Hungerstreikende Aktivistin in Indien: Freiheit nach 15 Jahren
Seit 15 Jahren protestiert Irom Sharmila mit einem Hungerstreik gegen Polizei- und Militärgewalt. Nun kommt sie frei, weil versuchter Suizid nicht mehr strafbar ist.
GAUHATI ap | Eine indische Aktivistin kommt nach fast 15 Jahren Hungerstreik frei, weil versuchter Selbstmord in Indien kein Straftatbestand mehr ist. Das ordnete ein Gericht am Donnerstag an.
Die 42-jährige Irom Sharmila wurde seit November 2000 in einem Krankenhaus der Hauptstadt des Unionslandes Manipur, Imphal, zwangsernährt.
Sharmila protestierte gegen ein Gesetz, dass Sicherheitsbehörden weitgehende Vollmachten zur Niederschlagung von Aufständen gibt. Sie kündigte an, ihren Hungerstreik gegen Polizei- und Militärbrutalität auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fortzusetzen.
Versuchter Selbstmord wurde in Indien bisher mit bis zu einem Jahr Haft bestraft. Sharmila wurde daher seit 2000 einmal im Jahr freigelassen. Wenn festgestellt wurde, dass sie weiterhin die Nahrungsaufnahme verweigerte, wurde sie erneut festgenommen und ins Krankenhaus gebracht, wo sie zwangsernährt wurde.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert