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Anwältin über Flüchtlingskompromiss„Es ging oft um Scheinangebote“

Berenice Böhlo war für die Flüchtlinge bei den Verhandlungen in Kreuzberg dabei. Die Wortbrüche des Senats hätten viel Vertrauen zerstört, sagt sie.

Ständig neue Ultimaten: einer der Flüchtlinge mit dem Text der Einigung. Bild: dpa/Martin Lejeune
Interview von Alke Wierth

taz: Frau Böhlo, Sie waren bei den Verhandlungen zwischen Bezirk und Flüchtlingen, die jetzt zu einer Einigung führten, dabei. Haben die Flüchtlinge damit nun einen guten Deal gemacht?

Berenice Böhlo: Diese Einigung ist ein erster Schritt. Aber sie ist eindeutig unter Druck entstanden. Das Zeitmanagement war katastrophal, es wurden vom Bezirk oder der Polizei ständig neue Ultimaten gesetzt. Zudem standen die Flüchtlinge bei den Verhandlungen unter dem Druck einer drohenden Räumung.

Es bestand ja auch Zeitdruck, denn es hieß, einige der Flüchtlinge hätten gedroht, vom Dach zu springen.

Es hat vom Oranienplatz zu der besetzten Schule tatsächlich eine Eskalation gegeben. Man muss aber auch sehen, dass das widersprüchliche Handeln des Bezirks ebenso wie die Nichtumsetzung der Vereinbarung vom Oranienplatz durch den Senat jegliches Vertrauen der Flüchtlinge in die Verhandlungspartner zerstört hat. Das hat zu dieser Eskalation geführt. Es ist den Leuten in der Schule absolut klar gewesen, dass es bei der Verhandlungsführung auf der anderen Seite oft nur darum ging, Scheinangebote zu machen, die den Eindruck vermitteln, dass die gesamte Verantwortung für die Lage bei den Flüchtlingen läge. Da gibt es ja bei der Vermittlung der Lage an die Medien auch ein großes Machtungleichgewicht.

Welche Sicherheiten haben die Flüchtlinge nun, außer, dass sie in Teilen der besetzten Schule weiter wohnen dürfen?

Es werden derzeit Ausweise erstellt, die ihnen ermöglichen, das Haus auch wieder zu verlassen – und sicher dorthin zurückkehren zu können. Es steht auch in der Eingung, dass sie Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung bekommen sollen. Zudem ist Teil der Vereinbarung, dass die Leute sich in der Schule polizeilich anmelden können, was eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltsrechten ist.

Wie schnell wird das alles realisiert werden können?

Das Papier enthält Grundzüge: Wie die konkret umgesetzt werden, werden wir jetzt sehen. Die Umbauarbeiten in der Schule sollen jedenfalls nun schnell beginnen.

Im Interview: Berenice Böhlo

, Jahrgang 1971, ist auf Aufenthaltsrecht spezialisiert und war bei den Verhandlungen zwischen dem Bezirk und den Flüchtlingen in der Gerhart-Hauptmann-Schule dabei.

Künftige Aufenthaltssrechte der Leute in der Schule regelt die gestern geschlossene Vereinbarung mit dem Bezirk nicht. Und Innensenator Frank Henkel hat heute gegenüber der taz erneut abgelehnt, eine Aufenthaltsbewilligung nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen, wie die Flüchtlinge fordern.

Es ist den Leuten klar, was der Bezirk kann, und wofür der Senat zuständig ist. In dem Papier steht deshalb, dass der Bezirk die Flüchtlinge dabei unterstützen wird, ihre aufenthaltsrechtliche Lage mit dem Senat zu klären. Zudem haben sowohl Innensenator Henkel wie auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit gesagt, dass das Eingungspapier vom Oranienplatz auch für die Menschen in der Schule gelte. Darin sind sowohl ein Abschiebestopp wie auch die wohlwollende Prüfung der Einzelfälle vereinbart.

Aber daran hält sich der Senat bislang doch offenbar nicht.

Ja, wir haben bisher schlechte Erfahrungen mit der Umsetzung des Einigungspapiers. Es gibt bislang keine positiven Einzelfallentscheidungen, der Abschiebestopp wird wird nicht umgesetzt und Berlin hat auch bislang keinen einzigen Fall eines Flüchtlings aus einem anderen Bundesland übernommen. Das ist aus unserer Sicht nicht nur ein Wort-, sondern ein Rechtsbruch. Aber es gibt nach unserer Auffassung noch andere Möglichkeiten, wie der aufenthaltsrechtliche Status der Leute geregelt werden kann. Ein Rechtsgutachten...

...das im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration erstellt wurde...

... zeigt,dass aus der Tatsache der faktischen Duldung der Leute in Berlin auch eine Rechtswirkung entsteht, die Konsequenzen für die Zuständigkeit des Landes Berlin hat.

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