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Initiative im BundesratVermieter bezahlt Makler

Wer eine Wohnung sucht, muss häufig hohe Gebühren für einen Makler zahlen. Eine von Nordrhein-Westfalen unterstützte Initiative aus Hamburg will das ändern.

Der Makler verdient mit – immer. Bild: dpa

BERLIN taz | Mietern, Haus- und Wohnungskäufern sind sie schon lange ein Dorn im Auge: Maklergebühren. Warum, so fragen sie sich, sollen sie für die Vertriebskosten der Immobilienbesitzer extra aufkommen?

Vor allem Mieter ärgern sich, wenn sie umziehen wollen oder müssen: Neben den Umzugskosten kommen rasch einige Tausend Euro an Kaution und Maklergebühren zusammen – insbesondere in den Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten, in denen Wohnraum begehrt ist.

Der Stadtstaat Hamburg, wo die Wohnungsnot besonders groß ist, und Nordrhein-Westfalen wollen sich nun für die Mieter stark machen und per Bundesratsinitiative gesetzlich regeln, dass der Vermieter die Maklerkosten tragen soll.

„Miete plus Provision können Normalverdiener kaum noch stemmen“, begründet der nordrhein-westfälische Bauminister Michael Groschek (SPD) seinen Entschluss, den Hamburger Vorstoß zu unterstützen. Bisher darf die Maklergebühr maximal zwei Monatskaltmieten plus die jeweilige Mehrwertsteuer betragen, also maximal 2,38 Monatsmieten.

Gradmesser der Attraktivität

Wer die Vermittlungsgebühr bezahlt, ist nicht geregelt; sie ist eine Art Gradmesser der Attraktivität der Wohnung. Bei schwer vermietbare Wohnungen – etwa an lauten Straßen oder in abgehängten Stadtteilen oder Regionen – zahlen die Vermieter die Courtage, bei begehrten Wohnungen die Mieter.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bundesratsinitiative. Die Maklergebühr sei ungerecht, „weil der Mieter eine Leistung zahlen muss, die er nicht in Anspruch genommen hat“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Gendziorra. „Wir sind sehr erfreut.“

Selbst unter Maklern stößt die Initiative auf Zustimmung, beispielsweise beim Kieler Maklerbüro Otto Stöben, das in ganz Schleswig-Holstein aktiv ist. „Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass ein Makler beispielsweise bei Verhandlungen um den Kauf- oder Mietpreis nicht die Interessen beider Seiten gleichermaßen vertreten kann“, sagte Geschäftsführer Carsten Stöben. Insofern sei die von Hamburg geplante Gesetzesregelung nicht nur fairer, sie schaffe auch Klarheit.

Entspannung nicht in Sicht

Allerdings dürfte zweifelhaft sein, dass die geplante Neuregelung – sofern sie nicht sowieso von der schwarz-gelben Bundesregierung blockiert wird – den Wohnungsmarkt entspannt. Schließlich können Vermieter bei Neuvermietungen die Preise kräftig erhöhen – und ihre Maklergebühren einfach draufschlagen.

Wirkliche Entspannung dürfte es also erst geben, wenn die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nicht mehr deutlich über dem Angebot liegt. Davon ist Deutschland in vielen Regionen aber weit entfernt. Dabei schrumpft in Teilen des Landes die Bevölkerung. Wenn immer mehr Menschen in die Ballungszentren strömen, weil sie auf dem Land keine Jobs finden und das Pendeln zu teuer wird, verschärft sich das Problem.

Zudem führt der Trend zu kleineren und Singlehaushalten zu einer steigenden Nachfrage nach Wohnraum. Von 2002 bis 2010 stieg die Zahl der Haushalte laut Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von 38,7 Millionen auf 40,3 Millionen. Erst im Jahr 2025 wird mit prognostizierten 41,1 Millionen Haushalten der Höhepunkt erreicht werden. So lange können viele Mieter nicht warten.

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18 Kommentare

 / 
  • TS
    Thomas Sch.

    Lieber Sir Toby, wenn Sie sich an der Wortwahl mit den Verdrahtungen stoßen, nehme ich das gern zurück, verletzen wollte ich Sie ja nun nicht. Was mich allerdings wundert, ist, daß Sie den an mich gerichteten Auftrag eines Mieters, ihm eine Wohnung zu suchen, als rechtswidrig bezeichnen. Worin soll denn da die Rechtswidrigkeit bestehen ? Und es ist überdies x-mal gerichtlich in Deutschland festgestellt worden, daß es einem durchschnittlichen Bürger zuzumuten ist, zu wissen, daß die Anfrage an einen Makler, eine Immobilie vermittelt zu bekommen, einen Honoraranspruch auslöst, sofern die Suche erfolgreich verläuft. Und glauben Sie mir, es gibt Leute, die, sobald sie wissen, daß eine Provision für den Erfolgsfall anfällt, dankend absagen. Aber die Mehrheit weiß, daß auch der Makler nicht umsonst arbeitet -wahrscheinlich bekommen auch Sie, lieber Sir Toby für Ihre Tätigkeit ein Entgelt- und erteilen den Suchauftrag trotzdem. Offenbar findet der Durchschnittbürger nichts dabei, eine Dienstleistung zu bezahlen. Ich hätte das natürlich auch lieber, daß der Rechtsanwalt gratis arbeitet. Aber so ist es eben nun mal nicht. Und logischerweise übertreffen die Suchaufträge die Angebotsaufträge bei weitem. Bei weitem ! Weiterhin: Nicht wir Makler legen die Mietpreise fest, sondern die Vermieter. Das sollten Sie doch eigentlich wissen. Für Wohnung mit zu hohen Preisen lassen sich auch gar keine Kunden finden. Ich habe Ladenhüter in meinem Programm, die einfach nicht loszuschlagen sind, weil die Vermieter irre Preisvorstellungen haben. Die sortiere ich natürlich auch nach und nach als unvermittelbar aus. Kein Ladenbesitzer kann sich Ladenhüter leisten. Was ich bei Ihnen nicht verstehe, ist, daß Sie beispielsweise in Satz sechs sagen, daß die Maklerei kein Mensch braucht, einen Satz später sagen Sie jedoch, daß die Wohnungsvermittlung in die öffentliche Hand gehöre. Was man diskutieren kann. Aber wieso sollte eigentlich die Allgemeinheit für den Vetrieb von privaten Immobilie bezahlen ? Und was die immer gern angeführte kleine Krankenschwester anbelangt. Auch die versteht, daß der Makler seinen Sprit an der Tankstelle nicht gratis erhält. Aber die Krankenschwester erhält von uns einen Ratenzahlungsvertrag. Selbstverständlich brauchen Sie mir nicht zu glauben, wie Sie behaupten. Aber warum haben Sie dann auf meinen Beitrag überhaupt reagiert ?

  • S
    SirToby

    @Thomas Sch. Meine "Verdrahtungen" sind hier eher induskutabel, aber in dieser Wortwahl zeigt sich dann wieder doch der "erfahrene Makler..." . Und Überhaupt, Sie haben meinen Kommentar offenbar mißverstanden oder gar nicht oder wollen ihn nicht verstehen, was verständlich wäre. Auch wenn Sie nun das Ummgekehrte Verhältnis, als "erfahrener Makler," dartun, insbesondere mit den 19 neuen Auftraggebern..., einen größeren Unsinn, in diesem Zusammenhang, habe ich schon lange nicht mehr lesen dürfen, aber ok, es bleibt rechtlich die gleiche Rechtswidrigkeit, halt in diesem Fall die Umgekehrte, die 19-fache... Und, hierbei handelt es sich um Privatpersonen, da gilt in der Regel eine Mündliche Aussage, "gucken Sie doch mal", noch lange nicht rechtlich als Auftrag. Hinzufügen möchte ich noch eins: Maklern glaube ich grundstätzlich nicht, genausowenig wie Versicherungstandlern, Vermögensberatern und Finanzanlageberatern. Ersparen Sie mir, hier an diesem Ort, meine Aussage zu begründen, das würde diesen Leuten, die solcherart Tätigkeiten ausüben, die kein Mensch braucht, nicht wirklich gefallen. Ach ja, die Wohnungsvermittlung gehört absolut nicht in Maklerhand, die stets die Preistreiber sind und "Supermieten" für den Vermieter zu erzielen versprechen, das Recht auf Wohnen zu angemessenen Preisen, bzw. die Vermittlung dergleichen, gehört in öffentliche Hand und kostenlos angeboten, für sowas exententielles auch noch fette Provisionen abzuzocken, auf Kosten kleiner Krankenschwestern, die dringend eine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes suchen, das halte ich, gelinde gesagt, für nicht zielführend.

  • TS
    Thomas Sch.

    26102012 Lieber Sir Toby, glauben Sie einem erfahrenen Makler: Es ist nicht so daß "in der Regel der Vermieter den Makler beauftragt". Das, was Sie hier als Regelfall beschreiben, ist die absolute Ausnahme. Der Traumfall, den sich jeder Makler wünscht, der aber leider nur im Ausnahmefall vorkommt. Und selbst, wenn er vorkommt, bleiben nach zwanzig Besichtigungsterminen neunzehn Interessenten übrig, die (fast) alle den Auftrag erteilen:" Ne, die Whg. gefällt mir nicht, aber gucken Sie doch mal, ob Sie nicht was Geeigneteres für uns haben." Und so, schwuppdiwupp, hat der Makler neunzehn (!) neue Auftraggeber. Nach ursprünglich einem (!) Auftrag eines Vermieters. Und Sie meinen, ich sollte diese neunzehn Leute, die alle bereit sind, mich zu bezahlen, zurückweisen ? Wie sind Sie denn verdrahtet ? Nein. Wir haben in Deutschland keine Wohnungsnot mehr. Aber -und da gebe ich Ihnen recht- die Poltik hat es wieder mal über Jahre verschlafen, für Bedürftige preiswerten Wohnraum zu schaffen. Übrigens: Wir helfen auch Hartz-IV-Empfängern. Oft genug wird unser Honorar von der Staatskasse getragen oder wenigstens vorgestreckt.

  • TS
    Thomas Sch.

    Lieber Sir Toby, glauben Sie einem erfahrenen Makler: Es ist nicht so daß "in der Regel der Vermieter den Makler beauftragt". Das, was Sie hier als Regelfall beschreiben, ist die absolute Ausnahme. Der Traumfall, den sich jeder Makler wünscht, der aber leider nur im Ausnahmefall vorkommt. Und selbst, wenn er vorkommt, bleiben nach zwanzig Besichtigungsterminen neunzehn Interessenten übrig, die (fast) alle den Auftreg erteilen:" Ne, die Whg. gefällt mir nicht, aber gucken Sie doch mal, ob Sie nicht was Geeigneteres für uns haben." Und so, schwuppdiwupp, hat der Makler neunzehn (!) neue Auftraggeber. Nach ursprünglich einem (!) Auftrag eines Vermieters. Und Sie meinen, ich sollte diese neunzehn Leute, die alle bereit sind, mich zu bezahlen, zurückweisen ? Wie sind Sie denn verdrahtet ? Nein. Wir haben in Deutschland keine Wohnungsnot mehr. Aber -und da gebe ich Ihnen recht- die Poltik hat es wieder mal über Jahre verschlafen, für Bedürftige preiswerten Wohnraum zu schaffen. Übrigens: Wir helfen auch Hartz-IV-Empfängern. Oft genug wird unser Honorar von der Staatskasse getragen oder wenigstens vorgestreckt.

  • I
    InsiderderWohnungswirtschaft

    „Der Immobilienmakler als Sündenbock“

     

    In machen Ballungszentren ist Wohnraum teuer und die Preise steigen weiter. Ein Teil unserer Gesellschaft verarmt zunehmend und kann sich die Miete kaum noch leisten.

    Ein Schuldiger ist schnell gefunden. Das „Bestellerprinzip“ soll helfen.

    Die rechtliche Position in die die Gesetzesinitiative Makler gerne drängen würde, gibt es bereits. Man nennt diese Tätigkeit Mietverwaltung. Der Mietverwalter arbeitet ausschließlich für den Vermieter. Er wird ausschließlich vom Vermieter bezahlt und agiert natürlich ausschließlich in seinem Interesse. Die Gebühren für den Vermieter setzen sich aus Gebühren für einen bestimmten Zeitraum und aus Gebühren pro Mieterwechsel zusammen.

    Der Weg zum Erreichen Ihres lobenswerten sozialpolitischen Zieles liegt wo anders.

    Dazu müssen Sie wissen, dass es zwei schwerwiegende Probleme in der Wohnungswirtschaft gibt, die sich sehr nachteilig auf Mieter und Wohnungssuchende auswirken:

    1, Die Knappheit von geeignetem Wohnraum in einigen wenigen Ballungszentren verbunden mit teuren und ständig steigenden Mieten.

    Die zuständigen staatlichen Stellen könnten Anreize für den Bau von preiswerten Mietpreisgebundenen Wohnungen geben.

    2, Die Verarmung von Teilen unserer Bevölkerung. Das Wegbrechen der Mittelschicht nach unten.

    Neben dem großen menschlichen Leid führt dies auch dazu, dass sich die Vermieter sehr gut überlegen müssen, wem sie Ihre Wohnung vermieten.

    Die Folge sind aufwändige Auswahlverfahren die eher einem Assessment Center gleichen als einer Wohnungsbesichtigung. Was im Personalmanagement die Hard Skills und die Soft Skills sind, sind in der Wohnungswirtschaft die Bonität und die Persönlichkeit des Wohnungssuchenden.

    Die gestiegenen Anforderungen an die Kompetenz derer die Wohnungen verwalten, führen zu einer Professionalisierung der Wohnungswirtschaft.

    Um nochmal die Parallele zum Personalwesen aufzugreifen, würde ich sagen, Makler haben zunehmend Aufgaben die vergleichbar mit den Aufgaben eines Personalreferenten sind.

    Verständlich ist, dass man den Personalreferenten hasst, der den Job einem anderen gibt. – Möglicherweise waren die Hard Skills oder die Soft Skills eines anderen Bewerbers besser!

    Die Lösung liegt in der Schaffung mehr preiswerten Wohnraumes in den Regionen mit hoher Nachfrage. Wenn nicht mehr Wohnungen nachgefragt werden, als verfügbar sind, haben auch sozial schwächere Bewerber eine Chance.

    Der Immobilienmakler dient nur als Sündenbock weil den Verantwortlichen die sozialpolitische Aufgabe zu groß ist.

    Der Hass entlädt sich deswegen an den Immobilienmaklern, weil sie in direktem Kontakt zu den Wohnungssuchenden stehen und täglich Entscheidungen treffen müssen die Einfluss auf die Lebenssituation des Wohnungssuchenden haben.

  • S
    SirToby

    In der Regel gibt der Vermieter, wenn er seine Wohnung neu vermieten möchte, einem Makler, die Wohnung zur Vermittlung. Insoweit ist also der Vermieter der Auftraggeber, Vertragspartner mithnin des Maklers. Der Makler ist nun verpflichtet, je nach vertraglicher Ausgestaltung für den Vermieter einen passenden Mieter zu suchen.Punkt. Findet der Makler einen Mieter, dann schließt der Mieter nunmehr mit dem Vermieter einen diesebzüglichen Vertrag. Der Makler hat damit nichts mehr zu tun, er ist insoweit kein Vertragspartner. Folglich sehe ich hier zwei Geschäfte, eins von Vermieter und Makler, für die Vermittlung, eins von Vermieter und Mieter für die Mietung der Wohnung. Eine Geschäftsbeziehung hinsichtlich der Wohnung besteht also nur zwischen Vermieter und Mieter, diese beiden sind ausschließlich, im Rahmen der Vertragsfreiheit (wie es hier ja so schön anklingt...) Vertragspartner. Wenn nun der Makler nicht von seinem Auftraggeber sondern von einem Dritten, mit dem er gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, eine Provision verlangt, dann ist das rechtswidrig. Zudem kann ein Makler nicht für zwei Vertragspartner mit gegenseitigen Interessen tätig werden, das wäre Parteiverrat. Denn, der Mieter, im Rahmen der bereits gennanten "Vertragsfreiheit" ist bemüht, die Miete möglichst günstig herauszuhandeln, der Vermieter verlangt vom Makler, eine Mindestmiete, möglichst eine darüberhinausgehende Miete zu erzielen...ganz klar, hier liegen Interessengegensätze vor, die der Makler rechtswidrig übergeht. Peinlicher wird die Geschichte sogar bei Eigentum, wenn er eine Innenprovision und eine Außenprovision kassiert. Was rechtlich gleichwohl rechtswidrig ist. Allerdings hat hier Lobbyarbeit geholfen und die Rechtsprechung sagt nunmehr, bei Offenlegung, daß er von beiden Seiten eine Provision bekommt sei diese dann rechtens. Das ist der Oberhammer, eigentlich Rechtsbeugung. Deshalb, hier ist eine Richtigstellung der Rechtslage, nur darum geht es, unabdingbar.

  • B
    Banzai

    Be careful what you wish for!

     

    Hier in England ist dies schon der Fall, der Makler arbeitet ausschliesslich fuer den Vermieter. Das Resultat ist, dass er nicht im geringsten daran interessiert ist, die richtige Wohnung fuer den Mieter zu finden. Konsequenz fuer mich - viele, viel zu viele, unnoetige Wohnungsbesichtigungen und keinerlei Hilfe vom Makler. Ich waere gerne bereit gewesen, mehr zu zahlen und dafuer vernuenftige Angebote zu bekommen.

  • T
    TürlichTürlich

    Wenn das nicht jeder hier als populistische Augenwischerei erkennt, dann wandere ich aus!

     

    Ich darf uns kurz an die Vertragsfreiheit erinnern:

     

    (Quelle Wikipedia) "Die in Deutschland als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit – ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1][2], ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge zu schließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können[...]"

  • D
    Detlev

    Viele Makler machen schlicht weg Nichts und dafür muss der Neumieter sie am Ende auch noch bezahlen. Wenn ein Makler den Interessenten wirklich 15 oder 25 Wohnungen zeigt, ihnen alles haargenau erklären kann oder auf Wünsche eingeht, dann wäre das vielleicht noch nachvollziehbar. Aber es gibt nur zu oft die Situation, dass die Interessenten eine Wohnung anschauen und unterschreiben wollen.

     

    Manchmal ist der Makler noch nicht mal dar, sondern ein Hausmeister oder eine Person X und dann stellt sich auch häufig heraus, dass die Maklergebühr an einen Verwandten des Vermieters geht. Das nennt man Abzocke und die breitet sich mehr und mehr aus. Gut, dass die SPD hier mal aktiv werden will, aber man muss sehen, was sie am Ende wirklich macht. Nette Ankündigungen bringen eben nichts.

  • H
    Hotte

    Ich nächsten Leben werde ich auch Makler. 10 Minuten eine Bude zeigen, bisschen rumlabern und anschliessend 2500 Euro kassieren, schöner Stundenlohn.

    Aber mehr als das sollte mal eine Mietpreisdeckelung eingeführt werden. Es kann nicht sein daß man knapp die Hälfte seines Geldes für die Miete aufbringen muss.

  • D
    derherold

    "Da muß der Gesetzgeber handeln."

    Wie soll er das denn machen ? Wie will er denn verhindern, daß zwei Privat(!)leute individuelle Absprachen treffen ?

     

    Vielleicht sollte man sich daran erinnern, daß vor nicht allzu langer Zeit, die Eigenheimzulage kassiert wurde ... und man könnte sich auch bei den Wohnungsämtern umhören, zu erfahren, daß diese häufig nur 10-20% der angeforderten Wohnungsbaumittel von Landesbehörden zugeteilt erhalten.

     

    Die Verknappung durch Reduzierung des Wohnungsbaus ist politisch herbeigeführt worden.

  • M
    mir

    @Ralf:

    Beim Autokauf kann ich einfach in die nächste Filiale gehen. Braucht man sich also nicht wundern über die Kunden, ist eine Frage von Angebot und Nachfrage.

    Noch ein Denkfehler ist, dass ich als Wohnungssuchender in der Regel nicht Kunde des Maklers bin (steht ja auch im Artikel), ich zahle eine Leistung, die ich nicht in Anspruch nahm, sondern der Vermieter.

    Warum sind die Forderungen rechtlich nicht durchsetzbar?

  • TS
    Thomas Sch.

    Vertrieb kostet. Und falls Sie sonntags (!) eine Probefahrt mit einem Neuwagen machen, werden die Leute des Autohändlers natürlich auch bezahlt. Ebenso die Jungs, dia am Wochenende in einem zugigen Baucontainer stehen und Ihnen das Reihenhäuschen zeigen. Diese Vertriebskosten sind eingepreist und werden nicht extra ausgewiesen. Wenn Sie allerdings mit einem Makler 25 Wohnungen besichtigen und keine gefällt Ihnen, kostet das gar nichts. Nur bei Erfolg bekommt der Makler Geld. Kaufmännisch ist das eine sog. Mischkalkulation. Die leider auch vorkommenden Auswüchse und Mißbräuche sind natürlich ärgerlich. Aber zu verbieten, einem Makler einen Immobiliensuchauftrag zu geben und ihn dafür zu entlohnen, halte ich für einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit.

  • R
    Ruhri

    Wenn die Vermieter zahlen, können Sie immerhin nicht mehr das beliebte Spiel treiben, dass die Maklerfirma der Ehefrau/Ehemann/Tochter/Sohn gehört und so das Geld des Mieters in der Familie bleibt. Es geht nicht immer um reale Kosten, die ein Vermieter irgendwie weiterreichen "muss". Er bereichtert sich einerseits an der höheren Miete nach Neuvermietung, und häufig dann noch an den Makler-"kosten". Selbst wenn er einen externen Makler einschaltet, wird er sich das überlegen, wenn er dafür zahlen muss.

  • R
    Ralf

    Maklerhonorare sind : Nicht gottgegeben. Durchaus verhandelbar. Auch in Raten zahlbar. Teilbar. Auch (!) in so 'engen' Märkten wie z.B. Hamburg oder München. Ich bin Makler. Ich wundere mich immer wieder darüber, das Kunden sich beim Thema Vermittlungshonorar nicht so verhalten, wie sie es sonst als Verbraucher am Markt auch tun. Beim Autokauf oder bei der Anschaffung eines neuen TV sprechen Sie den Einzelhändler doch auch an, was am Preis noch zu machen wäre! Warum also nicht auch bei Konditionen der Immobilienvermittlung? Und mit Konditionen meinen ich nicht nur den Preis. Fragen Sie doch ruhig einmal Ihren Vermittler, was er für sein Honorar zu bieten hat und was er noch für Möglichkeiten hat, Ihnen einen geld-werten (!) Mehrwert oder Zusatznutzen herauszuhandeln!

    Zurück zum Thema: Diese "Bundesratsinitiative" ist politische Augenwischerei. Lassen Sie sich von diesem populistischen, lautstarkem Tamtam nicht täuschen. Die Forderungen sind letzendlich rechtlich nicht durchsetzbar. Die Politik versucht hier nur sehr öffentlichkeits- und medienwirksam ihre Versäumnisse und ihre Lustlosigkeit bei der Wohnungspolitik zu kaschieren. Allein hier in Hamburg fehlen uns mehrere Tausend BEZAHLBARE (!!!) (Luxusschnickschnack haben wir genug!) Wohnungen nur deshalb , weil die Verwaltung und die Politik mental und launisch nicht in der Stimmung ist , ihre zum teil überaus gut bezahlten Hintern einmal von ihren Sesseln zu erheben und zu schauen , was WIRKLICH im echten Leben draußen in der Stadt passiert! Haben Sie schon einmal einen Ihrer Lokalpolitiker oder Verwaltungsentscheider bei einer Wohnungsbesichtigung gesehen? Nein? Ich auch noch nie .... !

  • A
    Andreas

    Tine hat da völlig recht.

    Hier in Hannover war in den 90ern bezahlbarer Wohnraum knapp. Wenn man mal eine Wohnung ohne Markler gefunden hat, haben viele Vormieter versucht einen ihre alten Möbel völlig überteuert aufs Auge zu drücken. Teilweise haben sie für puren Sperrmüll Abstand verlangt. Das ist übelste Nötigung und Erpressung. Da muß der Gesetzgeber handeln.

  • T
    tazleser

    Zudem (auch schon des öfteren in Köln so passiert) können so die Suchenden sich gegenseitig überbieten. Beispielsweise soll eine Küche zum Wert von 1000Euro übernommen werden. Wer dem Vormieter 1500 anbietet, bekommt die Wohnung.

  • T
    Tine

    ich wünsch allen da eine änderung ... aber solange es mehr suchende als wohnungen gibt, werden die vermieter machen können was sie wollen ... und wenn sie dann die maklergebühr als schwarze sonderzahlungen vom zukünftigen mieter einfordern (und euer artikel ist der erste zu dem thema bei dem das erwähnt wird) ... oder gerade in köln sehr beliebt: wohnung wird vom vormieter nur MIT möbeln abgegeben, gegen extrazahlung von ein paar tausend euro, nur dann wird der interessent dem vermieter mitgeteilt ... es findet sich immer jemand der dazu bereit ist ... und der vormieter hat geld für neue möbel. ich habe keine ahnung wie man das dilemma lösen kann ...