Hungerstreikende Aktivistin in Indien: Freiheit nach 15 Jahren
Seit 15 Jahren protestiert Irom Sharmila mit einem Hungerstreik gegen Polizei- und Militärgewalt. Nun kommt sie frei, weil versuchter Suizid nicht mehr strafbar ist.
GAUHATI ap | Eine indische Aktivistin kommt nach fast 15 Jahren Hungerstreik frei, weil versuchter Selbstmord in Indien kein Straftatbestand mehr ist. Das ordnete ein Gericht am Donnerstag an.
Die 42-jährige Irom Sharmila wurde seit November 2000 in einem Krankenhaus der Hauptstadt des Unionslandes Manipur, Imphal, zwangsernährt.
Sharmila protestierte gegen ein Gesetz, dass Sicherheitsbehörden weitgehende Vollmachten zur Niederschlagung von Aufständen gibt. Sie kündigte an, ihren Hungerstreik gegen Polizei- und Militärbrutalität auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fortzusetzen.
Versuchter Selbstmord wurde in Indien bisher mit bis zu einem Jahr Haft bestraft. Sharmila wurde daher seit 2000 einmal im Jahr freigelassen. Wenn festgestellt wurde, dass sie weiterhin die Nahrungsaufnahme verweigerte, wurde sie erneut festgenommen und ins Krankenhaus gebracht, wo sie zwangsernährt wurde.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert