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Chefarzt nach Wiederheirat gekündigtKatholische Unsitte bleibt erlaubt

Eine katholische Kirche kündigte einem Arzt, weil dieser erneut geheiratet hatte. Nun urteilte das Verfassungsgericht: Das war in Ordnung.

Viel kompetenter: Diese Arztfaust war nur einmal verheiratet Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der katholischen Kirche auf Kündigung von Mitarbeitern bestätigt, die sich nicht an die kirchliche Sittenlehre halten. Mit dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wurde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für unwirksam erklärt, das die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes an einer katholisch orientierten Klinik aufgehoben hatte. Der Fall wurde ans BAG zurückverwiesen, weil die Erfurter Richter „die Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts“ verkannt hätten. (AZ. 2 BvR 661/12)

Im Streit zwischen den kirchlichen Belangen und dem Kündigungsschutz von Beschäftigten sei dem Selbstverständnis der Kirche „ein besonderes Gewicht beizumessen“, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Der Arzt arbeitete in einer katholischen Klinik in Nordrhein-Westfalen. Seine erste Ehefrau ließ sich von ihm scheiden. Zwei Jahre lebte er unverheiratet mit einer neuen Partnerin zusammen, ehe er diese 2008 standesamtlich heiratete. Als die Klinik davon erfuhr, wurde der Mann entlassen.

Das BAG hob diese Kündigung Anfang September mit der Begründung auf, die Wiederheirat des Arztes gehöre zu dem grundrechtlich geschützten „innersten Bezirk seines Privatlebens“. Dies wiege in dem Einzelfall schwerer als die Rechte der Kirche.

„Grundordnung der Kirche“

Dabei verkannten die Erfurter Richter dem Karlsruher Beschluss zufolge aber die besondere Bedeutung des Sakraments der Ehe. Für das katholische Glaubensverständnis handele es sich dabei um ein „zentrales Dogma der Unauflöslichkeit des gültig geschlossenen Ehebandes zu Lebzeiten“. Die Kirche wolle deshalb ein „Leben in kirchlich ungültiger Ehe“ sanktionieren.

Über dieses kirchliche Selbstverständnis dürfen sich staatliche Gerichte laut Bundesverfassungsgericht nicht hinwegsetzen, solange es nicht in grundlegendem Widerspruch zu Grundrechten der Betroffenen steht. Selbst nach der Europäischen Menschenrechtskonvention seien Kirchen befugt, ihren Arbeitnehmern „ein gewisses Maß an Loyalität“ abzuverlangen.

Das BAG kann den Arzt aber gleichwohl noch vor einer endgültigen Kündigung bewahren. Den Weg dahin zeigten die Verfassungshüter auf: In dem Arbeitsvertrag habe das Krankenhaus keine Unterschiede gemacht zwischen einem Verstoß gegen das Sakrament der Ehe und dem Verbot des Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft. Damit sei der Arbeitgeber von der Grundordnung der Kirche abgewichen und habe damit womöglich das „Vertrauen“ des Arztes ausgelöst, er könne auch nach der Wiederheirat weiter im Krankenhaus beschäftigt bleiben.

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12 Kommentare

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  • Ja so sin se, de Herrschaften. In jedem Kämmerlein zieh'n se sich was andres rein. Spricht nun nicht alles dafür, dass der Arzt seiner Tätigkeit in der Klinik nur noch nachgegangen ist, um die kirchliche Sittenlehre zu sabotieren?

    Muß die Kirche nach dieser Gerichtsentscheidung jetzt verdeckte Ermittler in die kirchlichen Kliniken schmuggeln, um ähnliche Sabotageakte aufzudecken?

    Kann eine kinderlose Frau nunmehr noch die Mutti im Tendenzbetrieb CDU sein?

    Müssen Urteile eigentlich immer mehr Fragen aufwerfen als beantworten?

  • @Sor

     

    wie gesagt -

    mal sehn -

    was das BAG mit dem

    karlsruher Richterkirchenfenster anfängt -

    (denn ansonsten ist das

    Karlsruhe as usual;)

  • Nur die Ruhe. Keiner muss in kirchlichen Einrichtungen arbeiten. Die Kirche ist - übrigens ebenso wie Zeitungsverlage - ein Tendenzbetrieb, da gelten andere Massstäbe.

     

    Stellen wir uns doch mal vor, Herr Yücel würde sich dazu entschließen, für die AFD zu kandidieren. Wie viele Nanosekunden wäre er noch in der Redaktionskonferenz geduldet?

     

    Genau...

    • @Trango:

      Wenn der Arzt als Priester, Diakon etc. angestellt gewesen wäre: D'Accord. Ein Krankenhaus ist aber keine primär kirchliche Einrichtung, man sucht es wg. seiner Gesundheit auf und nicht, um bekehrt zu werden. Das ist die Crux an der Geschichte, dass die Kirchen sich immer mehr weltlichen Dingen zuwenden und - bevorzugt durch ihr Sonderarbeitsrecht - kirchenferne Bereiche infiltrieren. Hier muss der Gesetzgeber dringend korrigieren. Bis dahin: Austreten!

      • @s0r:

        Es würde m.E. erst dann problematisch, wenn im Rahmen der Daseinsvorsorge säkulare Einrichtungen fehlen würden und durch kirchliche Einrichtungen substituiert werden.

         

        Es gibt allerdings, gerade im ländlichen Raum, viele - ältere - Menschen, die sich bewußt ein kirchliches Krankenhaus aussuchen.

  • Ich finde das im Grunde O.K., dass die Kirchen ihre inneren Angelegenheiten selbst regeln können.

     

    Wir brauchen nur ein Gesetz (notfalls eine Grundgesetzänderung), dass die Zuweisung von Staatsgeldern (z.B. an Krankenhäuser) davon abhängig macht, dass die Werteordnung des Staates in diesem Bereich akzeptiert wird.

     

    Wenn und soweit die Kirchen ohne Staatsgelder auskommen, können sie gerne so weitermachen wie bisher.

    • @arunto:

      Drittwirkung is son Stichwort -

       

      aber Geld - hm -

      klar - wär ne Option - gern;/))

       

      Aber -

      wo doch Rom - vulgo Vatikan -

      nicht nur wg danarer Erbschleicherei

      mehr als die Hälfte der Stadt gehört -

       

      hält doch diese unheilige Gläubischenansammlung -

      nur mal so erwähnt -

       

      3/4 der Anteile allein an der

      Italienischen Waffenindustrie -

      &well known - Guns sells;-(((

      • @Lowandorder:

        und die stellen da nicht nur

        Bolas für argentinische Gouchos her;/)

  • @flw

     

    tja - vielleicht, weil die sehr gut wissen,

    daß in dieser Republik -

    klar immer noch zu viel -

    aber doch eher weniger -

    mit diesem alten Zausel -

    Staat zu machen ist;•))

     

    Gewiß -

    in Trier fällt seit Augusta Trevorum

    kein Sack Reis um,

    ohne daß der Käppchenträger

    die Finger dran hat -

     

    Aber -

    auch ein Eisenfuß -

    von wessen auch immer Gnaden -Meisner -

    mußte knirschend kölsche Lösungen

    hinnehmen -

    und sogar das hillich Licht -

    durch's gehaßte Richterfenster

    in seine bescheidene Hütte -

    ja strahlen lassen

    ('isnt awfull to buildt such a church

    so near the station?;•)

    ganz falsch is das nich -

    aber eben auch kölsch).

     

    Und -

    das Richterfenster karlsruher Provenience steht ja fein offen -

    Denn -

    letzte Tatsacheninstanz

    ist immer noch - genau -

    Erfurt - das BAG -

    und die waren da in letzter Zeit

    doch recht kreativ-findig;/))

     

    (Bagatell-Kündigung via Sozialstaatsvorbehalt aushebeln -

    kurz zuvor las mans

    höheren Orts noch anders;) -

    den Arsch muß frauman erst mal in der Hose haben;

    bedankt zudem einem begnadeten

    ideenreichen sozial geerdeten

    Kleszmer-Spieler;-))

     

    Also: Das Skalpell ers mal noch was

    flach halten;)

  • Heaven, ass and thread!

    Immerhin leben wir ja auch im 21.Jahrhundert und da hat die kirchliche Sittenlehre natürlich oberster Verfassungsgrundsatz zu sein.

    My lovely mister singing club, that walks me icecold the back down.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Wo bleiben denn hier die Stimmen, die sich gegen den "Gottesstaat" bestimmter muslimischer Spinner so lautstark zu Wort melden? Wir haben ihn längst, sehr geschickt camoufliert, aber er ist präsent!!

  • Hola -

     

    hat da der Dritte Senat in Karlsruhe

    - aka Nagelmann-Senat -

    im Maschinenraum gepennt - ¿

     

    anders gewendet -

    Alss Protestant wär das nicht passiert:

    &dan kann das nicht rechtens

    - dieser Karlsruher Spruch noch nicht

    der Weisheit letzter Spruch sein!

     

    So ein Mitschüler -

    Arzt (seit ewig familiär)von Gnaden;-)

    &rumms dacht ich -

    da fällt die Lampe um ~>

    Chefarzt einer der renomierten

    bekannt schwer katolschen

    Kliniken in Bass-Sax;

     

    vulgo - der lebt nach der

    reinen römischen unsittlichen Lehre

    von Anbeginn der Zweisamkeit

    im Konkubinat;•)

    un nu

    Karlsruhe -

    kommst du;/)

     

    Fazit: Franz von Rom -

    da is noch was Dampf im Kessel;

    noch nicht aller Gottes Abend.