Zwischenbilanz des Hilfsfonds: 16 Millionen für DDR-Heimkinder
Umzugskosten, Fahrkarten, spezielle Betten: Der Fonds für Opfer der DDR-Heimerziehung hat seit Anfang 2012 schon 16,3 Millionen Euro ausgezahlt.
BERLIN dpa | Rund 3.600 Ostdeutsche, die unter dem drakonischen Erziehungsstil in Heimen der DDR litten, haben bisher Unterstützung aus dem neuen Hilfsfonds erhalten. Gefüllt mit 40 Millionen Euro war der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 - 1990“ Anfang Juli 2012 gestartet.
Bis Ende Juli 2013 erhielten die Betroffenen insgesamt Leistungen im Wert von 16,3 Millionen Euro, wie das Bundesfamilienministerium am Samstag auf Anfrage mitteilte. Der Hilfsfonds wird mit Geldern des Staates, der Kirchen und anderer Organisationen gespeist. Er läuft bis zum 30. Juni 2017.
Viele Kinder und Jugendliche, die in der DDR in Heimen aufwuchsen, haben von Prügel, Drangsalierungen, Misshandlungen und Missbrauch berichtet. Einige mussten hart arbeiten, erhielten aber kaum Lohn oder eine anerkannte Ausbildung. Oft zahlten die Heime für sie keine Sozialbeiträge. Viele Heimkinder leiden bis heute unter den Erlebnissen.
Der Fonds soll Unterstützung bereitstellen, um Folgeschäden zu mildern. Die Hilfen seien sehr individuell, berichtet Regina Kraushaar, Vorsitzende des Lenkungsausschusses. Sie reichten von Elektrofahrrädern über Fahrkarten bis hin zu speziellen Betten. Häufig gehe es auch ums eine Verbesserung der Wohnsituation, um Umzugskosten, Möbel oder den altersgerechten Umbau einer Wohnung. Sachsen-Anhalt finanziert unter anderem auch Konzertkarten.
Berufliche Weiterbildung
Aus dem Fonds wird bei Bedarf auch eine berufliche Weiterbildung finanziert. Oder es geht um medizinische Leistungen von der Kur bis zur Therapie. Wenn ein Heim jugendliche Schützlinge nachweislich zur Arbeit zwang und keine Sozialleistungen abführte, stehen den Betroffenen heute pro Arbeitsmonat 300 Euro als Rentenersatzleitung zur Verfügung.
In der DDR gab es Schätzungen zufolge rund 120.000 Heimkinder. Längst nicht alle haben Unrecht erlitten. Für Westdeutschland besteht für die Jahre 1949 bis 1975 ein ähnlicher Fonds, gefüllt mit 120 Millionen Euro.
In diesem Zeitraum gab in der Bundesrepublik schätzungsweise 800.000 Kinder und Jugendliche, die in staatlichen und kirchlichen Heimen untergebracht waren. Viele von ihnen mussten ähnliche Erfahrungen machen. Insgesamt wird mit Entschädigungsansprüchen von mehr als 30.000 Betroffenen gerechnet.
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