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Kommentar TTIP-HandelsgerichtGabriel will nur minimalen Fortschritt

Jost Maurin
Kommentar von Jost Maurin

Der Kompromissvorschlag von Wirtschaftsminister Gabriel streicht einige Nachteile der Schiedsgerichte. Aber auch er will eine Paralleljustiz für Konzerne.

Der findet das geplante Freihandelsabkommen gar nicht gut: Anti-TTIP-Demonstrant Bild: dpa

E s ist ja schön, dass sich die Pro-TTIP-Fraktion bewegt. Aber Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriels Kompromissvorschlag zum Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ist nur ein minimaler Fortschritt.

Der Entwurf des SPD-Chefs streicht zwar mehrere Nachteile der obskuren Schiedsgerichte, die Investoren anrufen können, wenn sie sich durch staatliche Entscheidungen benachteiligt sehen: Klagen würden öffentlich verhandelt statt wie bei den meisten bisherigen Schiedsverfahren im Verborgenen. Die Regierungen und nicht die Investoren suchten die Richter aus. Gegen ein Urteil wäre zudem Berufung möglich.

Doch dieser EU-US-Investitionsgerichtshof würde immer noch über der normalen Justiz stehen. Wenn ein Konzern etwa vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Forderung wahrscheinlich scheitern würde, könnte er sich anschließend dennoch vor dem TTIP-Gericht durchsetzen. Dieser Rechtsweg wäre ein unnötiges Privileg für Unternehmen.

Schließlich haben sowohl die USA als auch die EU-Länder hoch entwickelte Rechtssysteme. Wenn US-Investoren ihre Rechte durch Beschlüsse beispielsweise deutscher Behörden verletzt sehen, dürfen sie vor einem ordentlichen Gericht der Bundesrepublik klagen. Dort können Unternehmen mit einem fairen Verfahren rechnen. Ähnliche Möglichkeiten haben deutsche Investoren in den USA – auch ohne TTIP-Gerichtsbarkeit.

In korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender Justiz ist das oft anders. Deshalb hat die Bundesrepublik 1959 das erste Investitionsschutzabkommen mit Pakistan geschlossen. Dort hatten deutsche Anleger Angst, willkürlich enteignet zu werden. Aber die EU und die USA sind eben nicht Pakistan.

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Jost Maurin
Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik, Pestizide, Verbraucherschutz und die Lebensmittelindustrie. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2022 in der Kategorie Essay, 2018, 2017 und 2014 Journalistenpreis "Grüne Reportage". 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2013 nominiert für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.
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5 Kommentare

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  • Lieber Jost Maurin,



    Ihre Schlussbemerkung über den Schutz von Investoreninteressen in "korruptionsgeplagten Entwicklungsländern" ist kurzsichtig und gefährlich, mag internationale Konzerne allerdings freuen.



    Richtig, es gibt viele Länder die undemokratisch regiert werden und deren Justiz nicht unabhängig ist (und deren Urteil im Zweifel von der Höhe der Bestechungssumme abhängt). Braucht es da tatsächlich einen Investorenschutz vor einem privaten Schiedsgericht, um die armen Konzerne vor böser Willkür zu schützen, wie Ihr Kommentar impliziert?



    Ohne "Investorenschutz" stünde in diesem Land eine demokratisch nicht legitimierte und am Gemeinwohl nicht interessierte Konzernführung einer eben solchen Justiz gegenüber. Das Urteil wäre Justiz und Regierung sowieso egal, denn bezahlen werden in jedem Fall die ausgepressten Armen - was auch der Fall wäre, wenn Privatgerichte entscheiden. Für die Konzerne würde letzteres die Sache allenfalls vereinfachen.



    Wenn ein Konzern wegen hoher Gewinninteressen Risiken in bestimmten Ländern eingehen will, entspricht dies seinem selbst postulierten „unternehmerischen Risiko“ – lohnt es nicht, tut er’s nicht. Und in undemokratischen Ländern lassen sich Konzernrisiken leichter kalkulieren als in solchen mit unabhängiger Justiz (siehe unter „Bestechungsgeld“). Außerdem ist es immer billiger, am Ende die Armen zahlen zu lassen als sich mit Versicherungspolicen gegen Risiken abzusichern, oder?



    So oder so, es gibt nicht die geringste Rechtfertigung für private Gerichte zum „Investorenschutz“ - bei uns nicht und in armen Ländern auch nicht!



    Beste Grüße,



    Jürgen Buxbaum

    • @Jürgen Buxbaum:

      Korrekt - liest sich leider Richtung -

      Jugend forscht - öh noch;)

    • @Jürgen Buxbaum:

      Danke für diese Anmerkung!

       

      Ich hatte mich auch schon darüber gewundert, dass der Autor sich hier gar nicht die Frage stellt, wer in Pakistan oder anderen "korruptionsgeplagten Entwicklungsländern mit schlecht funktionierender Justiz" am Ende die Zeche der klagenden Investoren zahlt.

  • Na - hat ihr in Balin wieder Björnis

    Petitesse am Start - ?

    ok - ad usum delphini -

    weil Herrn Mon sein Tag is -

    &bis Sams wieder noch was hin

    3.0

     

    Korrekt -

     

    Ach - Siggi Plopp - lasset!

     

    Ich bezweifel zwar - ob so ein

    TransSpezialDemokrat noch weiß,

    wovon die Rede - was in der Sache gemeint ist -

     

    Das - du Nase - ist doch allenfalls -

    DER GROSCHEN -

    ABER WO IST DIE MARK!??!

     

    Implantierung Lobbying in den Gesetzgebungsverfahren usw usf;

     

    Will sagen - verfassungswidrige Sondergerichte hätten doch allenfalls über vergessene Krümel (auch) noch zu entscheiden -

    Allein, damit die Wirtschaftskraken auch die letzten Steuergroschen zu Lasten der Nichtvertretenen -

    "sich gierig in die Taschen wischen können!"

     

    Du vergißt - daß die Bürger mittlerweile ja sehr genau wissen,

    was ihr PolitG-stars auf der neuerlichalten Agenda habt.;

     

    &mal sehn - welchen Anschlußverwendungssessel du längst am Zimmern bist.

    http://www.taz.de/TTIP-und-private-Schiedsgerichte/!159266/

    • @Lowandorder:

      Mal im ernst -

       

      Das mit dieser Art von Gerichten - in welcher Form auch immer - ist doch

      gegenüber - offizieller -

      Implantierung von Lobbying in den Gesetzgebungsverfahren

      (ein eklatanter verfassungswidriger Demokratieverstoß) - peanuts -

      Auch bei TTIP&CETA vergleichsweise Augenwischerei & nur für die Galerie!

       

      Wie im Arzneimittelrecht -

      (ein Millardenmarkt Alleinzuständigkeit früher VG Berlin - heute Köln ) -

      "Wenns um was geht -

      regeln das Merck & Co vor Ort -

      Wer da bei wem aufm Schoß sitzt, lass ich mal offen - …

      Wir - haben hier doch nur die kleinen Krauter vor den Tresen gekriegt;

      Unsere Entscheidungen - wenn alle Eulen verflogen sind - interessieren doch keine Sau."

      Ja - der wußte - wovon er sprach;

      &das betreffende Gesetz - ist dementsprechend bis heute ein -

      Lobbying-Trümmergelände

      (Der Bundesrat forderte den BT. anläßlich der 10. Novelle auf -

      " ein lesbares Gesetz zu schaffen.")

      So geht das.

       

      Der Dreh bei TTIP et al ist vielmehr - die Parlamente - den gouvernementalen Bereich als Störfaktor im alleinigen Interesse des wirtschaft-industriellen Komplex & zu Lasten der Bürger auszuhebeln. Punkt.

       

      Da hat Thilo Bode völlig recht -

      Das - ist das Ziel solcher Abkommen - "über Schraubenlängen etc -

      können die sich auch so einigen."