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Atomkonzerne wollen sparenBrennelemente-Steuer vor EU-Gericht

Ist die Steuer, die beim Brennstabwechsel anfällt, rechtlich in Ordnung? Das Finanzgericht Hamburg zweifelt daran – und schaltet den EuGH ein.

Protest gegen AKW Biblis: Atomkonzerne in Schwierigkeiten. Bild: ap

HAMBURG taz | Das Finanzgericht Hamburg hat europarechtliche Zweifel an der Brennelementesteuer. Bei der Verhandlung am Dienstag entschied es daher, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der muss nun in einem Musterverfahren entscheiden.

Im Jahr 2012 brachte die Steuer dem Bund 1,5 Milliarden Einnahmen, die die AKW-Betreiber zahlen müssen. Die Steuer, die bei jedem Brennstabwechsel anfällt, wurde ursprünglich als Ausgleich für eine AKW-Laufzeitverlängerung diskutiert. Sie war rechtlich aber nicht damit verknüpft und wurde deshalb auch nach dem Beschluss zum Atomausstieg beibehalten. Erhoben wird die neue Steuer seit 2011. Ihr Aufkommen fließt in den allgemeinen Haushalt.

Für fünf der neun noch laufenden AKWs ist das Finanzgericht Hamburg zuständig. Es hat schon im Januar erklärt, dass es die Brennelementesteuer für verfassungswidrig hält. Die Steuer sei keine normale Verbrauchssteuer, der Bund habe hier unzulässigerweise eine neue Steuerart erfunden. Wann mit einer Karlsruher Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar.

Deshalb versuchten die Betreiber nun ein anderes Verfahren zum EuGH zu bringen. Grund: Der EuGH entscheidet möglicherweise schneller, prüft andere Argumente, und seine Entscheidungen wirken eher für die Vergangenheit als die des Bundesverfassungsgerichts. Konkret ging es jetzt in Hamburg um das AKW Emsland, das zu RWE gehört.

Finanzgericht hat Zweifel an deutscher Rechtslage

RWE argumentierte, eine nationale Steuer für Atomenergie verstoße gegen die EU-Richtlinien über Energiesteuern und das Verbrauchssteuersystem. Die Bundesregierung entgegnete, dass diese Richtlinien nicht für AKWs und Brennstäbe gälten. RWE will sie deshalb „analog“ anwenden. Das hielten die Vertreter der Bundesregierung für „abwegig“. Das Finanzgericht äußerte nun zumindest Zweifel an der Rechtslage und bat den EuGH deshalb um Auslegung des EU-Rechts. Ein Urteil wird in rund 15 Monaten erwartet.

RWE hofft, dass bis dahin die Brennelementesteuer ausgesetzt wird. Einen entsprechenden Antrag hat der Betreiber aber noch nicht gestellt. Über die Aussetzung würde ebenfalls das Finanzgericht Hamburg entscheiden.

Auch bei den Koalitionsverhandlungen ist die Brennelementesteuer ein Thema. Die SPD will sie um 30 Prozent erhöhen. Laut Gesetz soll sie 2016 auslaufen.

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1 Kommentar

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  • F
    Franz

    Der EuGH ist immernoch kein EU-Gericht. Danke. ;)