Durchsuchung von NGOs in Kairo: Protest aus dem Westen
Die Durchsuchung der Büros von 17 NGOs in Kairo wird von Washington und Berlin scharf kritisiert. Das Auswärtige Amt bestellte den ägyptischen Botschafter ein.
KAIRO/BERLIN/WASHINGTON dpa | Die Durchsuchung der Büros von 17 Menschenrechtsorganisationen und ausländischen Institutionen in Kairo hat bei den Regierungen in Berlin und Washington zu scharfen Reaktionen geführt. Das Auswärtige Amt in Berlin protestierte gegen die Durchsuchungen und forderte "eine umgehende Aufklärung dieses Vorgangs".
Das US-Außenministerium zeigte sich "tief besorgt" und rief die ägyptische Regierung auf, "die Schikanierung von Nichtregierungsorganisationen und ihren Mitarbeitern zu beenden".
Wie ägyptische Medien am Donnerstag berichteten, hatten Staatsanwälte in Begleitung von Polizisten bei dem Einsatz nach Hinweisen gesucht, ob die ins Visier geratenen Organisationen ohne Lizenz arbeiteten und ohne Erlaubnis der ägyptischen Behörden aus dem Ausland Geld erhalten hätten.
Ägyptische Menschenrechtler kritisierten die Durchsuchungen als Einschüchterungskampagne. Die Polizei habe bei der Aktion Dokumente und Computer beschlagnahmt. Vergangenen Monat hatte das ägyptische Justizministerium erklärt, dass zahlreiche Bürgerrechtsgruppen nach dem Sturz des Präsidenten Husni Mubarak im Februar illegal aus dem Ausland finanziert würden.
Das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich ebenfalls "sehr besorgt". Die Konrad-Adenauer-Stiftung arbeite seit Jahren erfolgreich in Ägypten. "Außenminister Westerwelle erwartet, dass die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt geschafft wird und die Stiftung ihre Arbeit ohne Behinderungen fortsetzen kann", sagte eine Sprecherin. Zudem sei der ägyptische Botschafter für diesen Freitag ins Auswärtige Amt einbestellt worden.
US-Außenamtssprecherin Victoria Nuland betonte: "Wir glauben nicht, dass diese Aktionen gerechtfertigt sind." Unter den betroffenen Organisationen seien auch zwei, die mit US-Mitteln unterstützt werden. Sie forderte die ägyptischen Behörden auf, "deren Eigentum zurückzugeben und diese Angelegenheit umgehend beizulegen".
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