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SPD-Gesetzentwurf zum SorgerechtMutti und Vati sollen gemeinsam wollen

Die SPD hat ein Gesetz zum Sorgerecht für ledige Eltern entworfen. Die sollen leichter als bisher erklären können, wenn sie sich gemeinsam für das Kind sorgen wollen.

Gemeinsam oder alleine: Die Eltern sollen eine einvernehmliche Lösung finden. Bild: ap

BERLIN taz | Nicht miteinander verheiratete Eltern sollen künftig leichter als bisher erklären können, dass sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen. Sie können das etwa gleich beim Standesamt tun, wenn ihr Kind dort registriert wird - oder, falls sie sich nicht einig sind, nach einer Beratung beim Jugendamt. Das zumindest sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion vor.

Sind sich Paare auch nach einer Beratung nicht einig, soll dem Papier zufolge das Jugendamt beim Familiengericht einen "Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge" stellen. Auch ein Widerruf und ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht sollen beim Familiengericht eingereicht werden können. Diese Idee sei "charmant, weil Eltern eine einvernehmliche Lösung finden müssen", sagte Fraktionsvizechefin Christine Lambrecht: "Das ist gut fürs Kindeswohl."

Hintergrund des SPD-Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) vom Sommer 2010, nach dem unverheiratete Mütter dem Vater nicht mehr generell das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern können. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um und hatten den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht bei ledigen Eltern zu regeln. Bis zur BVerG-Entscheidung hatte automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Nur auf Antrag beider Eltern wurde das gemeinsame Sorgerecht erteilt. Lehnte die Mutter das ab, hatte der Vater keine Chance.

Das zuständige Justizministerium hatte seinerzeit angekündigt, bis Mitte 2011 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist nicht geschehen. Stattdessen machte Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor einem Jahr einen "Kompromissvorschlag": Legt die Mutter nicht binnen acht Wochen nach der Geburt des Kindes Widerspruch ein, gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das stieß auf Widerspruch bei der Union, die auf väterliche Aktivität setzt: Männer sollen das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Inzwischen wird jedes dritte Kind unehelich geboren (Ost: 61 Prozent, West: 27 Prozent), zwei Drittel der unverheirateten Eltern geben eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab. Im März will die SPD den Entwurf in den Bundestag einbringen. Die Chancen auf Erfolg sind jedoch gering.

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13 Kommentare

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  • DH
    Dirk H.

    Das ist kein hohles Gewäsch, ich kann es bezeugen.

     

    War kein einfacher Weg aber ich habe das gemeinsame Sorgerecht als unverheirateter Vater bekommen und binn sehr froh das ich diese möglichkeit hatte.

     

    Ich vergesse nicht und respektiere den Kampf der Mutter im Alltag, dass ist auf keinen Fall einfach aber sich auf einer Seite beschweren alles allein tun zu müssen und auf der anderen Seite mir keine Informationen zu geben weil Ohton: "Das geht mich nichts an"! ist ja auch nicht die Lösung!

     

    Ich habe das gemeinsame Sorgerecht und werde es jetzt nutzen und nicht ausnutzen.

     

    In der Hoffnung irgendwann doch ordentlich komunizieren zu können mit der Mutter des gemeinsamen Kindes!

     

    Es wird immer ein für und wieder geben aber man sollte das immer individuell sehen und nicht pauschal urteilen!

  • D
    Django44Duisburg

    Johh -

    daneben, uneindeutig und etwas unentschieden wird der Ball der (regierenden) Koalition zugespielt.

     

    Man darf es sich wohl so vorstellen:

    ein Referent bekommt das, möglicherweise ganz frisch und als neues Thema, auf den Tisch geknallt.

    "Machma Manni".

     

    Der dann alle abgefragt was Ambach ist.

    Fast alles schön zusammen und schreibt 5 Seiten - denn wer rumgoogelt findet 5 Seiten Entwurf der SPD vom 25.01. im Netz - UND DAS IST ALLES ANDERE ALS EIN GESETZESENTWURF - das ist lediglich eine Zusammenfassung der festgefahrenen inner-SPD Diskussion.

     

    Unn dann dat janze an die schwatten und blaugelben und schwatte Piet is bei den Bösen int Quartett.

     

    Abba janz nach Techtmeier: vürr dooof verkoffen könna anarere - wir peilen dat woll unn wissen schon janz lange dat die praten vonne bounty mitmischen john - und dat is och jut so.

     

    Un dann müsse see janz neu naachrechenenen -

    denn dat is deenen woll jejal - abba mit all die koole bünt di sowat vonn beneebelt, sowat vonn satt, sowat vonn fätt - da kasse nur drop spooken - mät en gjrünje of en gjeele, ass ett ma schmeerig dropfallt dan is et jutt.

     

    m

  • GM
    Günter Mühlbauer

    Kommentar: Zum Entwurf der SPD zum neuen Sorgerecht

     

    Was kann ein Kind dafür ob es in der Ehe, ausser der Ehe oder neben bei entstanden ist?

     

    Nach dem dei Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren mehrmals vom EMRK abgemahnt, das die nichtehelichen Kindern und ihre Väter diskriminiert werden, und die Bundesregierung CDU / CSU und FDP ( Frau Bundesministerin Leuthäusser- Schnarrenberger sagte mir, die FDP wäre für das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt, nur die CDU und am allermeisten die CSU wären dagegen) warum die CSU dagegen ist ist mir unerklärlich da ja unser Landesvater und Trennungsvater Seehofer selber Vater von einem ausserehelichen Kind ist...nicht zu einem einvernehlichen Gesetztesentwurf Kommt jetzt die Oposition mit einem Entwurf zum gemeinsamen Sorgerecht für nichteheliche Väter, Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen, die Kindsmutter muß nicht einverstanden sein, Jugendamt und Familienrichter entscheiden.

     

    Fakt: Ein Amt ohne Fachaufsicht das seit jahrzehnten Frauenfreundliuch eingestellt ist, und Familienrichter ohne einer Fachausbildung entscheiden weiter hin über die Zukunft von nichtehelichen Kindern und deren Vätern und Großeltern.

     

    Siehe: Video http://www.youtube.com/watch?v=A8pf4zOBGxI

     

    Daher: Machs`s mit,

    denn Präservative schützen nicht nur vor einer ansteckenden Krankheit, sonder auch vor einer ungewollten Schwangerschaft.

    und Familienplanung sollte auch Männersache sein.

     

    Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative

    Günter Mühlbauer

  • DV
    Deutschlands Väter

    SPD fällt mit Diskriminierungsvorschlag bei der Sorgerechtsreform in Steinzeit zurück. Empörung und Widerstand der Männer, Väter und Mütter in diesem Land sind die Antwort.

    In Europa ist das Gemeinsame Sorgerecht die Regel. Das hat neben der FDP, die Familienpartei und die Piratenpartei längst verstanden.

    Die elterliche Sorge ist laut Grundgesetz Artikel 6 ein sogenanntes Pflichtrecht, aus dem kein Elternteil entlassen oder ausgegrenzt werden darf.

     

    Die moralische und ideologische Überhöhung nur eines Geschlechtes innerhalb einer Partnerschaft (und von außen) ist der Anfang vom Ende des Agierens auf einer Augenhöhe innerhalb der Partnerschaft.

     

    Die Botschaft muss lauten: Schutz, Pflege und Fürsorge der Kinder durch Ihre Väter von Geburt an! Kinder, ihr braucht keine Angst mehr zu haben, ihr werdet Eure Mama und Euren Papa nicht mehr verlieren, wenn sie sich einmal nicht mehr so lieb haben sollten, das hat der Staat jetzt verstanden und hat alles dafür getan und geregelt.

  • W
    Witzlos

    Atomausstieg: 3 Wochen hat es gebraucht!

    "Eurorettung": 2 Jahre Ultimaten ohne Ende

    Bankenrettung: Milliardenzuschuss ohne Forderungen

     

    Elternrechte: 2 Jahre nach der Entscheidung des EGfMR und Unterstützung durch das BVerfG: Nichts passiert!

     

    Das ist die Wirklichkeit einer

    Deutschen Femokratischen Republik.

     

    Vater werden: In Deutschland unbezahlbar!

  • H
    Horsti

    Die SPD will ja bekanntermaßen die "männerdominierte Gesellschaft" abschaffen, und geht konsequent ihren Weg. Während sie für Frauen, Migranten, Menschen mit anderer sexueller Orientierung etc. stets Gleichstellung fordert, gilt das für Väter offenbar nicht. Da soll dann die, offenbar naturgute, Mutter stets das automatische Sorgerecht gelten, während der Vater zusehen soll, ob Juristen ohne jegliche soziale Ausbildung darüber entscheiden müssen ob es dem Kindeswohl dient oder nicht.

    Dazu wären natürlich verbindliche und bundesweit gültige Standards notwendig. Ist beispielsweise ein Vater sorgerechtswürdig, der keinen Kindesunterhalt zahlt, sich jedoch täglich um das Kind kümmert? Ist ein Vater sorgerechtswürdig, der sich kaum kümmert, aber regelmäßig Unterhalt zahlt? Der SPD-Vorschlag ist eine einzige Farce.

  • CR
    Christine Rölke-Sommer

    immer noch derselbe alte murks! und die daraus resultierenden lamentos. - besser wird das erst, wenn frau nicht mehr durch geburt (spätestens - im sprachgebrauch ist das ja bereits ab schwängerung der fall)mutter wird. sondern auf dieses 'recht' durch einfache erklärung verzichten kann.

  • R
    Raban

    Der deutsche Staat hält sich nur dort wohltuend aus den Familien heraus, wo diese keine Ansprüche gegen ihn erheben oder Eltern sich in Bezug auf ihre Kinder einig sind.

     

    Dass das Sorgerecht aber ein vorstaatliches, damit ein überpositives und damit ein elementares Menschenrecht ist, das beiden Eltern mit Zeugung und Geburt zuwachsen sollte, wollen die politisch etablierten Parteien in Deutschland einig Mutterland nicht anerkennen.

     

    Da die Parthenogenese des Menschen noch auf sich warten lässt, wird eine Antrags- bzw. Widerspruchslösung nach der anderen von den hochbezahlten gegenderten Parlamentarierinnen produziert, anstatt anzuerkennen, dass das Kind Familiengemeinschaften mit beiden Eltern begründet und dass das einzige Kindeswohl darin besteht, diese zu fördern und zu erhalten. Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung bzw. ab Geburt ist die einzige unbürokratische, kind- und menschenrechtsgerechte Lösung.

     

    Die SPD will Mitarbeit am Wahlprogramm, bitte sehr: Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!

  • WB
    Wumm Brumme

    Eine Behörde als "gatekeeper" für ein Menschenrecht?

    Es wäre hilfreich gewesen, wenn Frau Lambrecht -erinnert sie noch ihre juristische Ausbildung?- sich nicht auf charmante Gedanken beschränkt, sondern auch den einen oder anderen substanziellen mitgeteilt hätte, z. B. zur Verträglichkeit mit Konventionsrecht.

  • BW
    Benno W.

    In der SPD müssen auch diese antifeministischen Männerrechtler unterwegs sein - an dem Vorschlag sieht man klar:

    Die arbeiten gegen Männer.

  • D
    Dirk

    so ein witz, so wie ich das sehe bleibt doch alles beim alten. nicht wird einfacher für uns väter. verscheissern kann man sich auch selber ganz gut. entweder gleich das gemeinsame sorgerecht oder die mütter werden wieder bevorzugt. und wir rennen dann wieder von gericht zu gericht.

  • J
    John

    Was in den meisten Staaten Europas praktiziert wird, nämlich eine automatische Sorgerechtsvergabe unabhängig vom elterlichen Status oder Geschlecht, scheint der SPD offenbar ein Grauen zu sein. Gender Mainstreaming gilt für Männer anscheinend nicht.

    Achja, wer zahlt eigentlich die Kosten der Gerichtsverfahren?

  • C
    Comment

    Was Frau Lamprecht charmant findet, nenne ich unter den bestehenden Bedingungen, die Väter derzeit an deutschen Jugendämtern erwarten, bestenfalls unterirdisch.

    Laut Mainpost sagte Frau Lamprecht nämlich auch folgendes:

    „Damit werden weder die Väter stigmatisiert noch die Mütter in eine Situation gebracht, dass sie gegen den leiblichen Vater vor Gericht ziehen müssen“.

    Es geht also vornehmlich darum, den verweigernden Müttern Amtshilfe zu gewähren.

    Da sich Familienrichter gerne auf fachliche Kompetenzen der überwiegend Sachbearbeiterinnen berufen, um sich selbst möglichst schadfrei zu halten, die Sachbearbeiterinnen in der Vergangenheit häufig in der Beratung gegen die gemeinsame elterliche Sorge argumentierten (prognostizierte Konfliktszenarien für den Trennungsfall), würde auch dieser Änderungsvorschlag zu keinerlei positiven Auswirkungen auf die tatsächliche Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge führen.

    Mit dem immer noch regelmäßig erfolgenden Gang zum Gericht bleiben Konflikte erhalten und führen so begründet zum Abschuss desjenigen der gerade mal Vater genannt wird, es aber tatsächlich nach wie vor nicht sein muss.

     

    Was an diesem Vorschlag "gut fürs Kindeswohl" ist, erschließt sich mir nicht.

     

    Es gibt nur eine logische und Grundgesetz konforme Lösung:

    Gemeinsames Sorgerecht, ab Geburt, für diejenigen Elternteile, die das Kind zeugen und gebären, mit selben Rechten und Pflichten.