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Berufung gegen Küken-UrteilStreit über Schreddern

Ein Gericht hat das Verbot der Massentötung männlicher Junghühner in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Das Land will nun in Berufung gehen.

Will leben: Küken. Bild: privat

BERLIN taz | Der juristische Streit über die Massentötung männlicher Eintagsküken geht weiter. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte Berufung gegen das Küken-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden an. Das Gericht hatte entschieden, dass das millionenfache Töten der Junghühner nicht per Erlass durch die Landesbehörde verboten werden könne. Dazu fehle die gesetzliche Ermächtigung.

Nordrhein-Westfalen hatte im September als erstes Bundesland die Tötung männlicher Küken in allen zwölf Brütereien des Bundeslands zum 1. Januar 2015 verbieten lassen. Dagegen hatten elf Brütereien geklagt und jetzt recht bekommen.

Das Schreddern und Vergasen der Tiere – allein in NRW sind es jährlich 2,6 Millionen Küken, bundesweit 50 Millionen – geht mit juristischer Deckung weiter. Männliche Küken der Legehennen-Linien werden aussortiert, weil sie weder Eier legen, noch als Masthähnchen taugen.

„Wir halten das Urteil für falsch, haben Berufung eingelegt und wollen ein Grundsatzurteil erzwingen“, sagte Remmels Sprecher Frank Seidlitz am Dienstag der taz. Zudem sei jetzt die Bundesregierung gefordert, endlich eine rechtliche Grundlage für ein Tötungsverbot zu schaffen.

Tierschutzbund fordert Ende der Massentötung

Das Gericht hatte erklärt, dass die Massentötung der Küken „seit Jahrzehnten im In- als auch im Ausland üblich“ sei und als „gerechtfertigt“ angesehen werde, weil es keine Alternativen dazu gebe. Lösungen wie die Geschlechtsbestimmung im Ei oder auch das Aufziehen der männlichen Tiere seien nicht praxistauglich.

Die Brütereien „stünden bei einem Tötungsverbot vor dem Aus“, hieß es. Per Güterabwägung hatte das Verwaltungsgericht die Berufsfreiheit der Brütereien höher bewertet als das Tierschutzgesetz, wonach kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.

Der Deutsche Tierschutzbund forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, endlich „seine Hausaufgaben“ zu machen und mit konsequenter Gesetzgebung die Massentötung zu stoppen: „Es gibt keine Ausreden mehr!“

Die BUND-Landwirtschaftsexpertin Reinhild Benning erklärte, Tierqualen in diesem Ausmaß könnten nicht durch die Berufsfreiheit der Brütereien gedeckt werden.

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7 Kommentare

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  • Für Interessierte: Unter anderem hier gibt es Informationen zu Ei-Alternativen:

    http://www.reformhaus.de/ernaehrungstipps/ei-ersatz.html

     

    Wer nicht auf Eier verzichten möchte, erhält unter dem folgenden Link eine Liste mit Partnern (Tierhalter und Großhändler) der Bruderhahn-Initiative Deutschland:

    http://www.bruderhahn.de/wir_ergreifen_die_initiative/#partner

    Hier „dürfen“ die männlichen Küken am Leben bleiben, die entstehenden Mehrkosten werden auf die Eier umgelegt.

  • Die TAZ gibt das Urteil meiner Kammer leider nur stark verstümmelt wieder. Die 2. Kammer des VG Minden hat im Wesentlichen entschieden, dass es aufgrund der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die von NRW vorgesehenen Maßnahmen bedürfe, bei der der Parlamentsgesetzgeber zwischen den Interessen der Brüter (Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG) und den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) selbst abzuwägen habe. Dass die Interessen der Brüter per se vorgingen oder dass es einen vernünftigen Grund für die Tötung der Küken gebe, wie etwa die FAZ oder Greenpeace fälschlicherweise berichten, hat die Kammer nicht entschieden.

  • Ein paar Zahlen: 50 Millionen Küken sind nicht einmal ein Küken pro jahr und Bundesbürger.

     

    Bei über 8 Millionen Hauskatzen in Deutschland sind es nur 5 Küken pro Katze und Jahr. Mit 5 Küken bekommen sie eine Katze vielleicht 2 Tage Satt.

     

    Tiere zu töten, um sie als Futter für andere Tiere zu verwenden ist absolut vernünftig und richtig.

    • @Benedikt Mälzer:

      "Tiere zu töten, um sie als Futter für andere Tiere zu verwenden ist absolut vernünftig und richtig."

       

      Aha. Küken sind leidensfähige, jedoch nicht lebensbewußte Tiere. Auch menschliche Säuglinge sind leidensfähige, jedoch nicht lebensbewußte Tiere, aber ich nehme an, Sie kämen niemals auf den Gedanken, "sie als Futter für andere Tiere zu verwenden". Leidensfähige Wesen nur deshalb ungleich zu behandeln, weil sie unterschiedlichen Spezies angehören, ist ebenso willkürlich wie jede andere Ungleichbehandlung aufgrund ethisch irrelevanter Eigenschaften (z.B. Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Identität etc.). Sollten Sie sich in der geistigen Gesellschaft von Rassisten, Sexisten und anderen Widerlingen unwohl fühlen, sollten Sie Ihre speziesistischen Denk-(und sicher auch Verhaltens-)weisen hinterfragen und ablegen. Dazu dürfte es hilfreich sein, sich eingehend mit der Praktischen Ethik von Peter Singer auseinanderzusetzen.

  • Tierquälerei?

    Die Legehennen legen ihr Leben lang Eier und werden dann getötet. Die Masthennen werden gemästet und dann im Alter von einem Jahr getötet. Die männlichen Kücken werden gleich getötet.

    Die männlichen Kücken werden zu Futter verwertet - ähnlich wie Fisch, der zu Fischmehl verarbeitet wird.

    Das Töten der männlichen Kücken ist Teil der industriellen Fleischwirtschaft und als solches nicht grausamer als das Töten der weiblichen Tiere ein Jahr später. Es gibt Versuche, auch die männlichen Kücken zu mästen: http://www.welt.de/wissenschaft/article108908613/Biobauern-schreddern-keine-Kueken-mehr.html

    • @Velofisch:

      Richtig, aber Masthennen gibt es so nicht, da beide Geschlechter zusammen gemästet werden. Masthühner werden auch nur 4 bis 5 Wochen gemästet.

  • Na, dann auf zu Gesetzgebungsverfahren... In anderen Fällen sind solche schon in wenigen Tagen durchgeboxt worden....