Vorschläge zur Sicherungsverwahrung: Gegen überraschende Haftentlassungen
Hamburg und Bayern machen gemeinsam Front gegen die Bundesjustizministerin. Nur "therapiegeeigneten Tätern" solle eine Therapie angeboten werden.
Bild: dapd
FREIBURG taz | Bei der Sicherungsverwahrung gibt es eine schwarz-rote Front gegen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Bundesjustizministerin vernachlässige "in gravierender Weise die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung", kritisiert der Hamburger Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek (SPD) in einem Schreiben. Ausdrücklich beruft er sich dabei auf "gute" Vorschläge aus Bayern.
Am Dienstag treffen sich in Berlin die Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern. Sie beraten über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die bis 2013 stehen muss. Die Verwahrung soll sich künftig klar von der Strafhaft unterscheiden, so die Karlsruher Vorgabe. Zudem müssten den Betroffenen schon in der Strafhaft Therapieangebote gemacht werden. So soll verhindert werden, dass Gefangene am Strafende noch als gefährlich gelten und in Verwahrung kommen.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versuchte, diese Vorgaben Mitte Juli in einem Eckpunktepapier umzusetzen. Umstritten ist dabei vor allem ein Vorschlag: Wenn ein Gefangener im Strafvollzug keine angemessene Therapie bekam, soll anschließend keine Sicherungsverwahrung möglich sein, der Mann müsste entlassen werden. Die Länder sind über die Parteigrenzen hinweg empört. Sie fürchten "Überraschungsentlassungen", weil Richter nachträglich mit dem Therapieangebot nicht einverstanden sein könnten.
Bayern schlägt deshalb vor, dass ein Gericht drei Jahre vor Strafende selbst feststellen soll, welche Therapieangebote dem Gefangenen noch zu machen sind. Außerdem - und das dürfte entscheidend sein - müsse nur "therapiegeeigneten Tätern" eine Therapie angeboten werden. In der Praxis gelten viele Gewalt- und Sexualtäter als therapieresistent.
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