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Erneut um Gnade ersucht

Zohra K. sitzt weiterhin in Abschiebehaft. Rechtsanwalt reicht neuerliche Petition für die junge Afghanin ein

Der Anwalt der in Abschiebehaft sitzenden Zohra K. hat eine weitere Eingabe eingereicht, um die Abschiebung der 21-jährigen Afghanin doch noch zu verhindern. Die Härtefallkommission der Bürgerschaft hatte in der vergangenen Woche bereits eine von Lehrern eingereichte Petition für ein Bleiberecht abgelehnt.

Die Ausländerbehörde will jetzt erreichen, dass die an das neuerliche Gnadengesuch gebundene Duldung der Afghanin aufgehoben wird. Das geht aber nur mit Zustimmung des Eingabenausschusses.

Der Anwalt von Zohra K., Thorsten Buschbeck, befürchtet, dass der morgige Mittwoch als Ausreisetermin festgesetzt werden könnte. Denn nur mittwochs gibt es einen Direktflug von Frankfurt am Main in die afghanische Hauptstadt Kabul. Die Ausländerbehörde erklärte gestern jedoch, es gebe keinen konkreten Termin. Die Abschiebung werde „sicherlich bald vollzogen, aber noch nicht in dieser Woche“, so Sprecher Norbert Smekal.

Zohra K. soll gemeinsam mit ihrem Ehemann abgeschoben werden. Das Paar fällt unter das „stufenweise Rückführungsprogramm“, das der CDU-Senat im Mai 2005 für afghanische Flüchtlinge einführte. Demnach werden bisher alleinstehende Männer und kinderlose Ehepaare, die seit weniger als sechs Jahren in Hamburg wohnen, in das kriegszerstörte Land zurückgeflogen. Familien und alleinstehende Frauen sollen folgen.

Aus Angst vor Abschiebung war Zohra K. gemeinsam mit ihrem Mann im vergangenen September unerlaubt nach Norwegen gereist. Das Paar erhoffte sich dort eine größere Chance auf ein Bleiberecht. Am 2. Februar 2006 wurden beide nach Hamburg ausgeliefert und sitzen seitdem am Holstenglacis in Abschiebehaft. OWA

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