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Reform der SicherungsverwahrungTherapie-Angebot wird Pflicht

Die Justizministerin legt Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung vor. Unter anderem sollen Therapieangebote künftig ein Muss sein.

Die Justizministerin hat sich beeilt und erste Eckpunkte eines neuen Gesetzes zur Sicherungsverwahrung vorgelegt. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Justizministerin ist schnell. Schon zwei Monate nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung präsentiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Eckpunkte für eine Reform. Das zwölfseitige Papier wurde Anfang der Woche an die Bundesländer verschickt und liegt der taz vor.

Das Papier bezieht sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Mai. Damals erklärten die Richter alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig und ordneten eine Neuregelung nach fein austarierten Vorgaben bis Mai 2013 an.

Sicherungsverwahrung ist das schärfste Schwert des Strafrechts: Ein Straftäter wird dabei auch nach vollständiger Verbüßung seiner Strafe nicht aus dem Gefängnis entlassen, weil er noch als gefährlich gilt. Die Richter forderten ein "freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept". Dessen wesentliche Leitlinien solle der Bundestag bestimmen, die Details sollen anschließend die laut Grundgesetz eigentlich zuständigen Länder ausarbeiten.

Die Justizministerin hat das Urteil genau studiert und daraus sieben Gebote abgeleitet, die in 18 Vorschlägen zur Änderung von Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung und Strafvollzugsgesetz realisiert werden sollen. Wohl am wichtigsten ist das Ultima-Ratio-Prinzip. Wenn eine Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten ist, muss schon im vorherigen Strafvollzug alles getan werden, die Gefährlichkeit des Täters zu verringern. Ihm müssen daher frühzeitig entsprechende Therapien angeboten werden.

Karlsruher Vorgabe wird umgesetzt

Auch in der Sicherungsverwahrung müssen Therapien angeboten werden, auch solche, die individuell auf den Gefangenen abgestimmt sind. Wenn sich ein Gefangener ablehnend zeigt, muss er motiviert werden. Der Vollzug der Verwahrung soll "den allgemeinen Lebensbedingungen angepasst" werden, "soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen", heißt es in den Eckpunkten. Damit wird die Karlsruher Vorgabe umgesetzt, dass die Sicherungsverwahrung sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden soll. Was das konkret etwa für die Größe und Ausstattung der Zellen heißt, lässt das Papier offen.

"Möglichst früh" soll ein Verwahrter "vollzugsöffnende Maßnahmen" wie Ausgänge bekommen. Bisher verweigern vorsichtige Gefängnisleiter solche Lockerungen regelmäßig.

Damit die neue Konzeption der Sicherungsverwahrung nicht nur auf dem Papier steht, wird der Rechtsschutz deutlich verbessert. Klagen gegen nicht ausreichende Therapieangebote oder verweigerte Lockerungen können künftig in zwei Instanzen überprüft werden. Wenn die Haftanstalt eine gerichtliche Anordnung ignoriert, was häufig der Fall war, kann dann ein Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro gegen die Anstalt angeordnet werden - auch mehrfach.

Wenn ein Gefangener auch nach gerichtlicher Aufforderung keine ausreichenden Therapieangebote erhält, muss er aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Künftig soll die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung jährlich statt bisher alle zwei Jahre gerichtlich überprüft werden. Ab zehn Jahren Verwahrung muss sogar alle sechs Monate kontrolliert werden.

An mehreren Stellen geht Leutheusser-Schnarrenberger sogar über Karlsruher Vorgaben hinaus. So sehen die Eckpunkte vor, dass vor dem Übergang von der Haft in die Verwahrung zwingend ein Sachverständigen-Gutachten über die Erforderlichkeit erstellt wird.

Andere Karlsruher Vorgaben ignoriert das Eckpunkte-Papier jedoch. So sind keine "ausreichenden Besuchsmöglichkeiten" vorgesehen. Auch Mindeststandards für die Personalausstattung der Anstalten fehlen.

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8 Kommentare

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  • PF
    Psycho Fuzzi

    @ Politiker:

     

    Du redest wie ein Politiker auf Stimmenfang. (wen wunderts?)

    Diese wunderschöne, deutsche Sprache... als Politiker, finde ich, solltest du etwas mehr Achtung vor ihr zeigen. Ganz zu schweigen vom Verständnis deiner Leser/Zuhörer.

     

    Zitat(politiker):"und was psychologen sind, die machen ihren job und heilen sich selber , da man in einen menschen nicht reinschauen kannund man muss glauben was er sagt und jeder der im knast sitzt hätte einen anspruch aber es wird nicht angeboten , nach denen fragt keiner !!"

     

    Wie bitte?

    Etwas wirr, die Aussage, oder?

     

     

    @Chesterfield: Ich habe darüber nachgedacht. Ausführlich. Und ich bin durchaus in der lage, deine Argumentation zu verstehen. Nur: Ich teile nicht deine Schlussfolgerung. Denn in meinen Augen gibt es da folgende Probleme:

    1. scherst du alle Sexualstraftäter über einen Kamm. das geht so nicht. Es ist einfach nicht so, dass gilt: einmal verurteilt, immer Monster. Es gibt (glaub es oder nicht) tatsächlich auch die, die sich ändern.

    2. Was ist mit zu Unrecht verurteilten? Vielleicht hatte die Richterin einen schlechten Tag? Vielleicht war es in abgekartetes Spiel? Und dafür ein Organ entfernen? OK, es ist natürlich (hoffentlich) ein sehr seltener fall, dass es hier einen Justizirrtum gibt. Aber was ist denn in dem Fall? Egal? Der Unschuldige wird ebenso entmannt wie der Schuldige? Hauptsache die Gesellschaft ist safe? Nee.

    3. Wo soll das hinführen? Sexualstraftäter werden entmannt... Mütter die Kinder adipös werden lassen werden sterilisiert? ... Dieben wird die Hand abgehackt?... usw.

     

    All das ist dir gleichgültig?

  • P
    politiker

    ich weiss nicht , ob hier irgendein mensch ist , der mal etwas nachdenkt, es lässt sich keine therapie erzwingen und in einem geschlossenen und geschütztn umfeld so und so nicht , es wird wieder der bevölkerung schön erzählt, dass alles wieder engel rauskommen , mörder ,sexualverbrecher ist die kleinste gruppe im knast und die kann man auch auf eine insel stecken und es kostet den steuerzahler nichts , lieber sollte man den eltern , den das kind genommen wurde das geld geben , damit sie das für sich verwenden können. es wird so viel für diese monster ausgegeben aber die opfer bleiben zurück ! und was psychologen sind, die machen ihren job und heilen sich selber , da man in einen menschen nicht reinschauen kannund man muss glauben was er sagt und jeder der im knast sitzt hätte einen anspruch aber es wird nicht angeboten , nach denen fragt keiner !! es werden wieder gelder zum fenster rausgeschmissen , ja wir haben es doch in jeder lebenslage. jeder sollte das buch knast report von kai schlieter lesen , da weiss man dann genau bescheid, denn das ist die wahrheit !!

  • C
    Chesterfield

    @ psycho fuzzi.

    Es ist kein Scherz,sondern bitterer Ernst.Es ist besser,ein Sexualstraftäter lässt sich freiwillig kastrieren und erlangt damit die Fähigkeit ein straffreies Leben zu führen,als ewig wieder rückfällig zu werden und sein Leben im Knast oder in Sicherungsverwahrung zu verbringen und erst als alter Mann gebrochen und zerstört wieder in Freiheit zu kommen und dann vielleicht bis zum Tode ständig überwacht zu werden.Denk mal darüber nach,bevor Du meinen Vorschlag als "Scherz" abtust.

  • A
    aurorua

    @ Psycho Fuzzi

     

    Der Chesterfield Scherz wird in Tschechien bereits praktiziert, immerhin ein EU Land.

    Das Freud Mediziner (Neurologe) war ist mir bekannt, auch das er kokainabhängig war. Ideale Voraussetzungen zur Begründung einer rein theoretischen Therapieform.

    Schon die Bibel behauptet, lange vor Freud und der kommerziellen Psychologie, "der Glaube versetzt Berge". Genau dieser autosuggestive Effekt bewirkt hie und da auch mal eine Heilung oder Linderung, die sich dann die Psychologen für teuer Geld als therapeutische Leistung ins Stammbuch schreiben.

  • PF
    Psycho Fuzzi

    @ Chesterfield:

     

    Ich hoffe, das ist ein Scherz!?

  • PF
    Psycho Fuzzi

    Zitat(taz):"Auch in der Sicherungsverwahrung müssen Therapien angeboten werden, auch solche, die individuell auf den Gefangenen abgestimmt sind."

     

    Das ist für jede brauchbare Therapie (mit sehr wenigen Ausnahmen) angesagt. Das sollte selbstverständlich sein.

     

    Zitat(aurorua):"Chronisch kriminelle, Pädophile und Vergewaltiger sind nicht therapierbar."

     

    Ein klares Jein. Kriminalität ist ohnehin keine psychische Störung und daher nicht therapierbar. Ausnahme ist die dissoziale/antisozial Persönlichkeitsstörung, die mit Delinquenz einhergeht. Alle Persönlichkeitsstörungen sind nur sehr, sehr schwierig und langfristig therapierbar.

     

    Dass psychische Störungen mit Kriminalität einhergehen ist an sich selten. Ausnahmen sind die oben erwähnte Art der Persönlichkeitsstörung und spezielle wahnhafte Psychosen (Schizophrenie) bei denen die Patienten unter Umständen, gewissrmaßen einer inneren Stimme folgend, gewalttätig werden können. Auch für diese Krankheit gilt, dass sie nur schwer Therapierbar ist. Aber dennoch: grundsätzlich besteht die Hoffnung auf Linderung, vorausgesetzt der Patient bringt eigene Motivation dazu mit.

     

    Unabhängig von der Problematik der Therapierbarkeit bleibt aber das Problem des Gutachters. Auch und gerade Psychologen können nicht in die Köpfe anderer Menschen reinschauen. Sie sind gezwungen sich beim Erstellen von Gutachten auf Heuristiken und Indizien zu verlassen. Das kann auch schief gehen. Denn jeder Täter hat natürlich ein starkes Interesse daran, als ungefährlich eingestuft zu werden und wird versuchen entsprechende Untersuchungen in dieser Richtung zu beeinflussen.

     

    Aber nocheinmal:

    Die meisten Gewalttaten haben nichts mit psychischen Störungen zu tun. Von den sehr wenigen Kriminellen, die praktisch nicht anders konnten als kriminell zu werden, weil sie krank im Kopf sind, muss schätzungsweise mindestens etwa ein Drittel als grundsätzlich therapierbar gelten. Diesen Menschen gebührt die Chance einer Therapie. Dennoch wird man niemals absolute Gewisheit haben, dass ein Mensch nicht rückfällig wird. Sei es nun im Sinne einer Straftat oder im Sinne einer Krankheit. Desshalb lastet eine enorme moralische Verantwortung auf denen, die damit betraut sind Gutachten über Straftäer zu erstellen. Und es stellt sich die Frage ob man im Zweifel (und der ist oft gegeben) im Sinne der Anklage oder im Sinne der Verteidigung entscheidet. Und ob die Sicherheit der Allgemeinheit schwerer wiegt als die Freiheit des Einzelnen.

     

    Noch ein paar Worte an dich, liebe/r aurorua:

    Freud (der Mediziner war, kein Psychologe) gilt vielen als Begründer der modernen Psychologie. Natürlich hat es seit ihm einen Zuwachs an Theorien gegeben.

    Den Eindruck, dass Psychologen manchmal mehr reden als nötig wäre, teile ich, der ich selbst Psychologe bin. Das selbe gilt aber für Pädagogen, Politiker, Sozialwissenschaftler, Journalisten, Moderatoren und entfernte Bekannte.

    Der Vorwurf allerdings, Psychologen würden sich alleine damit und mit dem ewigen Erfinden neuer Theorien und Therapien eine goldene Nase verdienen ist etwas kurzsichtig. Zugegeben, die Dienste eines Psychologen mögen kostspielig sein. Aber was glaubst du würden die tausenden und abertausenden von Menschen ohne deren Hilfe tun, die jedes Jahr dank ihrer Therapie eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität, ja oft sogar die Heilung einer krankheit erleben? Und wir reden hier nicht nur von belangloser Unpässlichkeit. Selbstmord wegen Depression ist zum Beispiel die dritthäufigste Todesursache unter Frauen in den westlichen Staaten. Selbst mit Therapie. Aber ohne Therapien gegen Depression wären es noch viel, viel mehr. Du kannst einfach nicht in Abrede stellen, dass Psychotherapie auch helfen kann. Muss nicht. Aber kann. Und das ist es wert.

  • C
    Chesterfield

    Es gibt wohl eine Lösung des Problems.

     

    DIE FERIWILLIGE KASTRATION !

     

    Durch die Freiwilligkeit zeigt der Täter,dass er von seinen Taten abrückt und keine weiteren begehen möchte.Aber erweiss auch genau,dass er als Triebtäterkaum eine andere Wahl hat,als neuerdings derartige Straftaten zu begehen.Um also keine neuen Straftaten zu begehen läßt er sich freiwillig entmannen.Dies ist die einzige Lösung.Er wird nie wieder auf diesem Gebiet straffällig werden.Er hat auch sonst keinerlei Nebenwirkungen zu befürchten,kann sehr alt werden und,wenn er in eine ihm und spart dem Staat viele tausen EuroSteuergelderunbekannte Stadt zieht auch als angesehener Bürger sein Leben leben.Darüber sollte man ernsthaft nachdenken.Man verhilft dem Täter zu einem straffreien Leben und spart dem Staat Unsummen an Steuergeldern ein

  • A
    aurorua

    Chronisch kriminelle, Pädophile und Vergewaltiger sind nicht therapierbar. Kämen diese Pseudowissenschaftler aus der Psychologenecke doch endlich einmal von ihrem hohen Ross herunter. Insbesondere seit Freud saugen sich diese Psycho-Fuzzys immer wieder neue Theorien und Therapien aus den Fingern um sich mit "DUMMGELABER" eine goldene Nase zu verdienen (unfassbar das so was auch noch von den GKV finanziert wird). Hier wird die "Gutgläubigkeit" der Patienten auf Hilfe schamlos missbraucht. Ein Gläubiger Sünder bekommt den Service im Beichtstuhl kostengünstiger.