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Hürden für AusländerBehörden blockieren Kulturaustausch

Ein Visum für ein unbezahltes Praktikum beim internationalen Festival Theaterformen wurde einer türkischen Dramaturgin verwehrt. Sie könnte Deutschen die Stelle wegnehmen, heißt zur Begründung.

Theaterformen-Festival in Hannover: Stühle hätte es auch für eine Praktikantin mehr gegeben. Bild: Andreas Etter/Theaterformen

HAMBURG taz | Noch bis Sonntag läuft in Hannover das internationale Theaterfestival Theaterformen. 20 Produktionen aus 19 Ländern werden gezeigt, rund 120 internationale Künstler sind beteiligt. Die türkische Dramaturgin Elif Özbek* kann nicht dabei sein: Ein Visum für ein Praktikum bei dem Festival wurde ihr nicht gewährt.

Gut sieben Monate hat sich der Behördenmarathon der Istanbulerin hingezogen. Bereits im vergangenen August hatte sie eine Zusage aus Hannover - nur noch das Visum fehlte. Der Hannoveraner Marko Perels, der Elif Özbek bei ihren Behördenkontakten unterstützt hat, bezeichnet das Prozedere als "Beschäftigungstherapie". Er spricht von unzähligen Telefonaten und Schriftwechseln, "einer Simulation von Bürokratie, bei der das Ergebnis schon von Anfang an feststand".

Zwei Visums-Anträge hat die 31-Jährige beim deutschen Konsulat gestellt. Und sämtliche Dokumente eingereicht, die Deutschland türkischen Staatsbürgern abverlangt. Einen Praktikumsvertrag mit dem Theaterfestival, das zum Staatstheater Hannover gehört und vom niedersächsischen Kulturministerium getragen wird. Einen Nachweis über eine Unterkunft, auch eine so genannte Verpflichtungserklärung eines Bremer Lehrers war dabei. Darin bürgt er für alle Schäden, die bei Hs. Aufenthalt in Deutschland hätten entstehen könnten.

Umstrittene Visums-Vergabe

Jeder fünfte Visums-Antrag von Türken - egal ob zu privatem oder beruflichem Zweck - wurde 2009 nach Angaben der Bundesregierung abgelehnt.

Vor einer Verschlechterung der Geschäftsbeziehungen warnen der deutsch-türkische Wirtschaftsverband und die deutsch-türkische Handelskammer angesichts der Zahlen.

Freischaffenden Kreativen aus Nicht-EU-Staaten den Zuzug erleichtern will Hamburg. Sie müssen dort künftig nicht schon vor der Einreise Kontakte oder Job nachweisen, sondern haben ein Jahr Zeit, sich zu vernetzen, so die Ankündigung.

Der Ausländerbehörde Hannover reichte das nicht: Sie verweigerte die erforderliche Zustimmung zum Visum. Özbeks Lebensunterhalt sei trotz der Bürgschaft nicht gesichert.

Beim zweiten Antrag stellte sich nicht nur die hannoversche Behörde quer - auch die Bundesagentur für Arbeit verwehrte H. ihre Zustimmung. Die aber muss eine so genannte Ausländerbeschäftigung von Nicht-EU-Bürgern absegnen. Auch Praktika zählen dazu. Im seinem Ablehnungsbescheid verweist das deutsche Generalkonsulat auf einen Paragraphen im Aufenthaltsgesetz. Deutsche Staatsangehörige seien vorrangig zu behandeln, heißt es darin. Die Bundesagentur darf dem Visum nur zustimmen, wenn sich keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben.

Für die Theaterformen-Geschäftsführerin Lavinia Francke hat das "einen gewissen Grad an Skurrilität". Sie ist enttäuscht - gut hätte die 31-Jährige, die Theaterkritik und -dramaturgie studiert hat, auf die Stelle gepasst. Zwölf internationale Stipendiaten werden jährlich als Gäste zu dem Festival eingeladen, zu dessen Förderern das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und die Kulturstiftung des Bundes zählen. Regelmäßig arbeiten Praktikanten mit.

Elif Özbek ist laut Francke nicht der erste Fall, in dem es Visa-Querelen gab. "Es gab Zeiten, in denen man den Eindruck hatte, dass der internationale Kulturaustausch wichtiger genommen wurde", sagt sie. "Die Behörden haben bei solchen Entscheidungen einen Ermessensspielraum, man fragt sich schon, ob der in diesem Fall richtig ausgeübt wurde".

Bei der Bundesagentur für Arbeit verweist die Sprecherin der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung auf die gesetzlichen Vorschriften - mit einer ganz eigenen Lesart: Nicht um die vorrangige Behandlung deutscher Staatsangehöriger sei es bei der Ablehnung gegangen. "Implizit", sagt sie, "ist darin formuliert, dass die Bundesagentur keine unbezahlten Praktika wünscht." Für weitere Fragen verweist sie an die Ausländerbehörde Hannover. Die war bis Redaktionsschluss zu einer Stellungnahme nicht in der Lage.

Marko Perels indes ist "beschämt" über den Behörden-Wirrwarr. "Umgekehrt haben Deutsche das Privileg, dass der Personalausweis bei der Einreise in die Türkei genügt", sagt er.

*Name geändert

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