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Entscheidung des VerfassungsgerichtsKein Umgangsrecht für Neonazi-Vater

Die Kinder einer Mutter, die aus der rechten Szene ausstieg, müssen ihren rechtsextremen Vater nicht treffen. Das Kindeswohl spreche gegen den Umgang.

Nicht gut für Kinder: Ein rechtsextremer Vater darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Kinder nicht sehen. Bild: dapd

FREIBURG taz | Der Rechtsextremist Markus Privenau darf seine Söhne nicht sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt auf Klage der Mutter eine Umgangsregelung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden aufgehoben. Für Mutter und Kinder bestünden sonst Gefahren.

Tanja Privenau (die inzwischen ihren Namen geändert hat) war mit Markus Privenau verheiratet und hat mit ihm drei Söhne, die zwischen 2000 und 2004 geboren wurden. 2004 trennte sich das Paar, 2005 stieg Tanja Privenau aus der rechten Szene aus. Markus Privenau ist nach taz-Recherchen immer noch Rechtsextremist. Früher war er in der Splitterpartei FAP aktiv, heute hat er enge Kontakte zur NPD.

Das Sorgerecht für die Kinder hat Tanja Privenau, ihr Exmann hat nur ein Umgangsrecht. Allerdings hat er die Kinder seit Ende 2004 nicht mehr gesehen, weil Tanja Privenau dies verhindert. Seit einigen Jahren versucht er, den Umgang mit neuen Gerichtsverfahren durchzusetzen. Das OLG Dresden entschied im Juli 2012, dass der Vater die Kinder einmal im Monat mit neutraler Begleitung an einem neutralen Ort sehen darf.

Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde. Sie befürchtet Racheakte der rechten Szene, wenn ihr Aufenthaltsort bekannt wird. Der Vater könnte die Kinder ausfragen und ihren neuen Wohnort erfahren. Auch könnte sie verfolgt werden, wenn sie die Kinder an den neutralen Ort bringt. Schon im August erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, dass der Umgang bis auf weiteres nicht stattfinden darf.

Nach dem Ausstieg dauerhaft gefährdet

Jetzt liegt auch die Karlsruher Entscheidung in der Hauptsache vor. Danach verletzt das Umgangsrecht für Markus Privenau das Elternrecht von Tanja Privenau. Die Mutter sei wegen ihres Ausstiegs aus der rechten Szene „strukturell und dauerhaft konkret gefährdet“. Die Richter beriefen sich dabei auf eine Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes.

Aufgrund ihrer jahrelangen „szeneprominenten“ Stellung und weil sie inzwischen in Interviews vor rechten Gefahren warnt, könne der Ausstieg zu „Bestrafungsaktionen“ führen. Das OLG hatte keine konkrete Gefahr gesehen, weil in den letzten Jahren nichts passiert sei. Die Karlsruher Richter lassen das aber nicht gelten, weil Tanja Privenau immer, wenn sie enttarnt wurde, schnell den Wohnort und den Namen gewechselt hat.

Mit Blick auf das Kindeswohl argumentieren die Richter, dass die Söhne ihrem Vater „nicht unbeschwert“ entgegentreten könnten, wenn sie ihre neuen Namen und Wohnorte geheim halten müssten. Außerdem habe sich die Einstellung der Kinder gegenüber dem Vater jüngst stark verändert. Während sie im September 2011 laut Sachverständigen noch „unverkrampft“ über den Vater sprachen, werde er jetzt wegen früherer Gewalttätigkeit, und weil er „böse“ sei, abgelehnt.

Das OLG muss nun neu über den Umgangswunsch von Markus Privenau entscheiden und dabei auch die autistische Entwicklungsstörung aller drei Söhne berücksichtigen. (Az. 1 BvR 1766/12)

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18 Kommentare

 / 
  • AA
    Anita afitna

    @ Jörg J.:

     

    Mit Verlaub, aber ich halte ihre Position für vollkommen naiv. Ein Blick in jedes Geschichtsbuch zeigt, das der Nationalsozialismus eine durch und durch gewaltförmige Ideologie ist.

     

    Auch sehe ich nicht, wie sie aus der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung oder aus der Notwendigkeit, Dokumente zustellen zu müssen, eine Zwangsläufigkeit folgern können, das der Aufenthalt von Ex-Frau und Kindern doch schon bekannt sein müsse: Unterhaltszahlungen kann man an ein Konto überweisen und Dokumente kann man über eine Anwältin oder einen Anwalt, eine Notarin oder einen Notar, ein Familiengericht, ein Postfach etc. zustellen.

     

    Ihre Passage über die Gewalttätigkeit des Vaters zeigt, dass sie den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen wollen: Die Gewalttätigkeit des Vaters ist nicht die Ursache für das BVG-Urteil – sondern die Gefährdung von Leib und Leben von Ex-Frau und Kindern, wenn ihr Versteck der Neonaziszene bekannt wird.

     

    Zum Recht der Kinder auf Kontakt zum Kindsvater stellt sich mir die Frage, ob die Kinder überhaupt ein Interesse am irgendeinem Kontakt mit diesem Vater haben?

     

    „Den Deutschen das Brot, den Juden den Tod", das war so ein Spruch, auf dem Markus Privenau früher bestand, bevor um Punkt sechs das gemeinsame Abendessen mit der Familie begann. Als die Tochter einmal das Lied eines jüdischen Komponisten auf dem Klavier spielte, haute er ihr den Klavierdeckel auf die Finger. Er schlug auch seine Frau und die anderen Kinder, wann immer er Widerspruch bekam oder wenn die Tochter unerlaubt eine Hose trug, eine Jeans womöglich, oder sich die Haare kurz schneiden lassen wollte. Oder wenn der Sohn nicht beantworten konnte, wann Rudolf Hess mit dem Fallschirm über England abgesprungen war, oder den Besuch im Lager der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verweigerte, wo die Kinder marschieren lernen sollten und es einen Führerbunker gab. (…) Ihre beiden ältesten Kinder brachte Tanja Privenau mit in die Ehe, ihr ältester Sohn litt am Downsyndrom. Das Verhältnis zum neuen Mann seiner Mutter verschlechterte sich zusehends. "`Der Junge gehört ins Heim', ,unter Adolf hätte es das nicht gegeben', solche Sätze kamen dann immer öfter." Tanja Privenau begann sich innerlich zu distanzieren, ihre Tochter weigerte sich, in die HDJ-Lager zu gehen. (…) Zur Mutter sagte sie: "Ich will das nicht mehr, hol uns hier raus!" (…) Als er immer gewalttätiger wurde und sie ihren ältesten Sohn eines Tages übersät von Blutergüssen auffand, floh Tanja Privenau 2005 vom gemeinsamen Hof in Norddeutschland.“

     

    Quelle: http://www.welt.de/print/wams/politik/article108578495/Einmal-Nazi-und-zurueck.html

     

    Wäre das mein Vater – ich würde den Teufel tun, nur eine einzige Stunde meines Lebens mit ihm zu verbringen.

  • JJ
    Jörg J.

    Ungeachtet des ziemlich pauschalen Klischeedenkens, welches das Bundesverfassungsgericht da an den Tag gelegt hat (Neonazi = gewalttätg), hatten der Vater oder zumindest dessen Anwalt doch sowieso schon Kenntnis von dem Wohnort der Mutter sowie deren neuer Identität, nämlich aufgrund von Unterhaltsforderungen der Mutter (denn zahlen soll der Vater, der keiner sein darf, selbstverständlich). Auch wäre sonst der gerichtliche Antrag auf Kindesumgang schon rein technisch gar nicht möglich gewesen.

     

    Außerdem hätte sich der Vater, der von den Dresdner Richtern übrigens zusammen mit der Mutter persönlich angehört wurde, aller Wahrscheinlichkeit nach mit Gewalttätigkeiten zurückgehalten, sonst wäre er sein über Jahre mühsam erkämpftes Recht logischerweise sofort wieder los gewesen. Auch erschien die gekippte Regelung der Dresdner Richter, dass eine neutrale Aufsichtsperson bei den Kontakten dabei sein muss, doch als ganz brauchbare Lösung für alle Beteiligten. Es hätte sich dann gezeigt, ob der Vater zu zivilisiertem Verhalten in der Lage ist.

     

    Auch wenn ich Nazis nicht leiden kann, kann ich dem Vater nur raten, gegen die Karlsruher Entscheidung Beschwerde zum EGMR ist Straßburg einzulegen, denn ein demokratischer Rechtsstaat hat die politischen Verirrungen Einzelner abzuhalten und schon gar nicht Kinder für die Meinung ihrer Eltern zu bestrafen. Letztendlich ist es nämlich auch das Recht der Kinder, Kontakt zu ihrem Vater zu haben, egal ob dieser nun NPD- oder CSU-Wähler ist. Leider wird sich das Verfahren in Straßburg mindestens nochmal fünf Jahre hinziehen und dann sind die Kinder schon groß.

  • W
    Witzig

    Die Tatsache, dass sich hier ausschließlich Männer über den "armen Vater" bestürzen zeigt doch so einiges über deren Geisteszustand.

     

    Und die ewigen "mit Linken würde man das nicht machen" Kommentare werden auch langsam schal.

    Ein Aussteiger aus der sogenannten "linken" Szene (wenn es sowas überhaupt gibt) muss eben icht um sein Leben fürchten.

     

    Der Frau und ihren Kindern kann man nur alles Gute wünschen und hoffen, dass es in Deutschland noch ein paar Richter gibt, die nicht auf dem rechten Auge blind sind.

     

     

    MfG,

     

    Ich (auch `n Mann)

  • AO
    Alles Opfer

    Könnt iht mal bitte dieses dusselige Geheule einstellen?

     

    Lest doch erstmal den Artikel:

     

    Der Vater ist aktiver Neonazi. Die Mutter ist ausgestiegen und hat die Kinder mitgenommen - lebt mit neuer Identität versteckt, aus Angst.

     

    Diese neue Identität muss geschützt werden - sonst ist sowohl das Leben der Mutter als auch das der Kinder gefährdet.

     

    Ist das SO schwer zu kapieren?

     

    Könnt ihr nicht für einen KURZEN Moment mal über den Tellerrand eurer eigenen Biographie hinausschauen?

     

    @ "Ich möchte ich möchte"-Pete:

     

    Findet sich alles im Netz. Einfach mal den Namen in die Suchmaschine deines Vertrauens tippen ...

  • F
    Freigeist83

    Sehr gute Entscheidung!!

     

    Denn es steht ausser Frage, dass die Mutter mit gewalttätigen Folgen zu rechnen hätte, wenn man ihren Wohnort ausfindig macht, da sie sich mittlerweile klar gegen die Nazi-Ideologie wendet.

     

    Und das die Kinder autistische Züge zeigen wundert mich überhaupt nicht - bei der Bedrohung durch so einen Vater (und den Rattenschwanz an gewalttätigen "Freunden").

     

    Vor solchen Einflüssen müssen Kinder geschützt werden!

    Danke, Rechtsstaat.

  • BG
    Bernd G.

    Väterrechte sind generell kaum vorhanden, wenn sie auch noch politisch ungewünscht sind hat man beim Volksgerichtshof in Dresden halt schlechte Karten.

     

    Aber das ist bei weitem nicht das ungerechteste Urteil in unserem Staate. Damit kann ich leben.

  • AE
    alles Extremisten, außer ich

    Interessant wäre es zu wissen, ob der Umgang mit linksextremen Vätern ein Problem ist. Oder mit Islamisten. Dann natürlich was rechtsextrem heute bedeutet. Da Sarrazin in allen großen Medien rechtsextrem und rassistisch ist dürfte unter Umständen irgendwann der Umgang mit Leuten aus der SPD schwierig werden. Das mit den Islamisten dürfte ja nicht umsetzbar sein. Das wäre ja rechtsextrem.

  • MH
    Marco Hoffmann

    Frau drehte Mann durch den Fleischwolf, taz sprach zuerst mit der Frikadelle.

     

    Glücklicherweise werden im Artikel dennoch die Fakten genannt. Worum es überhaupt nicht geht ist die politische Gesinnung des Kindsvaters, der könnte auch mafiosi oder experte für massenvernichtungswaffen sein.

     

    Weiter ist der Loyalitätskonflikt der Kinder benannt, ich glaube aber, das ließ sich hier kaum vermeiden, denn der Vater müsste glaubhaft aussteigen und selber ins programm, um besuchsrecht zu bekommen, denn auch er könnte verfolgt werden.

     

    Man stelle sich vor, ein elternteil hieße uri brodsky oder michael bodenheimer und entführte seine kinder nach israel, würde die brd dann einen auslieferungsantrag stellen?

     

    Wenigstens kennen diese kinder ihren vater. Als ich als Kleinkind (mit zwei oder drei glaub ich) auf dem bürgersteig vom gleichaltrigen nachbarsmädchen erfuhr, dass sie zWei omas hat, was ich nich kapiert hab, habe ich nachgefragt, ob ich denn auch zwEI omas habe und wollte die andere kennenlernen. Meine jüdische oma wurde über eine kz-überlebende freundin kontaktiert und hat mehrmals den kontakt zu mir abgelehnt. Meinen Vater kenne ich auch nicht, wurde aber noch nicht über sein ableben informiert, demnach lebt er noch (1929).

     

    Das geht.

  • P
    PeterWolf

    Das ist eine äußerst fragwürdige Entscheidung.

    Die politische Einstellung als Rechtfertigung für Umgangsverweigerung heranzuziehen (falls dies denn überhaupt richtig von der Taz kolportiert wird), erinnert an finstere Zeiten der DDR und des deutschen Reiches während der Nazidiktatur.

    Wenn auch die Mutter immer noch rechtsradikal wäre, gäbe es offensichtlich keine Kindeswohlgefährdung?????

    Oder wäre es dann etwa richtiger, beiden das Sorgerecht, bzw. Umgangsrecht zu entziehen?

    Margot lässt grüssen!

  • AJ
    Alfred Josef

    Die armen Kinder, der arme Vater

     

    Den Kindern wird der Vater weggenommen, sie werden Halbwaisen, unweigerlich. Gerecht?

     

    Und da werden einem echten Vater mit widerlichen Argumenten die Kinder weggenommen, geraubt, er wird sie nie wiedersehen können, nie wieder.

     

    Was Böseres gibt es kaum. Was für eine üble Frau! ach ja, und der "Vater ist böse". Mehr schreib ich besser nicht. aj

  • DS
    Der Sizilianer

    Dresden.

     

    Wo auch sonst sollteh man ein solches Urteil fällen?

     

    "Ist dies schon Tollheit, hat es doch Methode."

  • P
    Pete

    "Aufgrund ihrer jahrelangen „szeneprominenten“ Stellung und weil sie inzwischen in Interviews vor rechten Gefahren warnt, könne der Ausstieg zu „Bestrafungsaktionen“ führen..." schreibt die TAZ. Das stinkt doch vorne und hinten. Wer glaubt das ? eine szeneprominente Nazischluse sich so von Grund auf gewandelt hat ??? Die armen Kinder. Wieviel Blödsinn über die Rechten so geschrieben wird, das ist einfach unglaublich!!! Mannoman ich möchte bitte schön Hintergrundberichte lesen was die so alles verbrochen hat in Ihrem "Kampf" und mal ein akutelles Interview dazu lesen wie reflektiert sie das heute sieht und nicht so ein populistisches blah Muttertier blah. Die armen Kinder wie gesagt!

  • U
    UweRietmöller

    OK, diesmal wird dem Vater das Umgangsrecht entzogen, weil er rechts ist.

     

    Und warum in allen anderen Fällen?

     

    Sind alle anderen Männer auch Rechtsradikale?

     

    Wird Kazim Görgülü sein Kind entzogen, weil er ein Rechtsradikaler ist?

     

    Bitte sprechen Sie lauter, Ihr Frau Richerinnen und Herren Richter. Ich höhre nichts!

  • A
    Auweia

    Wärend Islamisten ihre kinder sehen dürfen und trotz einer Wahrscheinlichen Kindesentführung der Umgang zum Wohle der Kinder aufrecht erhalten werden muß hatt das hier alles keine Bedeutung.

    Na irgendwie ist hier wohl wieder zweierlei Maß....

  • H
    Horsti

    Rechtsextreme Väter bekommen weder Sorge- noch Umgangsrecht. Sind Mütter dagegen rechtsextrem, passiert nix. Ja, nee, schon klar...

  • WB
    Wolfgang Banse

    Ergangene Gerichtsentscheidung ist zu begrüßen.

  • M
    Marc-Andre

    Irgendeinen Grund findet man immer um einem Vater die Kinder vorzuenthalten - aber zahlen darf er bestimmt trotzdem!

  • D
    Dresden

    "Das OLG Dresden entschied im Juli 2012, dass der Vater die Kinder einmal im Monat mit neutraler Begleitung an einem neutralen Ort sehen darf."

     

    Und schon wieder Dresden! Ein weiterer Beweis für die Rechtsblindheit der Gerichte dieser Stadt. Es wird allerhöchste Zeit zu handeln. Hier gehören mehrere Stellen komplett neu besetzt. Eine Aufsicht täte den Gerichten dieser Stadt auch ganz gut. Auch die Demonstrationen zum 13.02. sollten in dieser Hinsicht prüfen, auch hier Blockaden abzuhalten, um auf die wirklichen Missstände aufmerksam zu machen. Ein paar Wirrköpfe am Hauptbahnhof sind in Sachsen derzeit das kleinere Übel.