Bundeshilfen für Bildung: SPD erwägt Grundgesetzänderung
Der SPD-Vorstand stimmt über ein Ende des Kooperationsverbots bei der Bildung ab. Vorstandsmitglied Ulla Burchardt findet: "Das ist hochinteressant auch für Unionsländer."
BERLIN taz | Der SPD-Parteivorstand will am Montag eine Grundgesetzänderung zugunsten einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildungsfragen auf den Weg bringen. Im Entwurf des bildungspolitischen Leitantrags für den Parteitag im Dezember heißt es: "Wir wollen das bestehende ,Kooperationsverbot' in der Verfassung aufheben."
Die SPD-Spitze schlägt demnach einen neuen Grundgesetzartikel vor, in dem dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht werden, ohne die Hoheit der Länder einzuschränken. "Das ist eine ganz wichtige Vorlage", sagte Vorstandsmitglied Ulla Burchardt der taz. "Der Vorschlag ist auch für die unionsregierten Länder hochinteressant." Wenn die Union diese Chance nutzt, wäre der Weg für eine Grundgesetzänderung frei.
Seit der Föderalismusreform 2006 ist es dem Bund qua Grundgesetz untersagt, sich in die Schul- und Hochschulangelegenheiten der Ländern finanziell einzumischen. In den letzten Jahren mehrten sich aber Forderungen in allen Parteien, diese Barriere wieder zu beseitigen.
Der der taz vorliegende Entwurf sieht vor, Artikel 104 des Grundgesetzes, welcher die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, zu ergänzen. Der Bund soll den Ländern demnach wieder dauerhafte Bildungsbeihilfen gewähren, unter der Voraussetzung, dass alle Länder gemeinsamen Vereinbarungen zustimmen.
Gleichzeitig bekennt sich die SPD zur Bildungshoheit der Länder und plant, diese solventer zu machen: "[Wir] werden die Länder durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer in ihrer eigenständigen, finanziellen Handlungsfähigkeit stärken", heißt es im Entwurf. SPD-Fachminister seien sich mit Ministerpräsidenten und Fraktion weitestgehend einig über den Vorschlag, sagte Burchardt.
Auch in der CDU denken Politiker, angeführt von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, über eine Änderung des Kooperationsverbotes nach. Erst vor einer Woche regte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) an, das Verbot zu überprüfen. Eine gemeinsame Linie soll auf dem Parteitag im November beschlossen werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um Termin für Bundestagswahl
Vor März wird das nichts
Bewertung aus dem Bundesinnenministerium
Auch Hamas-Dreiecke nun verboten
SPD nach Ampel-Aus
It’s soziale Sicherheit, stupid
Einigung zwischen Union und SPD
Vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar
Wirbel um Berichterstattung in Amsterdam
Medien zeigen falsches Hetz-Video
Energiepläne der Union
Der die Windräder abbauen will