Machtwort für Naturschutz

EMSVERTIEFUNGEN Schärfere Kontrollen der Flussausbaggerungen verlangt der Europäische Gerichtshof. Schiffsauslieferungen der Meyer-Werft weiter möglich. Umweltverbände freuen sich dennoch

„Diese Entscheidung ist gut für das Öko-System“

Jutta Over, Nabu

Klar für den Umweltschutz haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in der Diskussion um die Ems entschieden. Die Aufnahme des Flusses in die Liste der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) dürfe nur nach naturschutzfachlichen, aber nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden, stellten die EU-Richter klar. Die Schiffsüberführungen von der Papenburger Meyer-Werft sind weiterhin möglich, die dafür notwendigen Ausbaggerungen müssen aber strenger kontrolliert werden.

Ob in Zukunft jedes Ausbaggern gesondert auf seine Umweltverträglichkeit geprüft werden muss, überlassen die Luxemburger Richter dem Verwaltungsgericht in Oldenburg. Immer wiederkehrende Baggerarbeiten können demzufolge als „einheitliche Maßnahme“ betrachtet werden. Dies gelte besonders, wenn der Zweck darin bestehe, die Tiefe der Fahrrinne durch regelmäßiges Ausbaggern auf einem bestimmten Niveau zu halten. In jedem Fall gelte jedoch die – allerdings weniger strenge – „allgemeine Schutzpflicht“ zur Vermeidung von Verschlechterungen für die natürlichen Lebensräume weiter.

„Das war ein Machtwort für den Naturschutz, eine Klarstellung, die fällig war“, sagte Uwe Johannsen von der Stiftung WWF. Es gebe nicht nur an der Ems Bestrebungen, stark wirtschaftlich genutzte Flächen aus den FFH-Gebieten herauszuhalten. „Es ist eine Entscheidung, die gut ist fürs Öko-System und für die Menschen“, sagte Jutta Over vom Naturschutzbund (Nabu) im Emsland.

„Nach vorläufiger Einschätzung ergeben sich aus dem Urteil in keinem Fall nennenswerte Probleme für die Nutzung der Ems“, sagte Staatssekretär Stefan Birkner vom niedersächsischen Umweltministerium. Ziel bleibe es, „zu einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Konsens zu kommen“. Zunächst solle die Entscheidung des Oldenburger Gerichts abgewartet werden.  (dpa/taz)