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Folgen der VolkszählungBremerhaven: Wir sind größer

Bremerhaven will den Zensus 2011 gerichtlich prüfen lassen. Die Stadt fürchtet finanzielle Einbußen, sollte es beim Befund des Einwohnerschwunds bleiben.

Wie viele seid ihr, Bremerhavener? Bild: dpa

BREMEN taz | Die Stadt Bremerhaven will vor dem Bremer Verwaltungsgericht gegen einen Feststellungsbescheid klagen: Danach sollen nach der vor vier Wochen veröffentlichten Volkszählung „Zensus 2011“ nur 108.139 Menschen in Bremens Schwesterstadt leben. Das wären rund 4.800 weniger als bisher angenommen. „Wir glauben das nicht“, sagt Horst Keipke, der Leiter des Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamts. „Jedenfalls nicht an eine Abweichung in dieser Größenordnung.“

Bestätigen soll den gefühlten Verdacht eine Auszählung der Ausländerakten, die die Stadt vorgenommen hat. Laut Zensus leben 9.310 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Bremerhaven. Keipke und seine MitarbeiterInnen zählten 2.500 Akten mehr. Er räumt ein, dass sich darunter auch einige Personen befinden könnten, die sich längst nicht mehr in Deutschland aufhielten, weil sie ausgereist sind oder abgeschoben wurden. „Aber der Unterschied bleibt gravierend“, sagt Keipke.

Noch erheblicher ist die Differenz auf Bundesebene: Nach dem Zensus 2011 sollen sich mit 1,1 Millionen 14,9 Prozent weniger AusländerInnen in Deutschland aufgehalten haben als die Ämter in ihren Einwohnerberechnungen angenommen hatten. Grundlage dafür waren die Volkszählungen 1987 im Westen und 1981 im Osten. Deren Ergebnisse waren weiter fortgeschrieben worden und wurden damit immer ungenauer. Neben den AusländerInnen „fehlten“ bei der erneuten Zählung auch 400.000 Deutsche. Für den Bund ist das kein Problem, wohl aber für Kommunen und Länder, die ihr Geld vom Bund aufgrund von Einwohnerzahlen bekommen. Bremerhaven ist daher nicht die einzige Stadt, die den Zensus gerichtlich anzweifeln lassen will (siehe Kasten).

Um wie viel Geld es im Fall von Bremerhaven geht, lässt sich nicht sagen. Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) geht von „marginalen Auswirkungen“ aus, wie ihr Referent Daniel Buscher sagt. Er begründet dies damit, dass das Land Bremen insgesamt mehr Bundesmittel bekommen wird, weil es nicht so stark geschrumpft ist wie andere Bundesländer – und damit auch mehr Geld für Bremerhaven zur Verfügung stehen wird. Gleichzeitig würden im kommunalen Finanzausgleich zwischen Bremen und Bremerhaven, der ebenfalls die EinwohnerInnenzahl zur Grundlage hat, auch soziale Indikatoren wie Einkommen und Bedürftigkeit der BürgerInnen berücksichtigt. Bremerhaven bekommt deshalb pro Kopf 20 Prozent mehr als die Stadt Bremen. Bei sinkender Bevölkerungszahl, sagt Buscher, steige der Anteil der Hartz-IV-EmpfängerInnen – was sich für Bremerhaven positiv auswirke.

Das Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die Klage Bremerhavens zulässig ist und wie die Daten überprüft werden können. Amtsleiter Horst Keipke wünscht sich zunächst einmal Informationen über die Methoden, mit denen gezählt wurde.

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