Verbraucherschutz im Netz: Ende der Abzocke in Sicht
Kennen Sie das? Im Internet rumgepfuscht und zack – eine Abmahnung für Kosten kassiert, von denen Sie gar nichts wussten. Damit soll nun Schluss sein.
BERLIN taz | Es ist eine teure Erfahrung, die Tausende von Internet-Nutzern schon gemacht haben. Ein fremdes Foto auf die Webseite gestellt, ein Musikstück hochgeladen, eine vorgeschriebene Angabe im Impressum vergessen: Schon kann Post von einer Anwaltskanzlei kommen, die mehrere tausend Euro für eine Abmahnung berechnet – völlig unabhängig vom tatsächlichen Schaden und Aufwand.
Schon lange hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigt, gegen das Geschäftsmodell des Abmahnens vorzugehen. Ein erster Versuch, die Gebühren zu begrenzen, hatte in der Praxis allerdings nicht funktioniert. Und gegen eine wirksame Regelung hatte es aus der CDU/CSU-Fraktion lange Widerstand gegeben. Doch nun ist in der Koalition eine Einigung erzielt worden.
„Wo Abmahnungen aus dem Ruder laufen, wollen wir sie eindämmen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Zu diesem Zweck soll der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt werden, wenn erstmalig und nichtkommerziell gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Die Gebühren dürfen dabei maximal 155,30 Euro betragen, sagte die Ministerin. Bei wiederholten und gewerbsmäßigen Verstößen sollen aber weiterhin deutlich höhere Gebühren möglich sein. „Nicht jede Abmahnung ist unberechtigt“, so die Ministerin.
Aus für teure Gewinnspiele am Telefon
Die neuen Abmahnregeln sollen Teil eines Gesetzespakets sein, mit dem zugleich weitere Probleme des Verbraucherschutzes angegangen werden. So sollen am Telefon künftig keine kostenpflichtigen Gewinnspiele mehr abgeschlossen werden dürfen. Vor allem ältere Menschen waren mit dem Versprechen auf Geldgewinne zur Herausgabe ihrer Kontodaten bewegt worden, von denen anschließend Gebühren abgebucht wurden. In Zukunft müssen solche Verträge „in Textform vorliegen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. So sollen „unlautere Gewinnspiele“ unmöglich gemacht werden.
Zum Dritten soll die Arbeit von Inkassobüros stärker geregelt werden. Diese Firmen, die finanzielle Forderungen oft mit massiven Drohungen durchzusetzen versuchen, müssen künftig detailliert erläutern, wie sich die Beträge zusammensetzen. Zudem ist eine strengere Aufsicht geplant.
Abmahnungen en masse
Gerd Billen vom Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands begrüßte das Gesetz als „überfällig“. Die Regeln gegen Inkasso und Telefonwerbung griffen die Vorschläge der Verbraucherschützer auf; bei Abmahnungen sieht Billen noch „unklare Begrifflichkeiten“, die den Verbraucherschutz aushöhlten. Eine Umfrage hatte ergeben, dass 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahren schon mindestens einmal abgemahnt worden sind.
Das Gesetz soll am 6. Februar vom Bundeskabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht werden, sodass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Die SPD reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß. „Wir bleiben skeptisch und sind gespannt, ob das Gesetz tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird“, erklärte die Abgeordnete Kerstin Tack.
Die Fraktion werde „sorgfältig prüfen, ob dem Abmahnwahn sowie der Abzocke durch unseriöse Inkassofirmen durch den Gesetzentwurf wirklich wirksam entgegengetreten werden kann“. Die verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiß kritisierte hingegen die Einschränkungen bei Abmahnungen als nicht weitgehend genug; der Plan sei ein „Kniefall vor der Abmahnindustrie“.
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