KOMMENTAR: KAI VON APPEN ÜBER DEN BUNDESPOLIZEI-DEAL MIT DEM RÜSTUNGSKONZERN: Deutschland handelt inkonsequent
So etwas ist nicht nur pietätlos – es ist ganz einfach geschmacklos: Da unterzeichnet die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 106 Staaten im Dezember 2008 eine Konvention zur Ächtung von Streumunition. Die Bundesregierung feiert sich und die Bundeswehr als Vorreiter bei der Entwicklung eines humanen Völkerrechts – schließlich hat die Bundeswehr bereits 2001 damit begonnen, ihre Streubomben zu vernichten. Dann tritt die Konvention am 1. August endlich in Kraft und die Bundespolizei wird Kunde bei einem der weltweit sieben Hersteller von Streubomben.
Man könnte spotten, die deutschen Regierung habe wohl Mitleid mit dem US-Konzern L3 Communications, hat sie dem Unternehmen doch mit der Konvention zumindest das Geschäft ein wenig vermasselt. Doch Spaß beiseite: Im Bundesinnenministerium herrscht offensichtlich die Devise: Wer gute Angriffstechnologie produzieren kann, kann vielleicht auch gute Überwachungstechnologie entwickeln.
Trotz umfangreicher Tests auf den ganzen Welt sind Körperscanner noch nicht serienreif. Die Geräte schlagen gegenwärtig eher zu oft als zu selten an. Diese Kinderkrankheiten möchte die Bundespolizei schnell beseitigt wissen. Sie sucht daher ihr Heil in der US-Technologie. Denn die Bundespolizei lechzt im ganzen Land nach den Nacktscannern.
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