Schikanen, die es gibt: Bummelverbot
Man stelle sich vor, ein Sonntagsfahrer mit Hut schleicht im Schneckentempo über die Landstraßen und landet dafür wegen Nötigung im Gefängnis. Absurd? Einen ähnlichen Fall hatte jedoch am Montag das Amtsgericht Dannenberg zu verhandeln: Ein Atomkraftgegner war 2004 mit stark verminderter Geschwindigkeit vor einer Bundespolizei-Kolonne im Wendland hergefahren. Er hatte dafür einen guten Grund: Seine Wagentür war in der Nacht zuvor aufgebrochen worden – angeblich sogar von einer Polizei-Streife. Der Grenzschützer-Konvoi hatte es aber eilig: Schließlich war man auf dem Weg zum Castor-Einsatz. Und ließ deshalb den Bummler den vollen Zorn über die Verzögerung spüren: Anstatt des üblichen Bußgeldes wegen Behinderung des Straßenverkehrs erhielt er eine Anzeige wegen Nötigung. Diese hätte er entweder mit einem Bußgeld von 750 Euro oder mit einem Tag hinter Gittern begleichen sollen. Der Mann legte Widerspruch ein, es kam zur Verhandlung. Das Amtsgericht allerdings stellte das Verfahren schließlich ein – gegen ein Bußgeld von 200 Euro. TAZ
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