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Flughafen-Aufsichtsratssitzung in SchönefeldKein Anspruch auf Entschädigung

Auf der Aufsichtsratssitzung des Flughafens sollen die Kosten der Eröffnungs-Verschiebung kalkuliert werden. Gewerbetreibende sollten lieber nicht auf Hilfen hoffen.

Irgendwo hier wird am Freitag der Flughafen-Aufsichtsrat tagen. Bild: dpa

An diesem Freitag sollen die Zahlen auf den Tisch kommen. Ab 10 Uhr treffen sich die Aufsichtsräte des Großflughafens in Schönefeld, Tagesordnungspunkt: die mit der Verschiebung der Eröffnung verbundenen Kosten. Bereits ohne die Verzögerungen sind die Kosten für den Flughafen BER von geplanten 2,4 Milliarden auf 3 Milliarden Euro gestiegen. Durch Nachbesserungen beim Schallschutz, Entschädigungen für Baufirmen und Schadenersatzforderungen der Fluglinien wird diese Summe weiter steigen.

Rund 150 Mieter wollten am 3. Juni in Schönefeld ihre Gewerbe eröffnen. Nun bleiben die Restaurants und Geschäfte geschlossen. Hoffnung auf Entschädigung dürfen sich die Händler kaum machen. „Die BER-Mieter befinden sich in einer existenzgefährdenden Situation“, sagt Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg. Viele Gewerbetreibende mussten extra für den 3. Juni eingestelltes Personal wieder entlassen und Kredite für den Ladenbau und die Waren bedienen. Noch vor wenigen Wochen hatte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) den Betroffenen unbürokratische Hilfe zugesagt, „auch jenseits von Rechtsansprüchen“. Doch einen Hilfsfonds, wie ihn die Grünen gefordert hatten, lehnt die Wirtschaftsverwaltung des Senats ab. Die Flughafengesellschaft verweist inzwischen auf eine Klausel in den Mietverträgen, wonach bei einer Verschiebung von bis zu 18 Monaten kein Recht auf Entschädigung besteht.

Kay Herrig, der am BER ein Blumengeschäft eröffnen wollte, hofft wegen der sehr kurzfristigen Verschiebung trotzdem noch auf eine Entschädigung. „Wir wurden von den Betreibern gebeten, eine Auflistung der entstandenen Kosten zu machen“, sagte Herrig der taz. Bei Haru-Reisen beläuft sich der monatliche Verlust auf rund 22.000 Euro. Das Spandauer Busunternehmen hatte für die Route vom Steglitzer Kreisel zum BER drei neue Busse gekauft. Nun hofft Haru-Reisen, als Ausgleich die Strecke nach Tegel fahren zu dürfen, solange der Flughafen noch geöffnet ist. „Wenn sich bis zum 17. März nichts ändert, werden wir auf jeden Fall Mitarbeiter entlassen müssen“, sagte der geschäftsführende Gesellschafter Karsten Schulze.

Die Regressforderungen von Baufirmen sowie Air Berlin und Lufthansa, den wichtigsten Kunden des neuen Flughafens, dürften derweil nicht so einfach abzuwatschen sein. Zudem werden die Nachbesserungen beim Lärmschutz, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor einer Woche angeordnet hat, mindestens eine halbe Milliarde Euro kosten. Inwiefern der 17. März 2013 als neuer Eröffnungstermin überhaupt zu halten ist – auch darum dürfte es im Aufsichtsrat am Freitag gehen. Am Mittwoch hatte das zuständige Bauamt des Landkreises Dahme-Spreewald wegen der Brandschutzmängel seine Bedenken hinsichtlich einer rechtzeitigen Eröffnung geäußert. Berlins Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratschef Wowereit bezeichnete die Bedenken am Donnerstag als „nicht gerade substanziiert“ und hielt sich am 17. März fest. „Ich habe keine Erkenntnisse zurzeit, dass dieser Termin nicht steht.“

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4 Kommentare

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  • R
    Rotfront

    Es ist nur gerecht, das diejenigen, die mit diesem miesen BER-Projekt auch noch Geld machen wollten, jetzt nicht noch belohnt werden, während 100.000 Anwohner vergeblich um Entschädigung und Lärmschutz kämpfen und immernoch nur betrogen und belogen werden.

    Den Kapitalisten strafen, den Menschen retten!!! (Marx)

  • B
    Berolina

    Ganz richtig, kein Anspruch für niemanden!

    Wir Berliner zahlen schon genug Milliarden für den BER ohne das wir ihn in Schönefeld haben wollten. Wer auf dieses Pleiteprojekt gesetzt hat, ist selber Schuld und muss auch den Schaden selber tragen.

  • H
    Hans

    @yberg

     

    Das mit den Entschädigungen sehe ich auch vor Gericht nicht kommen. Die Flughafengesellschaft/-betreiber haben sich vertraglich bei den Mietern und Nutzern abgesichert, dass der Start der Nutzungsmöglichkeiten an den Betriebsstart gekoppelt ist und eine Veränderung des Betriebsstarts keine Vertragsveränderung bedeutet. Irgdend so'n Mist, weswegen weder die kleinen, noch die Großen Firmen entschädigt werden. Die Großen können es jedoch verkraften...

  • Y
    yberg

    ooch....

     

    da können die profis um milliardentod wowereit noch so zugeknöft sein was schadensersatz angeht,das entscheiden eh die richter.

     

    es dürfte den anwälten der geschädigten nicht schwerfallen der flughafengesellschaft alles mögliche an versäumnissen nachzuweisen ,stümpern doch die verantwortlichen vor sich weiterhin planlos hin.

     

    damit lernen die vertragstexte die bestimmt genauso professionell abgefasst wurden ,wie die das bauwerk betreffenden also mangelhaft,das fliegen

     

    hier hat wirklich überhaupt kein verantwortlicher ein scheitern eingeplant,ein plan b muß also nun zeitraubend erarbeitet werden.

     

    wenns nicht so sau teuer käme,könnte man hämisch dauerlachen...

     

    wir erinnern uns an seelige westberliner zeiten:

     

    das ICC begann mit 60 MIO,bei baustart immerhin schon 300 MIO und endete mit knapp 1000 MIO damals noch in der heimatwährung D MARK

     

    jetzt steht übrigens ne sanierung für schlapp 300 MIO EURO an,23 jahre nach eröffnung.