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Blogger und LeistungsschutzrechtDer Mensch wird nicht Maschine

Viele Blogger fürchten, dass ihnen das neue Leistungsschutzrecht schaden wird. Dabei betrifft sie das Gesetz doch gar nicht.

Auch der anonyme Auftritt gehört zur Netzfreiheit. Bild: dpa

BERLIN taz | Was blüht Bloggern, wenn das am Freitag beschlossene Leistungsschutzrecht nicht gestoppt wird und am Ende des Jahres in Kraft tritt? „Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben“, befürchtet der Rechtsanwalt Udo Vetter, dessen Lawblog zu den in Deutschland am meisten verlinkten Blogs zählt. Vetter, der für die Piraten bei der kommenden Bundestagswahl antreten wird, schreibt weiter: Dann werde die „Abmahnmeute“ auf Menschen gehetzt, „die im Netz ihre Meinung sagen“.

Diese Position ist sicher etwas extrem. Denn Vetter glaubt, das Leistungsschutzrecht habe geradezu das Ziel, dass Blogger sich „abmahngefährdet“ fühlen und „viele lieber gar nichts mehr schreiben“. Viele Netzaktivisten teilen die Vermutung, dass bald eine gewaltige Abmahnwelle über deutsche Blogger hinwegrollen wird.

Diese Befürchtungen sind haltlos. Denn Blogger sind von dem neuen Gesetz gar nicht betroffen. Ihre wichtigsten Werkzeuge – Links und Zitate – werden vom Leistungsschutzrecht schon gar nicht eingeschränkt, und ansonsten gilt das Gesetz für Blogger überhaupt nicht.

Auch in Zukunft kann jeder auf jeden beliebigen anderen Text verlinken. Verlage wie heise.de, die nun ausdrücklich die Verlinkung ihrer Texte erlauben, sorgen da mit solchen Ankündigungen nur unnötig für Verwirrung. Selbst Suchmaschinen dürfen verlinken, so viel sie wollen.

Zitieren ist unverändert möglich

Auch das Zitieren fremder Texte ist unverändert möglich. Wer sich mit einem anderen Text positiv oder kritisch auseinandersetzt, darf die entscheidenden Stellen wörtlich wiedergeben. Auch hier ist keine Genehmigung erforderlich. Die Länge des Zitats muss allerdings im Verhältnis zu seinem Zweck angemessen sein. Da Suchmaschinen sich nicht gedanklich mit den verlinkten Texten beschäftigen, können sie sich aber nicht auf das Zitatrecht berufen.

Das Leistungsschutzrecht wird erst relevant, wenn ein Link durch Angabe des Kontextes erläutert wird. Die üblichen Textausschnitte – Snippets genannt – mit einer Länge von 15 bis 30 Wörtern dürfen deshalb künftig nur noch mit Genehmigung des Verlags verwendet werden. Eine Ausnahme gibt es nur für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, zum Beispiel Schlagzeilen mit drei Wörtern wie „Bayern schlägt Schalke“.

Die genaue Grenze ist zwar unklar, aber die derzeitigen Snippets von Google sind künftig lizenzpflichtig, wenn sie von Verlagen stammen. Hier macht die Ankündigung von heise.de Sinn, dass von seinen Texten auch künftig Snippets verwendet werden dürfen.

Für Blogger hat das aber keine Relevanz. Denn der Leistungsschutzparagraf gilt nur für Suchmaschinen und „Dienste, die Inhalte entsprechend aufarbeiten“. Mit Letzterem sind zum Beispiel News-Aggregatoren gemeint, die häufig genutzte Nachrichten maschinell zusammenstellen.

Mit Snippets illustireren

Im Umkehrschluss heißt das: Blogger, Vereine, Unternehmen und alle sonstigen Nutzer können ihre Links weiterhin mit Snippets illustrieren. Sie brauchen dafür keine Genehmigung. Das gilt auch, wenn sie kommerzielle Zwecke verfolgen. Denn auch ein kommerzieller Blogger bleibt ein Blogger und wird keine Suchmaschine.

Als Grenze des Zulässigen gilt wie bisher, dass in einen Blog nicht ganze Texte ohne Genehmigung kopiert werden können. Das würde gegen das vom Journalisten an den Verlag abgetretene Urheberrecht verstoßen. Diese Grenze hat aber mit dem Leistungsschutzrecht nichts zu tun und ist nichts Neues.

Dass Verlage bald Abmahnanwälte losschicken, um von Bloggern – illegal – Lizenzen zu verlangen, erscheint nicht realistisch. Das ganze Netz würde über sie herfallen, und die Anwaltskosten der zu Unrecht Abgemahnten müssten sie natürlich auch bezahlen.

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21 Kommentare

 / 
  • L
    LutzL

    Google wird vielleicht an ein paar Verlage für "Snippets" zahlen, aber bald werden die Verlage an Google zahlen, damit für Treffer auch Snippets verwendet werden. Viele Print-Medien sind immer noch nicht im digitalen Zeitalter heimisch.

  • E
    ErnstErnst

    @Dideldidum

     

    Lesen Sie weiter bevor Sie pöbeln ;)

     

    "Die genaue Grenze ist zwar unklar, aber die derzeitigen Snippets von Google sind künftig lizenzpflichtig, wenn sie von Verlagen stammen. Hier macht die Ankündigung von heise.de Sinn, dass von seinen Texten auch künftig Snippets verwendet werden dürfen."

  • A
    autor

    Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Weder an einen Verlag noch an Sonstwen.

    Man kann nur Nutzungsrechte verkaufen oder abgeben.

  • TE
    Thomas Elbel

    Ich bin aus den verschiedensten Gründen kein Fan des LSR. Ich bin aber auch Jurist und Hochschullehrer und kann sagen, der Artikel ist juristisch absolut korrekt. Wenn man gegen ein schlechtes Gesetz argumentiert, ist populistische Panikmache möglicherweise kurzfristig wirksam, aber langfristig eine dumme Strategie.

  • MH
    Mike Husten

    Zitat:"Das würde gegen das vom Journalisten an den Verlag abgetretene Urheberrecht verstoßen. Diese Grenze hat aber mit dem Leistungsschutzrecht nichts zu tun und ist nichts Neues."Zitatende.

     

    Ein "Journalist", der Nutzungs- und Urheberrechte NICHT unterscheiden kann, schreibt einen taz-Artikel über das Leistungsschutzrecht. Ist das nun Satire?

     

    Liebe taz, dafür zahl ich...nicht.

  • W
    wonderspa

    Wie man so ein unklar formuliertes Gesetz loben kann und dann auch noch so überzeugt sagen kann, dass Blogger nicht davon betroffen sind ist mir völlig unklar.

     

    Ich würde mich freuen, eine offizielle Stellungnahme der TAZ zu diesem Thema lesen zu können - so wie es der im Artikel verlinkte heise Verlag getan hat.

     

    Falls diese Stellungnahme genauso Pro-LSR ausfallen sollte wie es dieser Artikel ist, dann wird leider auch die TAZ genauso wie die ganze Springer-Presse bei dem Nachrichten Agregator meiner Wahl aus meiner Zeitungs-Auswahl verschwinden.

  • D
    Dideldidum

    "Auch in Zukunft kann jeder auf jeden beliebigen anderen Text verlinken. Verlage wie heise.de, die nun ausdrücklich die Verlinkung ihrer Texte erlauben, sorgen da mit solchen Ankündigungen nur unnötig für Verwirrung."

     

    und

     

    "Die üblichen Textausschnitte – Snippets genannt – mit einer Länge von 15 bis 30 Wörtern dürfen deshalb künftig nur noch mit Genehmigung des Verlags verwendet werden. Eine Ausnahme gibt es nur für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, zum Beispiel Schlagzeilen mit drei Wörtern wie „Bayern schlägt Schalke“. "

     

    Wirklich toll das genau den Teil des Kommentars von Heise in diesem Artikel verschwiegen wird der GENAU auf die Snippets eingeht:

     

     

    "Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet."

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/In-eigener-Sache-Der-Heise-Zeitschriften-Verlag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html

  • G
    Gerhard

    Es ist nun mal nicht ganz so eindeutig, wie von Ihnen dargestellt.

     

    Das Gesetz ist nämlich so schwammig formuliert, dass der Anwalt eines Verlags sehr wohl versuchen kann, einem Blogger eine Abmahnung zu schicken oder gegen ihn zu klagen.

     

    Da ich selbst bereits Opfer einer Abmahnung wegen meines Usenet Forums wurde und die Anwaltskosten zur Verteidigung knapp Euro 10.000 betrugen, zum damaligen Zeitpunkt mein halbes Jahreseinkommen, weiß ich auch, was es bedeutet, von einem finanzstarken Unternehmen verklagt zu werden. Nur dank des Entgegenkommens meiner Anwältin, die keinen Vorschuss forderte, konnte ich mich überhaupt zur Wehr setzen. Am Ende blieb ein Vergleich, der, obwohl zu meinen Gunsten dennoch dazu führte, dass ich fast meine gesamten Anwaltskosten selbst tragen musste. Die weitere Crux in diesem Bereich ist nämlich, dass kaum ein Fachanwalt, der sich im IT Bereich auch nur halbwegs auskennt, bereit ist nach Streitwert abzurechnen, abgerechnet wird nach Stundensatz, von der Gegenseite im Falle eines Vergleichs oder Urteils die Anwaltskosten jedoch nur nach Streitwert übernommen werden müssen. Das ist nicht viel anders als mit einem Strafprozess, der mit einem Freispruch endet, praktisch kein Anwalt ist bereit zum Pflichtverteidigerhonorar tätig zu werden, man bleibt also immer auf Kosten sitzen.

     

    Ich fürchte, nachdem ich den letzten Absatz gelesen habe, dass der gesamte Artikel so unsauber recherchiert ist, wie es der letzte Absatz vermuten lässt.

     

    Ihrer Meinung nach geht es also um automatisiert zustandegekommene Verlinkungen mit den üblichen knapp zwei Zeilen Text unter dem Link, die Ihrer Meinung nach in Zukunft Lizenzpflichtig sein sollen, und zwar als Ausnahmebestimmung für Verlage, denn bei allen übrigen Verlinkungen durch Zugmaschinen wären selbst längere Zitate aus einer Webseite erlaubt. Womit wir schon wieder mal, wie in der Vergangenheit schon so oft, wenn es um Urheberrecht und Leistungsschutzrecht geht, ein Zwei Klassen Recht bekommen, das Rechte-Verwertern (nichts anderes sind Verlage) deutlich größere Rechte einräumt als einem Urheber.

     

    Für die Suchmaschinen würde das auf jeden Fall ein Dilemma bedeuten. Einerseits dürfen sie nicht filtern, weil sie sonst das Haftungsprivileg einer Suchmaschine verlieren würden (die Rechtsprechung hat Suchmaschinen dem Access Provider gleichgestellt), können Verlagsergebnisse auch gar nicht zuverlässig herausfiltern, weil nur bei den bekannteren Verlagen klar ist, dass es sich um einen Verlag handelt, sollen andererseits jedoch in Zukunft dafür zahlen, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit den gesetzlichen Auftrag erfüllen.

     

    Besonders abenteuerlich wird das Leistungsschutzrecht, weil selbst kurze Textzitate bereits darunter fallen können. Seit der Bundesgerichtshof den Begriff des gewerblichen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen geradezu überstrapazierte und Gewerbe nach dieser Definition nicht mehr das geringste mit einer Gewinnerzielungsabsicht zu tun hat, kann man davon ausgehen, dass selbst eine Verlinkung mit beispielsweise folgenden Worten: "USA schicken Rakete zum Saturn" schon zu einer Lizenzpflicht führen würden. Das läuft auf ein privates Eigentumsrecht an der Sprache hinaus, die es im Bereich des Markenrechts inzwischen schon ziemlich lange gibt. Dort sind inzwischen ja schon ganz bestimmte Farben Privateigentum eine Firma.

     

    Angesichts dieser Entwicklung bin ich umso mehr erstaunt, dass eine Zeitung im linken Spektrum die Privatisierung noch gutheißt.

  • F
    fschuetz

    Die Liste der Seiten, die das LSR ablehnen, wird ja von Tag zu Tag länger. Sehr spannend. Bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat entscheiden wird. Gerade in Bezug auf die Snippets. Und wie Google dann reagieren wird.

     

    Wir haben bei uns im Yasni Blog übrigens noch mal ein paar Stimmen zum LSR gesammelt, bei Interesse:

     

    http://blog.yasni.de/business/pro-und-contra-zum-leistungsschutzrecht/

  • F
    FranKee (Pirat)

    > Dass Verlage bald Abmahnanwälte losschicken, um

    > von Bloggern – illegal – Lizenzen zu verlangen,

    > erscheint nicht realistisch

     

    Och doch, das scheint es. Weil Abmahnkriminelle ständig versuchen, aus --vielleicht-- bis --gar nicht-- kriminellen Vorgängen irgendwo & irgendwie Kapital zu schlagen. Mit viel zu weit gehenden Erpressungserklärungen, mit ganz bewusst (es sind schliesslich Volljuristen) Streitwerten/Kostennoten.

     

    Und DOCH, das rentiert sich selbst dann, wenn ab und an mal ein Blogger klagen und gewinnen sollte, da die größere Masse sich vermutlich, auch haltlos, erpressen lässt. Welcher Student und welche Hausfrau hat schon Geld für Rechtsanwälte?

     

    Das ist ja das geile am (übrigens unter rot-grün erschaffenen) Abmahnerpressungswesen. "Es erstmal zu versuchen" ist völlig legal! Im praktischen Alltag normaler Menschen wäre vergleichbares strafbare Nötigung.

     

    Auch wenn das LGS formal nicht zu trifft, wird das Klima der Unsicherheit weiter geschürt. Ein Trend, der Christ/Sozial-"Demokraten" und ihren Helfershelfern sicher sehr recht ist, haben sie in der Blogosphäre doch eher wenig Gutes zu erwarten...

  • T
    tiexano

    Wie verhält sich das denn mit dem automatisch generierten Text beim "sharen" auf Facebook?

     

    Das scheint mir das offentsichste Einfall tor für Massenabmahnungen für jedermann zu sein.

  • J
    Jorge

    Problematisch werden durch dieses Gesetz Dinge wie eigene thematisch passende Feed-Aggregatoren oder "Planeten", die von einigen Bloggern durchaus verwendet werden, um auch Nachrichten anderer Quellen z.B. in der Sidebar in das eigene Angebot zu integrieren.

     

    Zwar werden dabei meist die RSS-Feeds von "befreundeten" Blogs ähnlicher Machart angezeigt, aber auch regelmäßig veröffentlichende, kommerzielle Blogs können durch das LSR als "Presseverlage" auftreten und Lizenzgebühren einfordern.

     

    Das Abmahnrisiko wird auf jeden Fall erhöht, wenn man nicht ausschließlich eigene bzw. zum Beispiel CreativeCommons-lizensierte Inhalte in solchen Listen verwendet.

  • D
    daN

    Danke für den guten Artikel! Es scheint eine Krankheit dieser Tage umzugehen, die sich Panikmache nennt. Insoweit ist es sehr erfreulich, dass die taz dem mit gut recherchierten Argumenten (abgesehen von der Ungenauigkeit hinsichtlich der Abtretbarkeit von URHEBERrechten - was schon kritisiert wurde) entgegentritt.

     

    Andererseits wäre vielleicht noch eine grundsätzliche Stellungnahme zum LSR angebracht gewesen. Denn so wenig das Gesetz Blogger bei ihrer Arbeit einschränken wird, so überflüssig ist es dennoch. Das haben bereits diverse Stellungnahmen von Sachverständigen (vor allem derjenigen des MPI für Immaterialgüterrecht) ergeben. Es erschließt sich schon der Sinn des Gesetzes nicht. Denn so sehr Google zu kritisieren ist, so sehr erfüllen Suchmaschinen im Netz doch eine nützliche und nötige Ordnungsaufgabe. Für mich sieht es derzeit auch eher so aus, dass -sollte das Gesetz tatsächlich kommen- Suchmaschinen eher auf eine Verlinkung von Verlagsinhalten verzichten werden, als eine Lizenzgebühr zu zahlen. Damit wäre aber niemandem geholfen...

  • AS
    Axel Schwaiß

    (quote)Dass Verlage bald Abmahnanwälte losschicken, um von Bloggern – illegal – Lizenzen zu verlangen, erscheint nicht realistisch.(/quote)

     

    Wenn es so läuft wie es die Musikindustrie ungesetzt hat, erscheint es mir mehr als realistisch, das hier ein neuer Erwerbszweig für die notleidende Anwaltschaft/Printindustrie zementiert wurde.

     

    -http://de.wikipedia.org/wiki/Webcrawler

    -http://goo.gl/Ek0cQ

    -http://goo.gl/hJhpz

    -http://goo.gl/DTkrW oder selber mal googeln

     

    und eines noch, Urheberrecht, Verwertungsrecht und Nutzungsrecht, ist schon schwer auseinanderzuhalten....setzen 6

  • P
    Palesenballe

    Sehr schön, da wird lange genug das Thema Leistungsschutzrecht in der taz fast gemieden und wo nicht, so doch wenigstens diplomatisch distanziert abgehandelt. Aber nun, da es schon fast Realität ist, zeigt man offen, dass man selbst Teil der Lobbymaschinerie ist.

     

    Wenigstens wurde hier mal klarer Stellung bezogen. Sorry, aber ich bin etwas enttäuscht. Die Auslegung der Gesetze ist immernoch Sache der Juristen/Gerichte. leider ist das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form nicht ganz so eindeutig, wie sie es hier kundtun.

  • MG
    Marcus G-Punkt

    Der Blogger ist eine der wirklich unkontrollierbaren Instanzen in den Mediennetzwerken dieser Welt.

    Ich lese viele Blogs und entnehme diesen viele Gedanken anderer Menschen, die auch bei mir viele Gedanken erzeugen.

     

    Ich danke dem Massenmedium taz für seine Aufklärungsmission in Sachen LEistungsschutzrecht.

  • FW
    Fangen wir hinten an

    Ich hätte diesen Artikel kommentarlos hingenommen, wenn nicht am Schluss eine der üblichen Unsauberkeiten gestanden hätte. Die Urheberschaft und das damit verbundene Urheberrecht kann nicht angetreten werden. Als Urheber kann man das Verwertungsrecht an wen auch immer abtreten. Soweit zum nicht vorhandenen Allgemeinwissen bzw. was schlimmer wäre: schludrigen Formulierungen. Was die Blogger-sind-gar-nicht-betroffen-Aussage angeht, muss ich als User widersprechen, erst die 15 bis 30 Wörter entscheiden bei mir über anklicken oder nicht. Es ist keine Frage der Verlinkung im Text oder des zitierens, sondern eine des Gefundenwerdens. Und da sind dann die Blogger sehr wohl betroffen.

  • J
    Journalist

    Dass Journalisten ihr Urheberrecht an den Verlag abtreten, mag sich so mancher Verlag wünschen. Tatsächlich räumen sie ihm lediglich ein Nutzungsrecht ein.

  • S
    Sebastian

    Journalisten übertragen also ihr Urheberrecht auf die Verlage? Vielleicht solltet ihr das mit dem Urheberrecht nochmal nachschlagen. Oder googelt mal nach Unveräußerlichkeit und Urheberrecht.

  • SP
    Scheiße polieren

    Man versucht in dem Artikel Scheiße zu polieren. Das geht nicht. Die untergehenden Bürgerdesinformations- und Neusprechbüros versuchen ihre überflüssig auf Papier gedruckten persönlichen meinungen als Journalismus zu bezeichnen und ihre Einrichtungen zu retten. Da man noch Einfluß hat hilft die Politriege. Als das Auto erfunden wurde zwang die Kutschenlobby in England den Menschen noch ein paar Jahre Kutschenfahren auf indem man Autofahrer zwang jemanden mit einer Warnfahne zu Fuß voranzugehen zu lassen. Viele pfiffen darauf und bald fuhr man mit der Kutsche nur noch zu Nostalgieanlässen. Das Schicksal nehmen die alten Medien und das ist für die freie Rede und Information super. Neusprech, Volksverdummung und Volkspädagogik verschwinden langsam. Ein paar Jahre müssen wir eben mit Abmahnungen leben. Die Namen der Abmahner kann man ja inklusive Privat-Adresse online stellen. Villeicht hilft das etwas.

  • BA
    Blogger aus Leidenschaft

    Bravo liebe TAZ, Danke für den Artikel. Sieht so aus als wenn ihr langsam die Wichtigkeit der Blogger erkennt. Als regelmässiger Kommentator versuche ich immer wieder die Leserschaft zu den Blogs hin zu lenken, denn nur eine Dezentralisierung der Nachrichtenwelt bringt Wahrheit ans Licht und es geht immer nur um die Wahrheit. Dezentralisierung ist mehr als notwendig, in so vielen Bereichen.

     

    Blogger verlinken sehr viel mehr ihre Quellen und sie recherchieren auch sehr viel intensiver als so mach bezahlter Journalist. Ich kann auf alle Mainstreammedien verzichten, wozu ich auch leider die TAZ zähle, aber auf die Welt der Blogger möchte ich nie wieder verzichten.