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Inderin seit 12 Jahren im HungerstreikUngebrochen trotz Zwangsernährung

Die Aktivistin Irom Sharmila beginnt heute das 13. Jahr ihres Rekordhungerstreiks. Sie kämpft gegen ein Gesetz, das als Freibrief für Menschenrechtsverletzungen dient.

UnterstützerInnen der „Eiserne Lady von Manipur“ mit Transparenten von Irom Chanu Sharmila. Bild: dpa

BERLIN taz | Mit Solidaritätsfasten und kleinen Demonstrationen haben indischen Medienberichten zufolge in mehreren Städten am Sonntag und Montag Menschenrechtsaktivisten des 12. Jahrestags des bis heute andauernden Hungerstreiks von Irom Chanu Sharmila gedacht. Die damals etwa 28-Jährige begann am 5. November 2000 ihr gandhianisches Hungerfasten, um gegen ein Massaker von Paramilitärs an Zivilisten zu protestieren.

Das war drei Tage zuvor bei Imphal, der Haupstadt des nordostindischen Staates Manipur, verübt worden. Sharmila verkündete, ihren Hungerstreik erst zu beenden, wenn das Gesetz „Armed Forces Special Powers Act“ (AFSPA) abgeschafft ist.

Der auf die Kolonialzeit zurückgehende AFSPA wird außer in Indiens unruhigem Nordosten nur noch in Kaschmir angewendet. Er gibt Soldaten, Paramilitärs und Polizisten Sonderrechte, die sie de facto vor Strafverfolgung schützen und die so als Freibrief für Menschenrechtsverletzungen dienen.

Hungerstreik ist Suizidversuch

Kurz nach Beginn ihres Hungerstreiks wurde Sharmila von den Behörden in ein Krankenhaus zwangseingewiesen. Seitdem wird sie mit wenigen Unterbrechungen zwangsernährt. Hungerstreik gilt in Indien als versuchter Suizid. Der kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden und ermöglicht die Zwangsernährung. Danach muss Sharmila wieder freigelassen werden. Dann lädt sie gewöhnlich zu einer Pressekonferenz, auf der sie erneut die Abschaffung von AFSPA fordert und die Fortsetzung ihres Hungerstreiks verkündet. Das ruft wieder die Behörden samt Zwangsernährung auf den Plan – seit mittlerweile zwölf Jahren.

Die „Eiserne Lady von Manipur“ genannte Sharmila gilt in ihrer Heimat als Volksheldin. Wie die britische Kolonialmacht damals unbedingt den Fastentod Mahatma Gandhis verhindern wollte, will Indiens Regierung heute Sharmila am Leben erhalten, um keine Märtyrerin zu schaffen. Sharmila erreichte, dass die Regierung eine Kommission zur Überprüfung des AFSPA einsetzte. Diese empfahl 2005 zur Überraschung Delhis die Abschaffung des Gesetzes. Doch seitdem hält die Regierung den Kommissionsbericht unter Verschluss und am AFSPA fest.

Die schon für den Friedensnobelpreis vorgeschlage Sharmila erhielt mehrere Menschenrechtspreise. Anfang Oktober ließ sie verkünden, künftig auch keine Auszeichnungen mehr anzunehmen – bis AFSPA abgeschafft ist.

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2 Kommentare

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  • S
    saalbert

    "Die schon für den Friedensnobelpreis vorgeschlage Sharmila..." - Schlechter Scherz: Da ist ein Vorschlag verhungert.

  • U
    untertan

    Yes "She" can!