Üppige Zulagen: NRWs Rektoren finanziell bloßgestellt
Mitten im Streit über ein neues Hochschulgesetz werden die Zusatzeinkünfte der RektorInnen geleakt. Und dabei wurde nicht geknausert.
BERLIN taz | Im Frühjahr will Nordrhein-Westfalens rot-grüne Regierung ihr neues Hochschulgesetz billigen. Nur: Gegen den Entwurf von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) haben die RektorInnen und Präsidenten der Hochschulen im Bundesland eine Einheitsfront gebildet.
Sie sehen nichts weniger als die Freiheit der Wissenschaft bedroht. Doch nun taucht ein weiteres, bisher verdecktes Argument auf: Offenbar fürchten die Hochschulchefs auch um die Höhe ihrer Gehälter.
Aus einer auf dem Internetportal Nachdenkseiten.de veröffentlichten Liste geht nämlich hervor, dass sämtliche Uni-Oberhäupter in den letzten Jahren sechsstellige Jahreseinnahmen bezogen. Die Leiter der Fachhochschulen kamen immerhin auf fünfstellige Beträge. Neben ihren festen Bezügen haben sich die Hochschulleiter sogenannte Funktionsleistungszulagen genehmigen lassen.
Während die festen Bezüge öffentlich bekannt sind, waren die Zulagen bisher geheim. Sie werden allein von den Hochschulräten beschlossen, die auch das Präsidium wählen und kontrollieren. SPD-Ministerin Schulze plant mit ihrem neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ dagegen, die Macht der Hochschulräte zu beschneiden und selbst wieder Dienstvorgesetzte der Präsidenten und Rektorinnen zu werden. Dann entschiede ihr Haus folglich auch über die Zulagen.
53.512 Euro extra
Bislang konnte etwa der Rektor der Technischen Universität Aachen zusätzlich zu seinen öffentlich bekannten Bezügen im Jahre 2012 weitere 53.512 Euro an Zulagen einstreichen und kam auf ein Jahresgehalt von 152.528 Euro. Der Präsident der Universität Paderborn ließ im gleichen Jahr sein Gehalt um 43.000 Euro auf 136.793 erhöhen. Etwas bescheidener war die Präsidentin der Universität Münster: Sie ergänzte ihre Bezüge um 37.538 Euro auf 136.554 Euro.
Der Sprecher der Universität Münster bestätigte der taz, dass diese Zahl korrekt sei. Er verwies aber darauf, dass bei der Bemessung der Funktionsleistungsbezüge die Größe der Hochschule sowie die Belastung und Verantwortung maßgeblich seien.
Auch das Wissenschaftsministerium bestätigte die Echtheit der Liste. „Die Ministerin ist sehr verärgert“, sagte eine Sprecherin der taz. Sie habe bereits eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet. Die Annahme, das hochverschuldete Bundesland könne die Leistungszulagen der RektorInnen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes kürzen, nannte sie „pure Spekulation“.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen