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Rot-Schwarz erhöht SozialleistungenWarme Worte für Arbeitslose

Der Senat erhöht die Richtwerte für Miet- und Heizzuschüsse von Hartz-IV-Empfängern zum 1. Mai. Der Mieterverein zeigt sich damit unzufrieden und hält die Entscheidung für "nicht verfassungskonform".

"Miete mich" fordert diese leere Mietwohnung in Lichtenberg. Bild: dpa

Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten ab 1. Mai leicht erhöhte Miet- und Heizzuschüsse. Diese sollen zudem jährlich den steigenden Miet- und Energiekosten angepasst werden. Darauf hat sich am Dienstag der rot-schwarze Senat geeinigt. Vorangegangen war ein jahrelanger Streit zwischen den früheren Regierungsparteien SPD und Linke. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte das Land genötigt, die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und der Heizung neu zu regeln. Der Mieterverein begrüßte zwar die Erhöhung, hält sie aber nicht für ausreichend und für „nicht verfassungskonform“.

Laut Sozialsenator Mario Czaja (CDU) orientiert sich die neue Rechtsverordnung an den Vorgaben des Gerichts. Demnach gibt es einheitliche Richtwerte für ganz Berlin. Zudem gilt als Basis die sogenannte „einfache Wohnlage“. Drittens sind die Richtwerte an den Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel gekoppelt. Bisherige Härtefallregelungen sollen erhalten bleiben.

Für einen Alleinstehenden, dem bislang eine Bruttowarmmiete von 378 Euro zugebilligt wurde, gilt nun ein Wert von 394 Euro. Bei einem 4-Personen-Haushalt – in der Hartz-IV-Sprachregelung „Bedarfsgemeinschaft“ – steigt der Wert von 619 auf 665 Euro. Laut Czaja profitieren rund 25.000 der berlinweit rund 330.000 Bedarfsgemeinschaften von den höheren Zuschüssen. Dass der Senat das zwischen SPD und Linkspartei so umstrittene Thema nur vier Monate nach Amtsantritt abräumte, begründete Czaja mit besserer Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen – sprich: ihm und dem parteilosen Finanzsenator Ulrich Nußbaum.

Die leichte Erhöhung soll das Land elf Millionen Euro zusätzlich kosten. Die müssen dem Sozialsenator zufolge nicht an anderer Stelle im Landeshaushalt zusammengespart werden, der am 14. Juni beschlossen werden soll. Laut Czaja hat sein Kollege Nußbaum dafür bereits in seiner Planung einen „Sicherheitskorridor“ eingebaut. Nach Angaben des Sozialsenators gibt das Land jährlich rund 1,4 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft aus. Ein Drittel davon kommt aus der Bundeskasse.

Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus begrüßte, dass überhaupt eine Rechtsverordnung vorliegt. Die Verantwortung für den jahrelangen Streit schob sie ihrem früheren Regierungspartner zu: „Eine rechtssichere Lösung und Orientierung am Mietspiegel war unter Rot-Rot durch die SPD bis zuletzt verhindert worden“, sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Uwe Doering. Richtwerte und Realität würden aber deutlich auseinanderklaffen: Der Senat berücksichtige nur Wohnungen in einfacher Wohnlage, die es gar nicht in ausreichendem Maße gebe. Die Linksfraktion fordert, auch die mittlere Wohnlage einzubeziehen.

Die Grünen-Fraktion hatte die Rechtsverordnung erst für Mai oder Juni erwartet und zeigte sich überrascht. „Wir sind noch mitten in der Diskussion“, sagte ihr sozialpolitischer Sprecher Martin Beck der taz. Die Zahlen müsse man noch prüfen. „Wir freuen uns aber erst mal, dass Rechtssicherheit herrschen soll.“

Der Mieterverein rechnete vor, dass die zuvor seit 2005 nur einmal und nur für Einpersonenhaushalte erhöhten Richtwerte nun zwar zwischen fünf und sieben Prozent steigen würden. Die Bestandsmieten jedoch hätten sich in diesem Zeitraum um 17 Prozent erhöht, in Altbauten um 20 Prozent. Öl und Gas seien um 75 beziehungsweise 50 Prozent teurer geworden. Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild hält daher eine Erhöhung um 15 bis 20 Prozent für angemessen. Dem verfassungsrechtlichen Anspruch eines menschenwürdigem Existenzminimums werde der Senat nicht gerecht. Wild: „Das ist nicht gewährt, wenn zu den Richtwerten nicht hinreichend Wohnraum verfügbar ist.“

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4 Kommentare

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  • S
    Schneider

    Wie wirkt diese Nacht über die angebliche Erhöhung.

    Ein Ergebnis mußte her

     

    Der Zuschuß kommt den Vermietern zugute, die bestimmt die Miete auch noch für die letzten preiswerten Wohnungen auf den neuen Richtwert anheben werden.

     

    Das Problem mit den Zwangsumzügen ist nicht geklärt, weil es keine preiswerten Wohnungen im Angebot hat.

     

    Das Problem wegen fehlenden Arbeitsplätzen ist nicht geklärt, weil vieles an Aufgaben in Vereine verlagert worden ist.

     

    Anstatt hier zu investieren, verlieren sich Bund und Senat in Sandkastenspiele für den unnötigen, kostenintensiven und nach oben offen laufenden Schulden z. B. wegen des Nachbau des Stadtschlosses und der Verlängerung der U 5.

  • LG
    Loretta Green

    Das ist ja wieder mal gekonnt schwarz-rote Politik an der Realität vorbei zum Schaden der Armen.

     

    Und den eiltären Grünen, der nach eigenen Worten "stärksten Oppositionspartei" fällt kaum etwas dazu ein. Die Damen und Herren, die von Steuergeldern gut bezahlten Abgeordneten weilen wohl bereits mehrheitlich im schönen Osterurlaub. - Den sich Hartz-IV- Betroffene, genau wie eine anständige Wohnung, nicht leisten können.

     

    Der beste "Anwalt" der Hartz-IV-Betrofenen für die es keine Arbeit gibt - was macht der Senat eigentlich dagegen??? - scheint Herr Wild, der Geschäftsführer des Mietervereins zu sein.

     

    Weder die Grünen, noch die LINKE, noch die Piratenpartei erfüllen ihre Aufgaben!

     

     

     

    ZITAT Artikel:

     

    "Der Senat berücksichtige nur Wohnungen in einfacher Wohnlage, die es gar nicht in ausreichendem Maße gebe.

     

    Der Mieterverein rechnete vor, dass die zuvor seit 2005 nur einmal und nur für Einpersonenhaushalte erhöhten Richtwerte nun zwar zwischen fünf und sieben Prozent steigen würden. Die Bestandsmieten jedoch hätten sich in diesem Zeitraum um 17 Prozent erhöht, in Altbauten um 20 Prozent. Öl und Gas seien um 75 beziehungsweise 50 Prozent teurer geworden. Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild hält daher eine Erhöhung um 15 bis 20 Prozent für angemessen. Dem verfassungsrechtlichen Anspruch eines menschenwürdigem Existenzminimums werde der Senat nicht gerecht. Wild: „Das ist nicht gewährt, wenn zu den Richtwerten nicht hinreichend Wohnraum verfügbar ist.“

  • WB
    Wolfgang Banse

    Minimale Anhebung der Sätze

    Der Berliner Senat will die Sätze für Hartz IV Empfänger im Bezug auf Wohnraum anheben.Von einer Anhebung der Sätze kann keine Rede sein,primär kann gesprochen werden,von einem geringen Zuschuss.

    Der Berliner Mieterverein,sollte sich als Anwalt von Hartz IV und Sozialhilfeempfänger sehen und eine Musterklage gegen den Berliner Senat führen.

  • EW
    Eva Willig

    Gestern hat der Senat die BZ unterrichtet, dass er heute die Kosten der Unterkunft bei H4 mit Senatsbeschluss neu regelt, am Abgeordnetenhaus vorbei, denn dort sind Parlamentsferien!

     

    Bisher sind die Sätze für die Miete (kalt) nicht bekannt, weil der Senat die Miete und die Heizkosten zusammengelegt hat, da soll es jetzt zwischen 4% und 7% je Größe der Bedarfsgemeinschaft mehr geben. Offensichtlich soll "die Wohnfläche pro Person" wiedereingeführt werden. Bislang wurde darauf verzichtet, weil große Altbauwohnungen häufig preiswerter waren, als kleine Neubauwohnungen.

     

    Fest steht, dass der Senatsbeschluss gesetzeswidrig ist.

     

    Der Senat hat verabsäumt eine nachvollziehbare Berechnung anzustellen, wie sie der Gesetzgeber vorsieht und wie sie in den §§ 22 a,b,c, SGB II zu Grunde gelegt wurde. Nach dem Bundesgesetzgeber hätte die Zahl der Aufforderungen zur Senkung der Kosten der Unterkunft, den real zur Verfügung stehenden Wohnungen im einfachen Marktsegment gegenüber gestellt werden müssen; hätte das nicht ausgereicht, wäre die mittlere Wohnlage dazu gekommen und den Mietspiegelwert, der sich daraus ergibt, wäre der Richtwert für die Kosten der Unterkunft gewesen. Dieser wäre aber in Neukölln ein anderer, als in Charlottenburg-Wilmersdorf und in Lichtenberg ein anderer, als in Steglitz-Zehlendorf.

     

    Mit dem heutigen Beschluss hat der Senat seine bisherige Politik fortgesetzt. Auch in Zukunft wird kein H4-Haushalt mehr eine neue Wohnung in Berlin finden. Bei der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft darf man in Zukunft seinen Vermieter fragen, ob er bereit ist die Miete zu senken oder ob man untervermieten kann und wenn der nein sagt, hat man/frau Pech gehabt;

    Die durchschnittlich 10%ige Mietsteigerung (im Neubau), die sich im Mietspiegel niederschlägt ist mit diesen 4%Erhöhung, wie sie der BBU ausgerechnet hat, nicht gedeckt; abgesehen davon ist die Miete im Zeitraum 2006 - 2012 im Altbau um 20 % gestiegen. Ganz zu schweigen von Neuvermietungen, da haben wir schon jetzt eine H4 freie Stadt

     

    Der heutige Senatsbeschluss hat die bisherige Politik fortgesetzt: H4 raus aus der Stadt und Verharzte raus aus den Altbauten.

     

    …und diese Rechtswidrigkeit wird auch noch als Erfolg verkauft:

    10 Euro mehr in Zukunft titelt die BZ, 11 Mio mehr werden in den Landeshaushalt eingestellt, 11 Mio für Energiekonzerne und Vermieter und der Mieter/die Mieterin kann ganz sicher sein, er kann damit in Zukunft seine Wohnung nicht mehr zahlen.

     

    Die Kampagne gegen Zwangsumzüge sagt NEIN zu dieser neuen Verdummungs- und Verdrängungsmasche. Wir werden Normenkontrollklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof einlegen, auch damit Berlin nicht weiter zu einer Bananenrepublik verkommt.