Kommentar Suche nach Polizeipräsidenten: Ein neues, ein anderes Verfahren
Je länger die Großfahndung nach einem neuen Polizeipräsidenten läuft, desto offensichtlicher wird: Das ganze Procedere ist Murks.
N un hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) also endlich einen Fehler eingestanden. Bei der Auswahl eines neuen Polizeipräsidenten hat er sich in den komplexen Vorschriften des Beamtenrechts verheddert. Dass der Senator nun Besserung gelobt, ist nicht falsch. Allein: Es hilft nichts mehr.
Denn je länger die Großfahndung nach einem Kandidaten läuft, desto offensichtlicher wird: Das ganze Procedere ist Murks. Und dass nicht, weil Körting eine Vorschrift falsch interpretiert hat. Sondern weil es diese Vorschrift überhaupt gibt.
Bei fast allen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst mögen die strengen Regularien für Stellenvergabe und Beförderungsfolgen Sinn machen. Es mag tatsächlich angebracht sein, dass Bewerber im Streitfall eine externe Begutachtung verlangen dürfen. Aber kann das Beamtenrecht maßgeblich sein für die Findung eines Polizeipräsidenten? In einer Millionenstadt wie Berlin? Soll das ein Posten sein, auf den man sich einklagen kann? Das ist absurd.
Der Polizeipräsident ist so wichtig wie ein Staatssekretär. Er verantwortet die Sicherheit der Hauptstadt. Er prägt einen wichtigen Teil des öffentlichen Lebens. Die Entscheidung, wer eine solche Position ausfüllen soll, ist hochpolitisch. Sie muss vom Senat gefällt werden. Oder noch besser: wie einst vom Abgeordnetenhaus.
Das würde sicherstellen, dass offen über die Kandidaten für dieses wichtige Amt debattiert werden kann. Der nächste Senat hat somit zwei Aufgaben: Er muss ein neues Bewerbungsverfahren einleiten. Und dann die Reform dieses Verfahren einleiten. Dringend.
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