CSU finanziert private Fernsehsender: Zweite Rundfunkgebühr für Bayern
In Bayern fördert die CSU private Fernsehsender mit Steuergeld. Die Subventionen sollten zum Jahresende auslaufen, jetzt werden sie sogar erhöht.
Bei vielen Managern des privaten Fernsehens und Vertretern ihrer Interessenverbände gehört es zum guten Ton, gegen die öffentlich-rechtlichen Gebühren zu sticheln und auf die vermeintlich privilegierte Situation hinzuweisen, in der sich ARD und ZDF dank dieser Einnahmen befinden.
In Bayern klänge es komisch, wenn ein Topmanager aus dem Privat-TV-Reich solche Einwände vorbrächte, denn im CSU-Land muss der Bürger auch für das private Fernsehen zahlen – mit seinen Steuern. Das regionale Fernsehen wird dort aus dem bayerischen Staatshaushalt gefördert, jeder steuerpflichtige Bayer zahlt also quasi eine Art zweite Rundfunkgebühr. Ein kurioser Umstand, der in der Öffentlichkeit bisher aber nicht sonderlich viel Aufmerksamkeit erregt hat. Sendern an 16 Standorten kommen die Steuergelder zu Gute, darunter a.tv in Augsburg, Franken Fernsehen und münchen.tv.
Eigentlich waren die Subventionen bis zum Ende dieses Jahres befristet. Am Mittwoch hat der Bayerische Landtag im Rahmen der Änderung des Bayerischen Mediengesetzes aber beschlossen, diese Förderung nicht nur zu verlängern, sondern zu erhöhen – „auf bis zu 8 Millionen Euro im Jahr 2013 und jeweils bis zu 10 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2016“, heißt es im Gesetzestext.
Vor allem die Erhöhung mutet absurd an, denn der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte in seinem Jahresbericht 2011 dafür plädiert, die Förderung zum Jahresende 2012 komplett einzustellen. An deutlichen Worten mangelt es in der entsprechenden Passage nicht: „Eine Mitfinanzierung aus dem Staatshaushalt sollte endlich beendet werden.“
Die Kontrollbehörde begründet dies unter anderem mit der geringen „Eigenfinanzierungsquote“ der regionalen Fernsehanbieter. „Alle bisherigen Fördermaßnahmen“ hätten „nicht dazu geführt“, dass die lokalen und regionalen Fernsehsender sich selbst tragen können.
„Anschubfinanzierung aus den 80ern“
Mit einem ähnlichen Tenor kritisiert die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen die langjährige Praxis. In der Begründung eines Gesetzesänderungsantrags, der in der Debatte am Mittwoch erwartungsgemäß wirkungslos blieb, schreiben sie: „Die seit den 80er Jahren andauernde ’Anschubfinanzierung‘ der Anbieter lokaler privater Fernsehprogramme führt dazu, dass private Unternehmen mit Gewinnerzielungabsicht inzwischen seit über 25 Jahren erhebliche Subventionen aus dem Staatshaushalt erhalten.“
Abgesehen davon, dass die Förderung direkt aus dem Haushalt grundsätzlich fragwürdig sei, könne nicht davon die Rede sein, dass die „Dauersubventionen“ etwas zur Medienvielfalt in Bayern beigetragen hätten, sagt Ulrike Gote, die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Beim Blick auf die Beteiligungsstrukturen der von den staatlichen Geldern profitierenden Unternehmen tauchten „immer wieder dieselben Namen auf“, konstatiert Gote.
Darunter sind Die Neue Welle Rundfunk Verwaltungsgesellschaft der Familie Oschmann, deren Firmengruppe Müller Medien auch im Radio- und Telefonbuchverlagsgeschäft sehr aktiv ist, die von Burda dominierte Studio Gong GmbH und zahlreiche regionale Zeitungsverlage.
Die Fernsehförderung aus dem Landeshaushalt fließt erst einmal an die Bayerische Landeszentrale für Neuen Medien (BLM), bei der die Sender die Gelder dann beantragen können. Die BLM steht gerade in der Kritik, weil sie sich ein unübersichtliches Tochterfirmen-Imperium aufgebaut hat. Das Gutachten, das die Debatte auslöste, hat ironischerweise der Verband Bayerischer Lokalfunk (VBL) in Auftrag gegeben. Deren Mitglieder haben nicht selten davon profitiert, dass über die BLM staatliche Gelder an sie fließen.
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