Preisabsprachen beim Bier: Brauer kriegen Haue
Jetzt greift das Kartellamt wegen Preisabsprachen beim Bier durch. Die Brauereien, die mitgemacht haben sollen, werden mit empfindlichen Strafen belegt.
DÜSSELDORF rtr | Das Bundeskartellamt hat mit einem Schlag gegen Carlsberg, Radeberger und weitere Brauereien seine Kartellstrafe gegen das Bierkartell auf rund 338 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Es handele sich damit um eines der höchsten jemals verhängten Bußgelder, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Bonner Wettbewerbsbehörde.
Insgesamt seien elf Unternehmen, der Brauereiverband NRW sowie 14 persönlich Verantwortliche wegen Preisabsprachen verdonnert worden. „Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Bei einem Umsatz der Branche von weit über sieben Milliarden Euro seien die Bußgelder angemessen, um eine Wirkung zu erzielen.
Auf die zur Oetker-Gruppe gehörende Brauerei Radeberger und Carlsberg entfällt Mundt zufolge der Großteil des Bußgeldes. Genaue Zahlen nannte er nicht. Radeberger bestritt, an Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein und legte Einspruch dagegen ein. Auch Carlsberg kündigte an, sich gegen das Bußgeld von 62 Millionen Euro zu wehren.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig, da alle Betroffenen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen können. Das Kartellamt hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bußgeldern verhängt, darunter gegen Schienenhersteller, Feuerwehrausrüster und Kaffeeröstereien. Das höchste Bußgeld verhängten die Ermittler mit 660 Millionen Euro gegen ein Zementkartell.
„Kronzeuge“ Anheuser-Busch
Der Brauer Anheuser-Busch InBev Germany kommt ohne Strafe davon, da er das Verfahren ausgelöst und als „Kronzeuge“ fungiert hatte. Betroffen sind jedoch auch Bolten, Erzquell, Früh und Gaffel. Gaffel kündigte Einspruch gegen das Bußgeld an, das einem Sprecher zufolge in einem „sehr geringen einstelligen Millionbereich“ liege.
Auch Bolten will den Bescheid anfechten. Von Erzquell und Früh war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Darüber hinaus wurde die Strafe auch gegen den Brauereiverband NRW sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt worden.
Das am Mittwoch verkündete zweite Bußgeld in dem Verfahren beläuft sich auf 231,2 Millionen Euro. Bereits im Januar hatten die Bonner Wettbewerbshüter gegen fünf Privatbrauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche eine Gesamtstrafe von 106,5 Millionen Euro verhängt. Darunter waren die Privatbrauereien Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Ernst Barre.
„Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten“, hatte Kartellamts-Präsident Mundt im Januar erklärt. Für Fassbier seien in den Jahren 2006 bis 2008 Preiserhöhungen in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen worden. Für Flaschenbier wurde 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.
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