Ermittlungen gegen Windenergie-Firma: Das Mini-Prokon aus Göttingen
Verschwieg das Windpark-Unternehmen EEV potenziellen Anlegern bekannte Risiken? Die Staatsanwaltschaft hat „leitende Mitarbeiter“ im Visier.
HAMBURG taz | Erneut gerät ein prominentes Windenergieunternehmen ins Visier der Strafverfolger. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte am Donnerstag, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen „leitende Mitarbeiter“ der Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) eröffnet habe. „Die Tatvorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb“, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde der taz.
Die Verbraucherschützer in Hamburg befürchten zudem eine mögliche Insolvenz. Der Fall erinnert an die spektakuläre Pleite des Erneuerbare-Energie-Unternehmens Prokon.
Die Göttinger Firma EEV hat seit ihrer Gründung vor zwei Jahren mehr als 21 Millionen Euro bei Tausenden Privatanlegern eingesammelt. Die ausgegebenen Wertpapiere sollten eine Rendite von bis zu 9 Prozent abwerfen – weit mehr als üblich. Dazu wurden wie bei Prokon oder bei der seit Februar insolventen hannoverschen Energiefirma Windwärts sogenannte nachrangige Genussscheine an Anleger verkauft. Diesen droht nun im Fall einer Insolvenz der Totalverlust. Vorrangig würden andere Gläubiger wie Banken und Behörden aus der Konkursmasse bedient werden.
Mit dem eingeworbenen Kapital will EEV den Kauf eines Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg und einen Windpark in der Nordsee finanzieren. Das Problem: Das Offshore-Projekt „Skua“ soll dort entstehen, wo Marine und Luftwaffe Schießübungen veranstalten. Die Bundeswehr ist offenkundig nicht bereit, das Gewässer zu räumen. Den riskanten Streit mit dem Militär soll EEV jedoch in seinem Verkaufsprospekt zur Emission verschwiegen haben. EEV rechtfertigt dies mit einem umstrittenen Rechtsgutachten.
Verbraucherschützerin warnt vor ähnlichen Projekten
Gabriele Schmitz von der zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg befürchtet möglicherweise sogar einen weiteren Anlegerbetrug. Beide EEV-Projekte hätten heute „erhebliche wirtschaftliche Probleme“. Zudem habe es zumindest zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten gegeben. Schmitz warnt vor ähnlichen Projekten mit üppigen Renditeversprechen: „Die ökologische Branche ist besonders anfällig für den grauen Finanzmarkt.“
Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf die Prokon-Pleite noch vor der Sommerpause den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vorgestellt. Für EEV-Anleger kommt dieses Gesetz zu spät. Schmitz rät ihnen, sich wegen Falschberatung und Prospektmängeln von einem Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer juristisch beraten zu lassen. Ein schneller Ausstieg sei jedoch kaum möglich, da die EEV-Genussscheine bis zu fünf Jahre liefen. Auf Anfrage der taz wollte sich das Unternehmen nicht äußern.
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