Strafe für Amtsträger-Beleidigung: Knast für den Klägerkönig
„Armleuchter“, „Sesselfurzer“, „Zementkopf“: Wenn es gegen den Bürgermeister oder Beamte geht, ist Rolf-Dieter K. keine Unflätigkeit fremd.
KÖLN taz | Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Rolf-Dieter K. wird wohl erneut hinter Gitter müssen, weil er mal wieder seiner Lieblingsbeschäftigung nachging: der Beleidigung von Amtsträgern. Nur wenige Minuten dauerte am Montag die Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Dann verwarfen die Richter die Berufung von „Prozesse-Dieter“. Der 77-jährige Exlehrer war dem Prozess ferngeblieben, weil er sich verhandlungsunfähig fühlte. Es bestehe „akute Gefahr für Leib und Leben – wie auch für einen Vollidioten ersichtlich“, teilte der selbsternannte „König der Kläger“ mit. Das Gericht sah das anders.
Seit den 1970er Jahren beschäftigt K. nun die Justizbehörden. Damals 39 Jahren alt, entschied er sich, nicht länger als Sportlehrer zu arbeiten. Seitdem lebt der eigenwillige Misanthrop als Sozialhilfeempfänger. Dabei musste er schnell feststellen, dass vieles, worauf man ein Anrecht hat, trotzdem nicht freiwillig bewilligt wird.
Damit begann seine Karriere als „Deutschlands Prozesshansel Nr. 1“. Er klagte ein, was ihm seines Erachtens zustand: ein Fernseher, eine Waschmaschine, ein Sofa, Unterhosen, eine Klobürste und Geschirr. Insgesamt führte er mehr als 230 Prozesse. Viele gewann er.
Klagefreudigkeit nicht strafbar
Sosehr seine Klagefreudigkeit Behörden und Gerichte nerven mag, strafbar ist sie nicht. Doch der Senior hat auch seine eigene Vorstellung von gepflegter Konversation. Wenn es gegen Richter, Bürgermeister oder Behördenmitarbeiter geht, scheint ihm keine Unflätigkeit fremd.
„Armleuchter“, „strohdumme Sesselfurzer“, „Zementkopf“, „Doppelnull“ – sein Repertoire ist umfangreich. Seine selbstdiagnostizierte „Beamten-Allergie“ bescherte ihm bereits 2007 ein Jahr Gefängnis. Nun droht ihm erneut der Knast. Diesmal geht es um 44 Beleidigungen. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Ratingen bescheinigte ihm ein psychiatrischer Gutachter eine „paranoide Persönlichkeitsstörung“.
Der hochintelligente Mann sei zwar eigentlich durchaus freundlich, humorvoll und garniere Gespräche mit Zitaten von Feuerbach und Schiller. Aber sobald es um Behörden gehe, „rastet er aus“. Das Gericht hielt „Prozesse-Dieter“ trotzdem für voll schuldfähig. Auch das Düsseldorfer Landgericht kam nun zu derselben Bewertung.
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