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Den Fall erneut aufgerollt

TODESSCHUSS Hamburger Polizist steht wegen fahrlässiger Tötung diesmal vor dem Landgericht

Als der Wagen einen Satz gemacht habe, „wurde durch eine Muskelkontraktion“ der Schuss ausgelöst

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Mittwoch die Berufungsverhandlung gegen den Polizisten Hans-Peter A. wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Dem 52-Jährigen wird zur Last gelegt, als Zivilfahnder am frühen Morgen des 26. Juni 2007 den unbewaffneten Tibor C. bei der Festnahme erschossen zu haben. In erster Instanz war A. auch auf Antrag der Staatsanwältin freigesprochen worden. Die drei Nebenklagevertreterinnen der Familie C. legten Berufung ein.

Darin bemängeln die Juristinnen, dass sich die Amtsrichterin ausschließlich auf die Einlassung A.s gestützt hatte, die A. nun vor dem Landgericht wiederholte. Danach wollte er bei dem Versuch, die Fahrertür des linksseitig geparkten englischen Renaults zu öffnen, die Waffe untypischerweise aus der schießerprobten rechten Hand in die linke Hand gewechselt haben. Als der Wagen einen Satz nach vorne gemacht habe, sei durch eine „Muskelkontraktion“ der Schuss ausgelöst worden. Die Kugel durchbohrte die hintere Seitenscheibe und traf den 27-jährigen C. in den Rücken.

Gegen diese Version sprachen die Aussage seines Kollegen Michael B. und mehrere Indizien. Und kriminaltechnisch war nicht zu klären, aus welcher Hand der Schuss abgegeben worden ist, da die Polizei A. nach dem Vorfall bei einem Toilettengang die Möglichkeit eingeräumt hatte, die Hände zu waschen, sodass keine Schmauchspuren gesichert werden konnten. In diesem Verfahren werden wohl neue Gutachten in Auftrag gegeben werden. KVA

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