehre müssen wir nicht gehorchen: Wo das Recht zu

    befehlen nicht vorhanden ist, oder wo etwas befohlen wird, was der Vernunft, dem

    ewigen Gesetze, dem Gebote Gottes zuwider ist, ist es recht, nicht zu gehorchen,

    nämlich den Menschen nicht zu gehorchen, damit Gott der schuldige Gehorsam geleistet werde.

  • DG
    Don Geraldo

    Ich bin schon gespannt auf das nächste Interview mit einem Vertreter der Atomindustrie in der TAZ.

    Ich versuche mir die Reaktion des Reporters auf einen Satz wie "von zehn abgeschalteten Atomkraftwerken sind neun unnötig abgeschaltet worden, denn nach unseren Untersuchungen wäre nur eines davon hochgegangen".

     

    Eine Überschrift hätte ich schon:

     

    "Die Gefahr der Atomkraft wird extrem überschätzt."

  • F
    _Flin_

    Der eigentliche Skandal ist doch, dass unsere Regierenden sich einen Dreck drum scheren, aktuelles Recht in die Tat umzusetzen. Ein seit drei Monaten rechtskräftiges Urteil des höchsten europäischen Gerichtshofes wird nicht umgesetzt.

     

    Damit demonstriert unsere politische Klasse doch eindrucksvoll, dass zumindest sie sich nicht ums Recht zu scheren braucht. Aber warum sollten das dann die Bürger tun?

  • FW
    Frank Winkler

    Ich bin wirklich erstaunt, welch abenteuerliches Rechtsverständniss hier kommuniziert wird. Wenn aus einer Gruppe von 100 Personen 10 drohen rückfällig zu werden dann ist es OK alle 100 wegzusperren? OK? Ja? Wenn aus einer Gruppe von 1000 einer straffällig werden kann, ist das dann auch noch OK alle wegzusperren? Konsequent zuende gedacht bedeutet dass nichts anderes, als dass wir vorsorglich schon mal ganze Risikogruppen wegsperren sollten. Nächste Frage: Wir haben ein (a) ein Rechtsystem dass eine definierte Strafe einer Tat gegenüberstellt (b) ein Rechtsystem, dass es nicht zuläßt wegen einer Tat zweimal zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie verträgt sich das den damit? Welche allgemeine Lebenssicherheit möchtgen all die Schreier denn hier gerne haben? Warum denn bitte nur Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter, warum nicht für generel jeden Gewalttäter? Und wenn schon für Gewalttäter, warum nicht für jeden Straffälligen? Wo ziehen wir die Grenze? Denkt mal ein wenig nach bevor ihr hier Stammtischparolen kloppt.

  • MM
    Michael Marx

    von Kalus Führle:

     

    das würde bedeuten das von den 80 Sicherheitsverwahrten "nur" 8 wieder Morden und Vergewaltigen.

    Schöne Aussichten für unschuldige Kinder und Frauen....

    Wieder einmal werden die Rechte der Täter höher geachtet als die möglicher Opfer.

     

    Das bedeutet aber auch das 72 Leute hinter gitter sitzen die für Ihre Tat bereitsgebüsst haben und deshalb unschuldig einsitzen.

     

    Wenn das der Preis ist den Sie zu zahlen bereit sind sollten sie sich beim Gefängnis in ihrer Nähe melden um Ihren Teil der Quote unschuldig eingesperrten zu erfüllen

  • U
    Unzeit-gemäß

    Die "nachträgliche Sicherheitsverwahrung" stellt das moderne Rechtsverständnis auf den Kopf: An die Stelle einer klar definierten Strafe für einen klar definierten Rechtsbruch tritt die willkürliche Haftverlängerung aufgrund von Mutmaßungen über mögliches zukünftiges Verhalten.

     

    Wenn man moralisch argumentiert und bei diesen und jenen Delikten sei das Strafmaß zu niedrig hält, wäre es logischer und konsequenter, dieses selber zu erhöhen ... nur ergibt sich dann das Problem das es praktisch keinen Unterschied mehr macht, ob jemand ein Räuber oder ein Mörder ist, die Idee unterschiedlicher Schuldschwere geht verloren.

     

    Wenn man wiederum sicherheitspräventiv argumentiert und den Täter als nicht abschreckbar und nicht belehrbar pathologisiert, wäre es logischer und konsequenter, ihn in die Klappse zu stecken ... aber dies entspricht wiederum nicht dem Bestrafungsbedürfnis der Bevölkerung.

  • F
    Fordler

    Der Kriminologe mutet der Gesellschaft also tatsächlich eine 10%ige Rückfallquote zu.Ich finde das abenteuerlich. Von tiefgehender Erkenntnis zeugt seine Aussage:

    "Die meisten Gewaltdelikte werden ja ohnehin von Ersttätern und nicht von Rückfälligen begangen".

    Wenn man bedenkt, daß ein Rückfälliger immer auch Ersttäter gewesen sein muss, ist das eine wahrlich geniale Schlußfolgerung.

  • WO
    wer oder was

    " Die Reform:...Notorische Diebe und Betrüger sollen nicht mehr weggesperrt werden. "

     

    Befinden sich denn solche in Sicherungsverwahrung ?

    Wenn ja, wie viele ?

    Ansonsten liesst es sich immer so, als würde dies ausschliesslich auf Sexual- und Gewaltstraftäter angewandt.

  • O
    Otto

    Da der "normale" Strafvollzug, bzw. der "normale" Gefängisaufenthalt zur Resozialisierung von TäterInnen dienen soll, ist doch bereits die Existenz einer anschliessenden Sicherheitsverwahrung ein Indiz für die Unzulänglichkeit der aktuellen Form des Strafvollzugs. Denn inwieweit kann überhaupt eine Resozialisierung unter Bedinungen wie Isolation und Abschottung zum eigentlichen Sozialleben stattfinden?

  • KF
    Kalus Führle

    das würde bedeuten das von den 80 Sicherheitsverwahrten "nur" 8 wieder Morden und Vergewaltigen.

    Schöne Aussichten für unschuldige Kinder und Frauen....

    Wieder einmal werden die Rechte der Täter höher geachtet als die möglicher Opfer.

  • S
    Sebastian

    "Das Volk soll entscheiden"

     

    Hoffentlich gibt es eine Großdemo gegen die Freilassung von Kriminellen!

  • G
    guapito

    Die Gefahr wird nicht überschätzt.

    Vielmehr ist es so, dass die Illusion dieser Gefahr benötigt wird, da Angst nützlich für die Regierenden ist.