piwik no script img

Einigung bei doppelter StaatsbürgerschaftAcht Jahre für zwei Pässe

Die Koalition hat sich geeinigt: Das Optionsmodell entfällt, einen deutschen Pass soll erhalten, wer bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre in Deutschland war.

Doppelt hält besser. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Große Koalition hat sich über die doppelte Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern geeinigt. Wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin mitteilte, verständigte er sich mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf dessen Gesetzentwurf. Um Details der Neuregelung, die das bisherige Optionsmodell ersetzen soll, hatten Union und SPD lange gerungen – obwohl sie sich im Koalitionsvertrag bereits geeinigt hatten, die Wahlpflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern abzuschaffen.

Laut Gesetzentwurf gilt als in Deutschland aufgewachsen, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Mit Ende des 21. Lebensjahres muss die Behörde diese Voraussetzungen von Amts wegen prüfen.

Geht aus dem Melderegister zweifelsfrei hervor vor, dass ein Betroffener mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat, muss sie nichts weiter prüfen. Sonst müssen Betroffene zum Beispiel anhand von Schulzeugnissen nachweisen, dass er oder sie in Deutschland aufgewachsen ist. Auf Antrag von Betroffenen können die Behörden schon früher feststellen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

Der Gesetzentwurf soll nun dem Kabinett so schnell wie möglich vorgelegt werden, damit das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann. „Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet“, gab sich Innenminister de Maizière am Donnerstag in Berlin überzeugt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Berechtigte Frage, aber von den Leuten wird keiner wählen gehen.Wer fliegt extra zum wählen in die Türkei, jetzt mal als Beispiel.Ich weiss nicht wie es jetzt ist aber , ich weiss von meinem Eltern das man als "Deutschländer" nicht wählen durte oder konnte.

  • Wie wird verhindert, dass dadurch zum Beispiel in zwei Staaten gewählt werden darf?

    • @Anton Gorodezky:

      Das lässt sich nicht verhindern, Deutscher ist Deutscher. Vielleicht können wir nach diesen Kriterien bald auch den ausgewiesenen Münchner Schläger Muhlis Ari, alias "Mehmet" als Landsmann in der Heimat begrüßen. Jedenfalls habe ich nicht gehört, dass Straftäter von dieser Einbürgerungsregelung ausgenommen wären.