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Frauenhäuser in GeldnotBedrohte Schutzräume

Deutschlands Frauenhäuser sind unterfinanziert. Denn gefördert werden sie nur, wenn die hilfesuchenden Frauen Sozialleistungen bekommen.

Finanzierung ungewiss: Frau im Frauenhaus Nienburg (Niedersachsen) Bild: dpa

BERLIN taz | Deutschlands 356 Frauenhäuser sind unterfinanziert – und das soll anders werden. Das fordern nun unisono alle dieser Einrichtungen im Land. Der Dachverband der 135 autonomen Frauenhäuser, die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (Zif), demonstriert deswegen am Donnerstag in Magdeburg. Dort stimmt sich die Gleichstellungs- und FrauenministerInnenkonferenz der Länder (GFMK) über ihre Politik ab – und die Finanzsituation der Frauenhäuser steht explizit auf der Tagesordnung.

Egal ob autonome Frauenhäuser oder solche in karitativer Trägerschaft: allen geht es schlecht. Seit knapp 40 Jahren ringen die Anlaufstellen für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, um die Finanzierung, sagt die Sprecherin der Zif, Stefanie Föhring. Kleine Fortschritte hätte es gegeben, aber die reichten nicht aus.

Bisher werden die meisten Frauenhäuser nach Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) durch die Länder und Kommunen finanziert. Wenn eine Frau keinen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende hat, erhalten die Häuser keinen entsprechenden Tagessatz. „Für Frauen, die durch das SGB-II-Raster fallen, müssen die Frauenhäuser oder die Frauen selbst zahlen“, sagt Föhring.

Sie erinnert sich an einen Fall aus Stuttgart, bei dem eine Frau, die Zuflucht suchte, für zwei Nächte 200 Euro bezahlen musste. „So etwas entspricht nicht dem Schutzcharakter der Häuser.“ Die Zif fordert deshalb, die Häuser müssten als Institution gefördert werden und Festbeträge erhalten.

Ein paar Spenden und wenige Bundesmittel

Das wollen auch Michaela Rönnefahrt und Beate Schädler vom autonomen Neuruppiner Frauenhaus. Zu ihnen kommen Frauen jeden Alters und aus allen sozialen Schichten. „Die gemeinsame Schnittmenge ist die physische, psychische oder sexuelle Gewalterfahrung“, sagt Rönnefahrt. Drei Mitarbeiterinnen betreuen die Schutzsuchenden, 20 Plätze gibt es. Momentan wohnen dort zehn Frauen und zwei Kinder.

Die Situation sei schwierig, sagen Rönnefahrt und Schädler. Dringend bräuchten sie mehr Platz und Personal. Das Haus bietet fünf Zimmer, „da müssen schon mal drei bis vier Frauen inklusive Kinder in ein Zimmer“, erzählt Rönnefahrt. Und das, wo die Zahl hilfesuchender Frauen steige. Kamen 2012 44 gewesen, seien es bis September schon 37.

Laut Rönnefahrt bekommt das Haus jährlich über die SGB-II-Ansprüche insgesamt 85.000 Euro vom Land Brandenburg und dem Landkreis für die Arbeit. Dazu kommen noch ein paar Spenden und wenige Bundesmittel. „Damit kommt man nicht weit, denn wir haben Ausgaben von mindestens 118.000 Euro“, sagt Rönnefahrt. Allein das Personal schlägt mit 88.000 Euro zu Buche, dazu kommen 30.000 Euro Sachausgaben.

Die Vorsitzende der GFMK, Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Angela Kolb (SPD), kann „den angekündigten Protest nachvollziehen“ und unterstützt teilweise die Argumente der Zif. Sie wolle sich mit den Frauen vor der Konferenz unterhalten, sagte Kolb. Dass eine einheitliche Regelung verabschiedet wird, hält sie aber zum jetzigen Zeitpunkt für unwahrscheinlich.

Zudem sehe sie „den Bund in der Pflicht, rechtliche Grundlagen zu schaffen und die Finanzierung mit zu verantworten“. Die Problematik sei aber sehr präsent, betonte Kolb. Möglicherweise könne die GFMK im nächsten Jahr die nötigen Weichen für eine andere, langfristige Finanzierung stellen.

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14 Kommentare

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  • K
    Kimme

    Fragt doch mal bei der Aufschrei-Tante, Alice Schwarzer und der Emma-Redaktion an ob die nicht ein paar Spenen überweisen wollen. Schließlich verdienen die mit dem Thema einen haufen Geld.

  • K
    Kay

    Ich lebe in Suedeuropa. Nachdem das Familiengericht hier entschieden hatte, dass unser autistischer Sohn aufgrund des psychischen Zustandes der Mutter bei mir wohnen sollte und der Mutter verboten wurde, das Land mit unserem Sohn zu verlassen, hat diese ihn bei der ersten Gelegenheit entfuehrt. Sie hat ohne Pass eine Schengengrenze ueberquert und ist 2800 Km mit dem Auto nach Deutschland gefahren. Sie wurde im Frauenhaus von den dortigen Mitarbeiterinnen versteckt und selbst der Polizei auf Nachfrage keine Auskunft gegeben. Sowas darf einfach nicht sein, daher MUESSEN Frauhenhaeuser kontrolliert werden und vor einer Finanzierung durch Steuergelder verpflichtet werden sich an Gesetze zu halten. Es kann nicht angehen, dass die Frauenhaeuser zu Vaeterentsorgungsanstalten verkommen statt misshandelte Frauen zu beschuetzen.

  • Statt sich um deren Finanzierung zu sorgen, ist es überfällig die Konzepte dieser Einrichtungen auf den Prüfstand zu stellen.

    Immerhin wählten die Betreiberinnen des AWO-Frauenhauses in Lübeck den klugen Weg zumindest eine Öffnung ihrer Einrichtung auch nur anzusprechen. Man darf davon ausgehen, dass schon diese Geste zu einer dringend benötigten Erholungspause im Diskurs und fortwährend gesicherter Finanzierung führt.

     

    Spannend sind die wilden und wirren Zahlenspielereien dennoch.

    In Neuruppin beträgt die Auslastung, wie auch anderswo ca. 60%. Es gehört aber offenbar zum guten Ton drei Vuvuzelas zu tröten: Mangel an bezahlbarem Wohnraum für die nächste Restfamilie, angemeldet ständig ansteigend Bedarf durch Dopplungen und Ausgrenzung von immer mehr Männern mit Migrationshintergrund, Frauenhäuser sind alternativlose Einrichtungen weshalb es tabu ist den Sinn sie in Frage zu stellen.

     

    Tut man es, kommt man jedoch schnell zur Erkenntnis, dass es Alternativen gibt.

    Zunächst wäre da die Integration von Männern mit Migrationshintergrund – zugegeben nicht unbedingt einfach, wenn man ausschließlich die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen im Blick hat, aber machbar.

    Darüber hinaus macht es schon auch Sinn die Bedürfnisse von Kindern und Müttern auch dahingehend zu würdigen, wenn diese äußern, dass sie nicht beabsichtigen sich von den Vätern zu trennen (siehe: AWO, mit Bezug zu „Oranje Huis“). Somit löst sich auch das Wohnraumproblem, wenn Familien wieder zueinander finden.

  • TA
    tschüss Alice

    Die haßerfüllten Redaktionen auf den Kommentar von Horsti zeigen deutlich, dass er einen wunden Punkt getroffen hat ;-).

    Kein Lebewesen in der Weltgeschichte war jemals so priviligiert wie die heutige Frau im Westen.

  • Mal ein Gedanke zur Finanzierung: Könnte die Versorgung in Frauenhäusern nicht als Leistung der Krankenversicherung organisiert werden?

     

    Als Anschlussheilbehandlung nach Gewalterfahrungen sozusagen.

     

    In den Häusern werden ja meines Wissens nach schon viele Gesundheitsleistungen erbracht, dann könnte der Aufenthalt auch wie eine Gesundheitsleistung abgerechnet werden.

  • FK
    Frau Kirschgrün

    Mal ganz abgesehen davon, dass wir in einem in meinen Augen Frauen verachtenden System leben, und das Ganze natürlich gewollt ist, um für Frauen kein Geld ausgeben zu müssen - wo kommen wir den hin, wenn sich Frauen in großer Zahl und in geschützten Räumen ihren sie (und ihre Kinder) prügelnden und vergewaltigenden Männern entziehen können und nicht mehr wie gewünscht "funktionieren"- gilt es zu bedenken, dass damit das Problem der Gewalt in der Beziehung (Ehe) marginalisiert und zu einem "Unterschichten"-Problem gemacht wird. Aber Gewalt gibt es unbestreitbar etwa gleich verteilt in allen Schichten. Es ist ein gesellschaftliches Problem, das mal wieder - wie so oft - auf dem Rücken der Hilfe Suchenden ausgetragen werden soll.

     

    Armselig, diese ehrenwerte "Gesellschaft" . . .

     

    An dieser Stelle D A N K E an alle Frauen, die in Frauen-Häusern arbeiten und sich für Frauen-Häuser engagieren!

     

    Viel Kraft für Erkenntnis wünscht uns allen Frau Kirschgrün

     

    @ Horsti

    Sorry, aber Sie haben meiner Meinung nach weder das Prinzip der Frauenhäuser noch die gesellschaftliche Ursache dafür noch das (Ihr eigenes) patriarchale(s) System verstanden . . .

  • Wenn Frauenhäuser öffentliche Mittel haben möchten, sollte es da erst einmal eine ordentliche Qualitätskontrolle, eine echte Fachaufsicht und besser ausgebildete Mitarbeiterinnen geben. Einfach nur die Hand aufzuhalten, aber sich ansonsten massiv zu verweigern geht nun einmal nicht.

    Darüberhinaus dürften sich viele Frauenhausmitarbeiterinnen strafbar machen, denn schließlich werden dort auch Kinder von ihren sorgeberechtigten Vätern ferngehalten, auch dann wenn keinerlei Gewalt vorliegt. Wie ist eine öffentliche Förderung zu vereinbaren, wenn diese Handlungen eindeutig gegen GG, Art. 6 (3) verstoßen?

     

    "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. "

     

    Die "Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz" sollte übrigens mal ihren Job richtig machen, und für die öffentliche Finanzierung von Männerhäusern eintreten. Da ist keinerlei Aktivität zu erkennen, nicht einmal in Berlin, wo Frauen 25% der angezeigten Täter häuslicher Gewalt stellen.

    • P
      peter
      @Horsti:

      ich ärgere mich sehr über diesen kommentar, weil er verkennt welch wichtige einrichtung frauenhäuser sind. frauenhäuser sind eine erste anlaufstelle bei echten gewalterfahrungen. ich bin mir sicher, dass es dort "echt fachaufsichten" gibt, aber selbst wenn nicht möchten frauenhäuser denke ich in erster linie zfluchtstätte sein und dann kann von den Mitarbeiter_innen dort ja weitervermittelt werden.

      Auf den Teil mit den Väter, die von ihren Kindern ferngehalten werden und dass sich Frauenhausmitarbeiter_innen strafbar machen würden gehe ich nicht ein, weil ich hierfür keine Argumente sehe und denke, dass diese Bedenken haltlos sind.

      • @peter:

        Das es Schutzräume für mißhandelte Menschen geben muß, stellt doch niemand in Frage. Leider sind Frauenhäuser in der heutigen Form nahezu reformunfähig. Und sorry, wer öffentliche Mittel erhalten will, muß sich eben auch umfangreiche Kontrollen über die verwendeten Mittel gefallen lassen. Gerade die autonomen Frauenhäuser verweigern sich hier umfassend.

        Lt. Grundgesetz haben Frauenhausmitarbeiterinnen keinerlei Recht einem sorgeberechtigten Vater sein Kind vorzuenthalten. Da könnte ja jeder kommen und sich dazu ermächtigen.

    • G
      Gast
      @Horsti:

      "dürften sich viele Frauenhausmitarbeiterinnen strafbar machen..."

       

      Man macht sich nicht dadurch strafbar,dass man Zuflucht bietet.Sehr konstruiert.

       

      "..öffentliche Förderung zu vereinbaren, wenn diese Handlungen eindeutig gegen GG, Art. 6 (3) verstoßen?"

       

      Nein.Es wird der "Schutz vor häuslicher Gewalt" gefördert.

       

      Bloße Möglichkeit der Straftatenbegehung ist nämlich immer und überall vorhanden.:)

       

      Das hier zitierte GG eignet sich besonders gut für die Dramatik,ist hier jedoch fehl am Platz.Im BGB und ZPO wird man fündig.

       

      "auch dann wenn keinerlei Gewalt vorliegt"

       

      Es gibt genügend Gesetze,die man bei falschen Verdächtigungen heranziehen kann.

       

      "..mal ihren Job richtig machen, und für die öffentliche Finanzierung von Männerhäusern eintreten."

       

      Jedem steht es frei einen Verein zu gründen und entsprechende Finanzierungsmittel einzufordern,dafür zu demonstrieren usw.

      Wo kein Bedarf,da keine Mittel.Wo kein Kläger,da kein Richter.

      • @Gast:

        Nein, das ist überhaupt nicht konstruiert, sondern oft der Regelfall. Nehmen wir doch mal an ein Mann hat seine Partnerin geschlagen und diese nimmt das Kind mit ins Frauenhaus. Auf welcher Rechtsgrundlage bitteschön basiert die Tatsache, daß Frauenhausmitarbeiterinnen dann aktiv und mit voller Absicht das Kind vom sorgeberechtigten Vater verstecken? Mit BGB und ZPO kommen Sie hier nicht weiter, denn es handelt sich um klare, jedoch so gut wie nie geahndete Verstöße gegen GG 6(3)

         

        Was die Finanzierung angeht: Wenn Männerhäuser sich selbst zu finanzieren haben, warum gilt dieses Argument denn dann nicht auch für Frauenhäuser?

        • G
          Gast
          @Horsti:

          Einmal vorab:

          freiheitsentziehende Tatbestände sind im StGB geregelt,nicht im GG,sind hier aber nicht einschlägig,insofern hat sich die mögliche Strafbarkeit der Mitarbeiterinnen erledigt.Das meinte ich mit "konstruiert".

           

          Folglich wird die Schranke im Artikel den Sie zitieren übersehen.

           

          In das Sorgerecht,oder Teile des Sorgerechts kann "auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden".

           

          Beiden Elternteilen steht das Recht zu ,entsprechende Anträge beim Familiengericht zu stellen und sich ggf. gegen die Entscheidungen zu wehren.

           

          In dem von Ihnen geschilderten Fall will der Vater sein Umgangsrecht durchsetzen.Hierfür müsste er einen Antrag beim Familiengericht stellen.

           

          Die Mutter wird (häufig) parallel den Antrag auf alleiniges Sorgerecht oder zumindest den Antrag auf Übertragung der Teile des Sorgerechts gestellt haben.

           

          Die Entscheidung liegt also weder in den Händen der Frauenhäuser,noch in den Händen der Mutter.

          Die Rechtsgrundlagen und Verfahrensvorschriften sind im BGB,ZPO und teilweise in speziellen familienrechtlichen Verfahrensvorschriften geregelt.

           

          Ich hatte nie behauptet,dass sich Männerhäuser alleine finanzieren müss(t)en.

          Es müssen lediglich Anträge gestellt werden,für die man allerdings einiges an Voraussetzungen erfüllen muss.Dies gilt für alle freien Träger,Vereine und Co. und ist auch keine feministische Erfindung.:)

          • @Gast:

            Sie irren. In der Mehrzahl der Fälle dürfte ein Vater das Sorgerecht haben. Auch ein Antrag der Mutter auf Alleinsorge berechtigt nicht zum Kindesentzug, denn ein Antrag hat naturgemäß keine Rechtskraft.

            In der Praxis machen sich Frauenhausmitarbeiterinnen der Mitwirkung zum Kindesentzug strafbar.

             

            Was die Finanzierung angeht, so sprechen sich gerade Feministinnen gegen eine öffentliche Finanzierung von Männerhäusern aus. Entsprechende Anträge wurden z.B. in Oldenburg und Berlin abgelehnt. In Berlin war man sogar so dreist, trotz 25%iger Schlägerinnenquote in der Kripostatistik "keinen Bedarf" für eine Finanzierung zu sehen. Übrigens: Wenn Gleichstellungsbeauftragte ihren Job nicht einseitig parteiisch ausführen würden, gäbe es längst derartige Initiativen auch von dieser Seite.

            • G
              GAST
              @Horsti:

              "In der Mehrzahl der Fälle dürfte ein Vater das Sorgerecht haben."

               

              Genau,und selbst wenn nicht, hätte der Vater Umgangsrecht,dass er gerichtlich durchsetzen kann (soweit es dem Kindeswohl nicht widerspricht).

               

              "Antrag der Mutter auf Alleinsorge berechtigt nicht zum Kindesentzug"

               

              Habe ich nie behauptet.Es war lediglich eine Verdeutlichung der möglichen Geschehensabläufe.

               

              "Kindesentzug" ist bloß eine Floskel,wenn es um eine "klassische" Flucht ins Frauenhaus geht.So einen Tatbestand gibt es nicht.(außer bei einigen sehr speziellen Konstellationen der Entziehung Minderjähriger mit Auslandsbezug)

               

              Es ist nun mal so,dass bei einer Trennung das Kind nur bei einem Elternteil verbleiben kann.Falls sich die Eltern über die Umgangsmodalitäten oder das Sorgerecht nicht einigen können,kommt es eben zum Gerichtsstreit.Normalfall,keine Verschwörung.

               

              "In der Praxis machen sich Frauenhausmitarbeiterinnen der Mitwirkung zum Kindesentzug strafbar."

               

              Seien Sie nett und nennen Sie bitte den Straftatbestand mit kurzer Subsumption unter die Norm.Würde ich gerne lesen.

               

              "sprechen sich gerade Feministinnen gegen eine öffentliche Finanzierung"

               

              Ablehnungsbescheide,die ich nicht gelesen habe,werde ich sicherlich nicht kommentieren,vage es aber zu bezweifeln,dass ihnen die Kripostatistik zugrunde liegt.

               

              Hier gilt auch das oben Erwähnte-der Rechtsweg steht einem offen.

              Vielleicht bekommen dadurch die benachteiligten Männervereine öffentliche Aufmerksamkeit.

               

              Gleichstellungsbeauftragte haben scheinbar für die Frauenhäuser aber auch kein Geld übrig.Sonst gäbe es diesen Artikel nicht.:)