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Tierseuchenversichert?

Dass jedes Bundesland dazu verpflichtet ist, Tierverluste durch seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden, die bei deren Bekämpfung entstehen, zu ersetzen, gehört zum Schatz des eher selten abgefragten Wissens. Noch unbekannter daher die Tierseuchenkassen, die elf Bundesländer zu diesem Zweck eingerichtet haben. Die jetzigen Vorsorgemaßnahmen „müssen nicht übernommen werden“, sagt der stellvertretende Geschäftsführer der niedersächsischen Tierseuchenkasse, Heinz-Josef Dieckhoff. Man tut es aber trotzdem – zumindest teilweise: Gestern hat sich der Vorstand auf Beihilfen geeinigt. Für die Kosten der Vorsorge-Untersuchungen soll es jeweils „einen Fixbetrag“ geben. „Der Beschluss ist uns sehr schwer gefallen, weil noch nicht klar ist, wie viel es am Ende kostet.“ Zwar hatte man im vergangenen Jahr genauso reagiert, aber da laufen gerade erst die Abrechnungen. Ein Endbetrag lasse sich „vielleicht in zwei Monaten abschätzen“, so Dieckhoff. Besser hochrechnen lässt sich hingegen, was ein Ausbruch der Seuche kosten würde: „Wenn man pro Tier einen Wert von etwa einem Euro ansetzt, wären das in Niedersachsen rund 75 Millionen“, so der promovierte Veterinär. „Hinzu kämen die Kosten für die Tötung und Entsorgung, die erheblich höher liegen.“ Realistisch sei deshalb eine „Größenordnung von 230 Millionen“ – also so viel, wie 2003 das Keulen nahezu des gesamten Federvieh-Bestandes wegen der Hühnerpest in den Niederlanden gekostet hat. Der gesamtwirtschaftliche Schaden läge bedeutend höher. bes

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