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PARTEIENFINANZIERUNG Lobbykritiker fordern strengere Regeln für Geldzahlungen. Debatte im Bundestag

BERLIN taz | Im Streit über das Sponsoring politischer Parteien plädiert eine Allianz lobbykritischer Organisationen für klare Regeln. Sponsoring müsse gesetzlich gleichbehandelt werden wie Spenden, fordern Lobby Control, Campact, Transparency International Deutschland und der Verein Mehr Demokratie. Zudem solle künftig ein unabhängiges Gremium, ähnlich dem Bundesdatenschutzbeauftragten, die Einhaltung des Parteiengesetzes kontrollieren. Derweil warfen Opposition und Regierungsfraktionen im Bundestag einander Scheinheiligkeit im Umgang mit Geldzuwendungen vor.

Wenn Firmen beispielsweise für Stände auf Parteitagen Geld zahlten, „ist für die Bürgerin und den Bürger nicht sichtbar, woher die Summen fließen“, kritisierte die Geschäftsführerin von Lobby Control, Heidi Klein. Daher fordert sie, ähnlich wie die Grünen: „Sponsoring muss gleichbehandelt werden mit Spenden.“ Das hieße: Maximal 50.000 Euro dürfe ein Unternehmen einer Partei pro Jahr an Spenden oder Sponsorengeld zahlen.

Diese Zahlungen müssten genauso behandelt werden wie Spenden, fordern die Lobbykritiker. Sponsorengeld solle ebenfalls im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien auftauchen. Zudem forderte Klein: „Sponsoring darf nicht steuerlich absetzbar sein.“ Derzeit lassen sich solche Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen.

Der Allianz der Sponsoring-Gegner hält auch die Regeln zur Veröffentlichung von Spenden für zu lasch. Solche Geldzahlungen müssten schon ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht der Parteien auftauchen. Bislang müssen erst Spenden ab 10.000 Euro in diesem Bericht stehen.

Der Bundestag habe bei seiner Aufsichtspflicht versagt, kritisierte Jochen Bäumel von Transparency International. Künftig solle ein „Bundesbeauftragter für die Parteienfinanzierung“ dies erledigen – auf 8 oder 10 Jahre gewählt mit Zweidrittelmehrheit des Bundestags.

In einer aktuellen Stunde des Bundestags warf die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher der nordrhein-westfälischen CDU indirekt illegales Verhalten vor: „Geld für Gesprächstermine sind Zweckspenden“, und die seien verboten. Marco Buschmann vom Koalitionspartner FDP konterte, die SPD müsse aufklären, ob bezahlte Anzeigen im SPD-Parteiorgan Vorwärts nicht den Zugang zum vormaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geebnet hätten.

MATTHIAS LOHRE

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