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Fanseiten für Firmen erlaubt

PROZESS Kieler Datenschützer unterliegt vor Gericht: Unternehmen dürfen auf Facebook für sich werben

Das Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts ist eindeutig und für den Kieler Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert schlicht „ärgerlich“: Unternehmen dürfen nicht daran gehindert werden, bei Facebook eigene Fanseiten zu betreiben. Damit kassierten die Richter mehrere Verfügungen Weicherts, in denen er unter Androhung eines 50.000-Euro-Bußgeldes in Schleswig-Holstein ansässigen Firmen genau dieses verboten hatte. Drei der Unternehmen hatten gegen den Beschluss des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) geklagt.

ULD-Chef Weichert hatte die Verfügungen damit begründet, dass die nach irischem Recht betriebenen Facebook-Seiten deutschen Rechtsnormen nicht genügten. Das soziale Netzwerk erhebe von den Nutzern der Fanseiten für Werbezwecke widerrechtlich persönliche Daten und erstelle Nutzungsprofile. Unternehmen, die Fanseiten betrieben, seien mitverantwortlich.

Genau das sind sie nicht, urteilte nun das Gericht. Weichert erwägt, vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Berufung einzulegen. Diesen Weg ließ das Gericht offen. Der Fall sei „von grundsätzlicher Bedeutung“, sagt Richter Hans-Joachim Rosenthal. Auch er und seine Kollegen sehen durchaus eine Datenschutz-Problematik bei Facebook.

„Das Wesentliche ist, dass Rechtssicherheit herrscht“, sagt Rüdiger Kubald vom Unternehmen Mobilcom, einem der drei Kläger. Auch SPD, CDU und FDP haben das Urteil begrüßt, da es Klarheit schaffe. Peter Eichstädt (SPD) erklärte: „Die Datenschützer müssen akzeptieren, dass soziale Netzwerke trotz vorhandener Datenschutz-Risiken ein fester Bestandteil der Kommunikation in fast allen Lebensbereichen sind.“  MAC

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