Die Neue am Bundesverfassungsgericht: Eine König als Richterin
Auf Vorschlag der SPD wird Doris König voraussichtlich ans BVerfG gewählt. Zu den Schwerpunkten der 56-Jährigen gehören Europarecht und Diskriminierung.
FREIBURG taz | Doris König wird – aller Voraussicht nach – neue Richterin am Bundesverfassungsgericht. Am Mittwoch wird der Wahlausschuss des Bundestags auf Vorschlag der SPD die 56-jährige Völker- und Europarechtlerin wählen.
König ist seit dem Jahr 2000 als Professorin für Öffentliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg tätig. Seit 2012 ist sie sogar Präsidentin der privaten Hochschule. Im Völkerrecht galt ihr Augenmerk bisher vor allem dem Meer und der Schifffahrt. Für Karlsruhe relevanter ist aber ihr Interesse für das Europarecht und den internationalen Schutz gegen Diskriminierungen, insbesondere von Frauen.
Verfassungsrichter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Union hat für die Wahl Königs vorab bereits Zustimmung signalisiert. Dagegen gab es unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht, sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark. Außerdem werde sie bereits im Juni 57 Jahre alt und könne die volle Amtszeit von 12 Jahren gar nicht ausschöpfen, da für Verfassungsrichter die Altersgrenze 68 gilt.
Allerdings hatte sich König bei ihrer Vorstellung vor den sozialdemokratischen Mitgliedern des Wahlausschusses (Christine Lambrecht, Eva Högl, Katarina Barley und Thomas Oppermann) am besten präsentiert: fachlich gut vorbereitet und souverän im Auftreten. Für König sprach auch ihre EU-freundliche Grundhaltung. Rund ein halbes Dutzend Konkurrentinnen hatte das Nachsehen.
Doris König wird am Zweiten Senat des Gerichts Gertrude Lübbe-Wolff ersetzen, deren zwölfjährige Amtszeit Anfang April endete. Lübbe-Wolff war in Karlsruhe unter anderem für Strafvollzug und den Länderfinanzausgleich zuständig. Ob König diese Materien übernimmt, ist unsicher, da es am Zweiten Senat keine „Erbhöfe“ gibt.
Die Aufgaben müssen ohnehin neu verteilt werden, weil demnächst am Zweiten Senat auch Michael Gerhardt ausscheidet, der für das NPD-Verbotsverfahren zuständig gewesen wäre. Auch hier hat die SPD im Bundestag das Vorschlagsrecht.
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