: Graffiti
Herkunft & Recht
„Ich war hier“. Das ist der Klassiker unter den Klosprüchen und ein Graffito. Allgemein versteht man darunter Zeichen und Symbole, aber auch einfache Worte und Informationen, die plakativ an Wände geschrieben, gemalt, gesprüht oder geritzt sind.
Seit Anfang des Jahres taucht in Berlin eine weitere Form auf: Graffiti auf Flusssäurebasis. Wegen seines ätzenden Charakters ist es gefährlich. Nach Polizeiangaben gab es schon drei Verletzte Beamte, die giftige Dämpfe einatmeten oder für mehrere Tage mit tauben Fingern ins Krankenhaus mussten.
Erste Graffiti gab es schon im Paläolithikum – der Altsteinzeit, die vor rund 10.000 Jahren endete. Nach aktuellen Forschungsergebnissen waren es schon damals Jugendliche, die Höhlenwände bemalten.
Jüngeren Datums sind die Graffiti sowjetischer Soldaten im Reichstagsgebäude wie „Ich war hier, Durgarjan Tschuinuiw 1.7.45“. Diese Schmierereien sollen als historische Dokumente für Besucher des Bundestags erhalten bleiben.
Die meisten Graffiti gelten heute als illegal, weil sie ohne Erlaubnis angebracht werden. Seit vergangenem Jahr gelten sie als Sachbeschädigungen. Ertappten Tätern droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Nach Polizeiangaben gab es im vergangenen Jahr rund 12.000 Strafanzeigen wegen illegaler Graffiti. Etwa 20 Prozent dieser Fälle würden aufgeklärt. Zur harten Sprayerszene rechnet die Polizei etwa 200 Berliner, „vom Hartz-IV-Empfänger bis zum Millionärssohn“ sei alles dabei, sagte ein Sprecher. chs
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