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Kommentar E-Zigaretten-UrteilAusweichmarkt für Süchtige

Kommentar von Kathrin Zinkant

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Fehlurteil gefällt. Weiter wird zwischen Nikotin-Inhaler und einer E-Zigarette unterschieden.

Genussmittel: E-Zigarette Bild: dpa

W o liegt der Unterschied zwischen einem Nikotin-Inhaler und einer E-Zigarette? Das eine ist ein Arzneimittel, das andere ein Genussmittel. So hat es das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit eine Fehleinschätzung wiederholt.

Denn effektiv tun beide Geräte das Gleiche: Beide verdampfen eine definierte Dosis Nikotin, beide tun dies ohne die krebserregenden Stoffe echter Zigaretten. Und wie aktuelle Studien zeigen, helfen E-Zigaretten Rauchern genauso gut (oder schlecht) beim Aufhören wie dezidierte Entwöhnungsprodukte.

Allein: Der Inhaler darf als Arzneiprodukt eben nur von Apotheken vertrieben werden, genauso wie Nikotinpflaster und -kaugummis. Denn die Mittel können erhebliche Nebenwirkungen haben. Genauso wie die E-Zigarette. Die aber nun darf ihren Ruf als „unschädliche“, weil frei verkäufliche Alternative konservieren. Statt sie als neue Hilfe gezielt gegen die Tabakabhängigkeit einzusetzen, wird so nur der Ausweichmarkt für Süchtige gestärkt.

Dabei wären neue Mittel wichtig: Obwohl Verbote und Diskriminierung unter Jugendlichen Wirkung entfalten – unter den 12- bis 17-Jährigen raucht nicht mehr wie vor 20 Jahren jeder Vierte, sondern nur noch jeder Zehnte –, haben sie sich für die verbliebenen Raucher als schlechte Lösung erwiesen. Wer für die Gesundheit der 20- bis 80-Jährigen etwas tun will, muss kontrollierte Optionen für den Ausstieg bieten und diese einheitlich kennzeichnen.

Bleibt zu hoffen, dass sich das EU-Parlament im Oktober für eine neue Tabak-Direktive entscheidet, die den Fehler korrigiert und auch E-Zigaretten als Arzneiprodukte einordnet.

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29 Kommentare

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  • Dieser Artikel hätte doch wirklich etwas besser recherchiert werden können... Evtl. wäre es sinnvoll gewesen sich erst einmal etwas tiefer mit dem Thema zu befassen uns sich z.b. hier:

    http://www.liquidezigarette.de/einsteigertipps-ezigarette

    einige Einsteigertipps zu gemüte zu führen...

     

    ein Objektiver Blick auf das Thema e-zigarette und Liquid wird zumindest mit diesem Artikel nicht vermittelt..

  • F
    Fechter

    Frau Zinklant, wenn Sie einmal lust haben sollten, Ihren Job mit Recherche und nicht mit bloßem Abschreiben aus dubiosen Quellen zu veredeln: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13838641/Verbot-der-E-Zigarette-Ein-unsinniges-Placebo.html

     

    Im übrigen werde ich Ihr Blatt nicht mehr kaufen, weil die Chefredaktion Ihren Artikel, der für mich nichts anderes als schlichte Kompetenzsimulation ist, zugelassen hat. Somit wird deutlich, dass sich Lobbyismus wohl in irgend einer Weise für Sie zu lohnen scheint. Es schreibt Ihnen ein enttäuschter und Gerechtigkeit liebender Exleser.

  • RW
    Rainer W. Bassbinder

    Sehr geehrte Frau Zinkant,

     

    schliesse mich meinen Vorrednern im Hinblick auf die Qualität der Recherche zum Artikel an - sie ist kaum vorhanden.

     

    Als inhaltliche Ergänzung sei Ihnen einmal die Lektüre folgender, in einem Artikel des American Council on Science and Health verlinkten fundierten Studie empfohlen.

     

    http://acsh.org/2013/08/new-study-finds-no-health-concerns-in-e-cig-vapor/

     

    Nach mehr als 9000 wissenschaftlichen Beobachtungen bezüglich der chemischen Eigenschaften von eLiquids kommt man dort zu dem Ergebniss, dass die gesundheitliche Beinträchtigung durch diese nicht vorhanden ist bzw. als "insignificant" einzustufen ist. Abgesehen vom Nikotin ist der Dampf einer eZigarette in etwa so schädlich wie ein Gang in die Kräutersauna.

     

    Deartige Stimmungsmache in der TAZ zu lesen ist schon sehr enttäuschend - ganz besonders auch, wenn völlig kompetenzfreien Figuren wie Frau Steffens nach dem Mund geredet wird.

  • D
    derGarv

    Sehr geehrte Frau Zinkant,

    ich habe leider nie zuvor einen solch schlechten, an bestehenden Fakten vorbeigehenden und irreführenden Kommentar gelesen. Schade, dass Sie offenkundig nicht in Stande sind, die aktuelle Faktenlage zu kommentieren und stattdessen auf negative Propaganda setzen.

  • Dieser Artikel zeichnet sich durch Unwissenheit und Bevormundung aus.Das Gericht hat eine korrekte Entscheidung getroffen und sich an die Vorgaben für Arzneimittel gehalten. Die E-Zigarette ist ein Genuß-, kein Heilmittel. Sie ist nicht unschädlich, aber es ist unstrittig dass sie nicht so schädlich ist wie Zigaretten, da sie die ca. 4000 Schadstoffe, die die Zigarette außer dem Nikotin enthält eben nicht enthält. Die Inhaltsstoffe der Liquids sind genaustens bekannt und werden außer dem Nikotin auch in anderen Nahrungsmitteln verwendet. Das gut untersuchte Nikotin steht nicht unter dem Verdacht Krebs auszulösen.

    Der Begriff "Ausweichmarkt für Süchtige" ist diskriminierend. Ob Süchtige Hilfe gegen die Abhängigkeit suchen oder nicht, bleibt allein den betroffenen Menschen überlassen (zumindest bei erlaubten Suchtmitteln). Frau Zinkant nimmt lieber den Tod 100.000er durch Lungenkrebs und Folgekrankheiten des Rauchens in Kauf, als Nikotinsüchtigen diese Entscheidung zuzugestehen. Das ist menschenverachtend und teuer, da die Krankheiten hohe Kosten verursachen. Frau Zinkant setzt statt dessen auf Verbote und Diskriminierung.Wo soll den diese Verbotskulter hinführen: zu einem "gesunden Geist in einem gesunden Körper"? Damit haben wir in Deutschland doch schon verheerende Erfahrungen gemacht. Wenn ich die Verbotskultur weiterdenke, komme ich zu den folgenden Ergebnissen:Verboten werden muß: Kaffee, Alkohol; Lottoannahmestellen, Monopoly. Fernseh- und Internetkonsum müßten begrenzt werden. Arbeit, kann Arbeitssucht fördern.

    Ebenfalls verboten:Autos: Belastung durch Abgase und Unfallgefahr. Für Bereiche die dem Kapitalismus dienen und die Steuereinnahmen erhöhen werden Ausnahmereglungen geschaffen.Es ist mehr als fraglich, ob die EU-Richtlinie überhaupt zur Anwendung kommt, da auch der EU-Gerichtshof entschieden hat, das E-Zigaretten keine Arzneimittel sind.

    • K
      Kung
      @Durchblick:

      Ich bin voll und ganz bei Ihnen. Das Problem, weshalb viele denken, dass die Arzneimitteleinstufung gut sei, ist dass sie nicht wissen was damit einhergeht und vor allem auch, was die EU-Gesundheitskommission sonst noch so plant, bzw. welche Entwürfe für Richtlinien bereits diverse Abstimmungen mit eindeutiger Mehrheit überwunden haben.

      Die Einstufung als Arzneimittel würde einem Verbot gleichkommen, da der Markt noch Vergleichsweise klein ist und sich kein Hersteller die Kosten einer Arzneimittelzulassung leisten könnte. Die juristische Kommission (nicht der EU-Gerichtshof, zumindest soweit ich weiß, belehren Sie mich eines Besseren) hat ihr Gesundheits-Pendant bereits nach Prüfung darauf hingewiesen, dass diese Arzneimittelsache keiner Klage standhalten würde, weil es nunmal kein Arzneimittel ist.

      Ein "genialer" Streich ist allerdings, dass geplant ist, die Liquids unabhängig von Ihrer Nikotindosierung (also keine 4mg-Grenze) in die Tabakrichtlinien aufzunehmen. Das würde den Preis in die Höhe treiben, die 7% bisher an die E-Zigarette verlorenen Steuern wieder in die Kassen spülen und gleichzeitig die vor der E-Zigarette zitternden Tabak- und Pharmakonzerne ruhig schlafen lassen, da aufgrund gleicher Kosten mehr Leute weiterhin rauchen oder zu Pflastern etc. greifen.

      Radikal gesagt ist das Mord, weniger radikal gesagt hat sich der Lobbyismus und die Geldgeilheit schon einen Weg bis in die europäischen Gremien gebahnt, die über Leben entscheiden....

      und niemand(außer den Dampfern und einigen wenigen Leuten, die sich aus Interesse kritisch mit der Materie auseinandersetzen) bemerkt es. alle anderen denken und handeln wie Frau Steffens und die Autorin dieses Kommentars und sehen die E-Zigarette als futuristische Heroinspritze oder als "Taschenbong" (höre ich im Schnitt einmal alle 14 Tage ;))

  • M
    Megan

    Die Pharmaindustrie hatte 49 Jahre Zeit, eigene "E-Zigaretten" herzustellen!

    Seit mind. 1964 ist bekannt, dass Nikotin ohne Rauch vernebelt in genügender Nikotin-Stärke Rauchern reicht und per se relativ unbedenklich ist..siehe "Terry-Report" von 1964.

    Sie wollten nicht..bzw. das erbärmliche Ergebnis ist der Inhaler, der NICHT dampft (würde auch blöd aussehen für einen "Patienten", der das Rauchen aufgeben will...aber alles dauerhaft beibehält wie bisher..bis auf den giftigen Rauch).

    Der wichtigste Unterschied zwischen Inhaler und E-Zigarette:

    Die E-Zigarette wird DAUERHAFT genutzt ohne AufhörWILLEN.

     

    Die E-Zigarette ist nichts weiter, als die schadstoffärmste "Zigarette" der Welt und sie wird nachweislich seit mindestens 27 Jahren ausgerechnet von Gesundheitsbehörden verhindert...Hauptgrund ist die "Sucht".

    Sie schreiben selbst "Ausweichmarkt für Süchtig"...ja, den könnte man seit Jahrzehnten haben und man würde durch den Nikotinkonsum nicht mehr STERBEN!

    "Dummerweise" hat man ausgerechnet das Nikotin zum Buhmann erklärt 1986 (es mache "so süchtig wie Kokain und Heroin")...GENAU in dem Moment, als Tabakkonzerne tatsächlich tausendfach weniger schädliche "Zigaretten" anbieten wollten: Nikotin ohne Rauch, aber mit Dampf.

    Dass Nikotin per se kaum suchterzeugende Eigenschaften hat...weiss bis heute kaum jemand dank der "hervorragenden" Desinformations-Aufklärungskampagne der WHO!

     

    Es ist ethisch nicht vertretbar, der Öffentlichkeit die GANZE Wahrheit über Nikotin OHNE Tabak zu verschweigen!

  • D
    Dennis

    Sehr geehrte Frau Zinkant,

    Ich weiß nicht ob Ihnen bewusst ist, dass eine Einstufung als Arzneimittel vor allem dafür sorgen würde, dass E-Zigaretten und die entsprechenden Liquids deutlich schwerer zugänglich waren und auch deutlich teurer. Eine Arzneimittelzulassung wird sich keiner der Hersteller leisten können und wenn doch, dann nur unter Weitergabe der Kosten an den Kunden. Da frage ich mich, wie Sie darauf kommen, dass hierdurch eine bessere Aussicht auf Entwöhnung und bessere Alternativen für Raucher geschaffen werden.

    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

    Dieser Artikel liest sich eher wie ein ungefiltert weitergegebener Kommentar von der NRW-Oberhexenjägerin Frau Steffens als ein gut recherchierter Text...

  • D
    dampfer

    Leider ist es immer wieder so, dass, wenn man fachlich nicht versiert ist, sich nicht mit betroffenen auseinandersetzt man die falschen schlüsse zieht.

    Der erfolg der e-zigarette hängt damit zusammen, dass sie das rauchen und den damit verbundenen habitus gut imitiert. - Darum ist sie auch eine erfolgreiche weniger schädliche alternative zur tabakzigarette.

     

    Das gleichsetzen dieser produkte mit einem nikotininhalator (warum nicht gleich kaugummi oder pflaster) kann daher nur auf sehr hoher flughöhe passieren.

    Sucht ist etwas komplexer als sie sich das als laiin vorstellen können. Ihre im "freitag" geäußerte forderung nach einem totaltabak(nikotin)verbot belegt ihre realitätsferne.

    Die hoffnung dass die EU mit ihrer Richtlinie das korrigiert mutet zynisch an. Unter dem deckmantel die zahl der 700.000 tabaktoten pro jahr (EU) zu reduzieren beabsichtigt sie die tabakzigarette zu zemtieren und den markt der e-zigarette durch die arzneimittelklassifizierung zu zerstören.

    Hören sie sich mal ein paar leidensgeschichten von rauchern an, die mit der e-zigarette nach jahrzehnten gesundheitliche verbesserungen für sich selbst und ihre umgebung erreicht haben dann würden sie vielleicht verstehen um was es bei der e-zigarette wirklich geht.

  • EK
    ein kopfschüttelnder Dampfer und TAZ-Leser

    Na super, die taz macht sich zum Büttel von BigPharma, weil sie den rechtlichen Unterschied zwischen Präsentations- und Funktionsarzneimittel nicht versteht. Das üben wir noch! Einfach mal die Pressemitteilung des OVG Münster lesen!

     

    Und an der Folgenabschätzung hapert es auch. Wäre das Urteil anders ausgefallen, würde das Gros der Dampfer wieder zur Kippe greifen müssen - mit all seinen tödlichen Folgen.

  • Es ist wirklich grausam solch schlecht recherchierte Artikel zu lesen. Die E-Zigarette stellt lediglich eine Alternative zur Tabak-Zigarette, die auch noch (mittlerweile auch mit unabhängigen Studien belegt) deutlich weniger Schadstoffe a) für den direkten Nutzer...und b) für die sog. Passivraucher darstellt.

     

    Keiner fordert das E-Zigaretten oder deren Liquids in den breiten Markt sollen (Aldi-Kasse o.ä.) aber das sich ein FACHMARKT bildet, das ist doch wohl etwas positives. Die Nutzer selbst haben ein großes Intresse daran, dass nur qualitativ hochwertiges und "sauberes" verkauft wird. Daran ist weiter zu arbeiten, aber das können die Apotheken selber auch nicht bewerkstelligen!!!

  • H
    Hisvaper

    Es gehört schon eine gute Portion Selbstüberschätzung dazu, ein Urteil eines Juristen zum Arzneimittelrecht als Fehlurteil darzustellen und nicht ein haltbares Argument zu liefern. Ein Arzneimittel muss etwas heilen wollen, wie der Inhaler die Nikotinsucht heilen will. Die E Zigarette will nicht die Nikotinsucht heilen. Wir Dampfer wollen weiterhin auf Dauer und mit viel Genuss Nikotin zu uns nehmen. Bin von der TAZ Redaktion enttäuscht, dass so etwas online gestellt wird und werde erstmal euren Twitter-Account entfolgen... Hisvaper

  • TH
    Thomas H.

    Schlecht recherchiert - und anmaßend im Urteil.

    Ein Nikotininhaler und ein Nikotinkaugummi ist nur deshalb ein Arzneimittel, weil der Hersteller behauptet, es könne von der Tabaksucht heilen ("Präsentationsarzneimittel").

    E-Zigaretten leisten allerdings mehr als Nikotinkaugummis oder Inhaler, was sie deutlich von Präsentationsarzneimitteln abhebt: Sie sind attraktiv für Raucher. Eine E-Zigarette kann man genießen, und sie behauptet nicht, zu heilen. Deshalb ist sie eben ein Genussmittel.

     

    Dass die e-Zigarette eine deutlich geringeres Suchtpotential hat belegen selbst auf der Tabakkontrollkonferenz vorgestellte Studien.

     

    Rauchern eine weniger schädliche Alternative aus Ideologischen Gründen zu verweigern, weil das "nur ein Ausweichmarkt für Süchtige" sei ist Haltung, die man nur als menschenverachtend bezeichnen kann.

     

    Aus Persönlicher erfahrung kann ich nur sagen, dass die E-Zigarette als attraktives Produkt mich als überzeugten Raucher dazu brachte, vom Tabakkonsum abzulassen, und die E-Zigarette zu nutzen. Erst mit Nikotin - dann aufgrund bestehender Studien ohne Nikotin, und mittlerweile nur noch sporadisch.

  • F
    Flobbo

    Sehr geehrte Frau Zinkant,

     

    wie ich Ihrem Artikel entnehme ist Recherche nicht Ihre Stärke. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem in der Apotheke verkauften Nikotin-Inhaler und der E-Zigarette. Diese hier aufzuführen würde den Rahmen eines Kommentars sprengen. Außerdem möchte ich noch anbringen, dass die gefällten Urteile keineswegs ein Fehler sind sondern die einzig richtige Entscheidung um ein weitaus weniger schädliches Produkt der breiten Masse zugänglich zu machen und nicht einem de factor Verbot zu unterziehen, wie es die völlig überzogene Tabakrichtlinie der EU vorsieht. Warum muss eine Tabakalternative zwingend ein Arzneimittel sein? Diesen Beweis sind Sie schuldig geblieben.

  • Z
    Zillatron

    Warum ist der Inhaler überhaupt ein Arzneimittel?

    Nur des deshalb weil der Hersteller behauptet, es sei eins. Darum ist es ein Präsentationsarzneimittel und braucht eine entsprechende Zulassung.

     

    Die Pharmaindustrie hätte durchaus probieren können, ihn oder ein ähnliches Produkt als ganz normales nikotinhaltiges Genussmittel auf den Markt zu bringen. Warum haben sie das nicht probiert?

    Ganz einfach: Es fehlt an "Genuss".

    Und sie hatten sicher kein Interesse an dem unvermeidlichen Gegenwind von der Tabakindustrie.

     

    Also der entscheidende Unterscheid zwischen Inhaler und Dampfe ist ...

    Inhaler: Als Arzneimittel präsentiert, weil unbrauchbar als Genussmitel.

    Dampfe: Genussmittel, das deutlich besser schmeckt als Tabakrauch. Dass es deutlich weniger schädlich ist, ist ein sehr willkommenner Nebeneffekt.

     

    Ob sie sich zur "Enwöhnung" wirklich eignen, spielt in beiden Fällen keine Rolle. Auch nicht für eine Zulassung als Präsentationsarzneimittel.

     

    Nochmal: Dass beide Nikotin enthalten, spielt für die Kategorie "Präsentationsarzneimittel" überhaupt keine Rolle.

  • C
    Chris

    Schade,taz. Sie schlagen sich ohne Grund auf die Seite der Lobbyisten und der Tabakindustrie.

     

    Das Urteil ist vernünftig,denn es besagt, dass man Nikotinsucht nicht mit nikotinhaltigen Produkten bekämpfen kann. Und das behauütet auch kein Dampfer.

     

    Mit ihrem Kommentar schüren sie die von Ihnen kritisierte Diskriminierung derer,die ihre Zigaretten (nicht Nikotin!) Sucht eindämmen.

    Sie übergehen die Aussagen all derer, die für sich eine erhebliche Verbesserung ihrer Gesundheitsparameter feststellen konnten und sich nun zu recht als Nichtraucher bezeichnen können.

     

    Schade,dass auch sie in den Chor der regulierungswütigen Verbotsjünger einstimmen und damit milionen von Exrauchern ihre Möglichkeit beschneiden wollen,endlich von der Zigarette wegzukommen.

     

    Denn diese Exraucher sind es,die erheblich profitieren. Die von ihnen zitierten Nichtraucher ,die mit dem Dampfen anfangen,ohne vorher geraucht zu haben gibt es nicht. Dies ist blosse Propaganda der einschlägigen Lobbyisten,denen sie nach dem Mund reden.

     

    Bitte informieren sie sich doch einmal über Fakten,bevor sie Schreiben.

     

    Ein Nichtraucher,Exgrüner und Extazabonent

  • M
    Micha

    Der Niktotin-Inhaler ist ein Präsentationsarzneimittel. Das heisst der Hersteller will es als Medikament präsentieren und verkaufen. Das bedeutet aber noch nicht, dass alle Produkte dieser Klasse automatisch auch Arzneimittel sind. Und das hat das Gericht so erkannt. Ich kann hier keine Fehleinschätzung erkennen.

  • B
    blackhide

    Was hat sich eigentlich seit 2005 geändert Frau Zinkant? In dem Artikel der Zeit hörte sich alles noch anders an!

  • B
    Borsti

    Liebe Frau Zinkant,

    ist Ihnen der Unterschied zwischen Präsentationsarzneimittel und einem Funktionsarzneimittel bekannt?

    Bei einem Präsentationsarzneimittel gibt es das Mosaikprinzip, alle Teile müssen ein Arzneimittel ergeben das dann auch noch den beworbenen Effekt hat.

    Hiergegen sprechen die Aromen, der Grundsatz das diese ein Genußmittel ersetzen sollen, sowie das es kein Heilversprechen gibt.

    Nur weil ich einen entkoffeiinierten Kaffee trinken kann um damit kein Koffein zu mir zu nehmen ist der Kaffee noch lange kein Arzneimittel oder?

  • Liebe Frau Zinkant,

    Sie wissen schon, dass ein Urteil pro Nikotin Inhaler sowohl der Tabak- als auch der Pharmalobby den Rücken stärkt und eine Menge Nikotindampfer zurück zur weitaus ungesunderen Zigarette treibt.

    Nachdenken vor dem Schreiben ist manchmal echt vom Vorteil, auch wenn es im Bauch rumort.

     

    Dieses vom eingefleischten Nichtraucher

  • Sie tun so, als ob Nikotin-Inhaler und E-Zigaretten identische Produkte sind. Das ist nicht der Fall. Nikotin-Inhaler sind als reine Nikotin-Zuführer konzipiert. Die E-Zigarette ist grundsätzlich ein Aroma-Verdampfer. Bei der E-Zigarette ermöglichen lediglich die einsetzbaren Depots mit dem Verdampfungsmittel, daß auch nikotinhaltige Depots einsetzbar sind. Sie ist eine wertfreie Alternative zum Rauchkonsum, die auch mit nikotinhaltigen Mitteln möglich ist. Die einzige Ähnlichkeit einer E-Zigarette mit einer gewöhnlichen Rauchzigarette ist optisch zu sehen. Das entscheidende ist der Inhalt, und der liegt im auswechselbaren Depot. Überprüfen Sie bitte Ihren Kommentar, nicht die Entscheidung des OVG.

    • @Picard:

      Genau richtig festgestellt, denn im Gegensatz zur Auffassung von Frau Zinkant, welche sich vermutlich überhaupt nicht mit dem Thema auseinander gesetzt hat, mangels tieferer Recherche, handelt es ich bei der sog. E-Zigarette um ein Genussmittel, aber beim Inhaler aus der Apotheke um ein Mittel zum Zweck. Auch muss es nicht so sein, dass der Inhaler, nur weil er als Arzneimittel eingestuft und über Apotheken vertrieben wird, tatsächlich ein Arzneimittel ist. Es dürfte schwer sein, dem Inhaler tatsächlich die vom EUGH geforderte heilende, oder zumindest lindernde Wirkung nachzuweisen!

      • Z
        Zillatron
        @Ralf Pagen:

        Es ist gar nicht nötig, dem Inhaler ein heilende oder lindernde Wirkung nachzuweisen.

         

        Dieser Nachweis wird nur für Funktionsarzneimittel benötigt.

         

        Inhaler & co. sind aber Präsentationsarzneimittel. In dieser Kategorie reicht es aus, dass der Hersteller behauptet, es hülfe. Klinische Test werden hier nur bezüglich möglicher Nebenwirkungen benötigt, nicht aber für einen Nachweis der behaupteten Wirkung.

         

        Zu fordern, dass die E-Zigarette genauso behandelt werden soll bedeutet, dass die Hersteller dazu genötigt werden sollen, derartige Behauptungen aufzustellen und dann auch noch Millionen in eine für sie nutzlose Zulassung zu investieren.

  • E
    Einar

    Wenn ich Ausweichmarkt für Süchtige lese, wird mir schlecht.

    Ich bin ein erwachsener Mensch.

    Niemand hat das Recht, mich zu erziehen oder mich daran zu hindern, mich zu schädigen (meint jedenfalls das Bundesverfassungsgericht in Ansehung der Auswirkungen des Freiheitsgrundrechts).

    Der volkserzieherische Duktus der Überschrift und des ganzen Kommentars darf nicht unwidersprochen bleiben, wollen wir uns nicht schlussendlich in einer Gesellschaft wiederfinden, der jede Form des Genusses und des Risikos suspekt ist und in der ein gesunder Lebensstil (wie auch immer ein solcher aussehen sollte) den Wert des Individuums bestimmt.

     

    Die e-Zigarette habe ich für mich entdeckt, weil sie meinem Spiel- und Sammeltrieb entgegenkommt und weil sie die restriktive und maßlos übertriebene Anti-Tabak-Politik unterläuft.

    Dass sie meinen Raucherhusten beseitigte und mir vermutlich das Leben rettet, habe ich anfangs nur registriert. Heute freue ich mich darüber.

     

    "Kontrollierte Optionen für den Ausstieg" sind angesichts der tatsächlichen Erfolge Ausstiegswilliger (ich denke, sie werden die Zahlen kennen) eine symbolische Forderung, die nur eines im Sinn hat: Verächtlichmachen, ganz im Sinne der unsäglichen WHO-Strategie einer Denormalisierung des Rauchens.

     

    Ich jedenfalls habe nicht vor, vom Nikotin zu lassen, genieße seine Wirkung, freue mich darüber, mittels e-Zigarette nicht mehr meine Umwelt mit Gestank zu erfüllen, liebe die Aromenvielfalt des "Dampfens" und würde sicher wieder zur Zigarette greifen, wenn die e-Zigarette in Apotheken verbannt und auf die unnützen produkte der tabakmultis reduziert werden würde.

     

    Bleibt zu hoffen, dass die EU die Freiheit des Individuums über den Fundamentalismus einer Gesundheitslobby stellt, die ihren eigenen Lebensstil als allein glücklichmachend ansieht und ihn auch allen Anderen aufzwingen möchte.

  • H
    Hansdampft

    Das OVG hat das einzig richtige Urteil gefällt. Ein Nikotin-Inhaler ist ein Inhaliergerät das helfen soll den Zigarettenkonsum zu beenden. Die E-Zigarette ist ein Mittel zum Genießen. E-Liquids gibts auch als Nikotinfreie Liquids. Der Dampfer möchte genießen, aber auf andere Art wie mit der Tabakzigarette. Das sollte ihm genausowenig verwehrt werden wie den Alkoholtrinkenden das Glas Wein oder Bier solange keiner dabei geschädigt und mehr als nötig belästigt wird.

     

    Ich kann gönnen, obwohl ich keinen Alkohol genieße dürfen es andere gerne, das würd ich nie verbieten wollen. Genauso erwarte ich das meine Dampfe toleriert wird. Oder simd wir Dampfer die einzigen die Tolerant sein können? Verbotspolitik ist die falsche in einem Staat der Demokratisch und frei sein möchte.

  • B
    blackhide

    Und worin genau soll nun eine Gefahr liegen? - Bitte Studien anführen, keine Broschüren. Bitte nicht nur eine Studie sondern alle. Und alle Zahlen bitte im gleichen Verhältnis zu Zigaretten setzen. Danke!

  • A
    Achim

    Inhaler und Kaugummi werden nicht wegen ihrer möglichen Nebenwirkungen ausschließlich von Apotheken vertrieben, sondern weil die Produzenten sie als Entwöhnungsprodukte bewerben und vermarkten. Da sie allenfalls die Wirkung von Placebos erreichen, sind sie ja auch nur Präsentationsarzneimittel.

  • A
    ALeis

    Wieso versuchen Sie, dem Leser die Meinungsbildung abzunehmen? Gegenfrage: Wieso sind Zigaretten frei verkäuflich? Laut Ihrer Argumentation müssten diese, da Sie dem Konsumenten Nikotin unter erheblichen Nebenwirkungen zur Verfügung stellen, ebenfalls unter das Arzneimittelgesetz fallen. Um Ihre Wissenslücken zu füllen: E-Zigaretten unterscheiden sich zu Inhalern im Wesentlichen dadurch, dass Sie nicht darauf abzielen, eine Nilotinentwöhnung zu realisieren. Bei E-Zigaretten handelt es sich, genau wie bei normalen Zigaretten, um ein Genussmittel.

  • B
    BananenDampfer

    Eine E-Zigarette ist *nicht* zur Rauchentwöhnung gedacht.

    Der Nikotin-Inhaler ist zur Rauchentwöhnung gedacht.

     

    Darin liegt der kleine aber feine Unterschied.

     

    Davon abgesehen dampft beim Nikotin-Inhaler nichts ....

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    BananenDampfer