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Überfall mit Fußfessel

ÜBERWACHUNG Ein Fußfesselträger soll sich in Niedersachsen an einem Raubüberfall beteiligt haben, bei dem das Opfer schwer verletzt wurde. Ermittelt wurde er über seine Bewegungsdaten

Trotz elektronischer Fußfessel soll sich ein Ex-Häftling im niedersächsischen Hannoversch Münden an einem Raubüberfall auf eine 72-Jährige beteiligt haben. Über die Bewegungsdaten des 32-Jährigen wurde ermittelt, dass er sich zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Nähe des Hauses befand, in dem die Frau vergangenen Sonnabend überfallen und bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert worden war, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Göttingen am Freitag mit.

Nach seiner Festnahme legte der Mann, der nach einer verbüßten Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs eine Fußfessel tragen muss, ein Geständnis ab: Gemeinsam mit einem Komplizen habe er von der Frau Bargeld erbeuten wollen, um seine Drogensucht zu finanzieren. Der 32-Jährige sitzt inzwischen wegen Raubes in Untersuchungshaft, er soll während der Tat im Auto vor dem Haus gewartet haben. Seinem Komplize, der in die Wohnung eingedrungen und das Opfer stranguliert haben soll, wird versuchter Mord vorgeworfen. Polizei und Staatsanwaltschaft sprechen vom ersten Fall in Niedersachsen, in dem eine Fußfessel die Aufklärung eines Kapitalverbrechens ermöglicht habe. Ob man die Tat ohne das Überwachungsinstrument hätte aufklären können, bezweifle man.

Niedersachsens Justizministerium wollte sich zu dem Fall am Freitag nicht äußern. Anlass, den Einsatz von Fußfesseln grundsätzlich infrage zu stellen, sei der Raubüberfall aus Sicht von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) aber nicht, erklärte ein Sprecher. „Die Fußfessel ist aber auch kein Allheilmittel, um Straftaten zu verhindern“, betonte er. „Es ist eine irrtümliche Vorstellung, die Menschen würden sich weiter im Gefängnis befinden, wenn es die Fußfessel nicht gäbe.“

Nur wenn nach einer verbüßten Haftstrafe die Gefahr weiterer Straftaten bestehe, könne das Tragen von Fußfesseln als zusätzliches Überwachungsmittel gerichtlich angeordnet werden. 2012 war die Einführung in Niedersachsen, wo derzeit zwei von bundesweit 67 Fußfesselträgern leben, bei SPD und Grünen noch auf Kritik gestoßen – als Zeichen eines schleichenden Prozesses der Strafverschärfung. THA

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