: Paragrafen gegen Professoren-Ranking
Datenschützer greift ein: Studenten sollen Bewertungen ihrer Lehrkräfte im Internet einschränken
BERLIN taz ■ Christian Johner von der FU Neu-Ulm zählt zu den Topprofessoren Deutschlands. Das finden zumindest seine Studenten – und geben ihm eine Gesamtnote von 1,1 in dem Internetportal www.meinprof.de. Über etwa 24.000 Dozenten in Deutschland können die Studenten dort ihr Urteil abgeben. Daraus wird ein Durchschnitt errechnet und ein Ranking erstellt.
Die Betreiber erhoffen sich davon mehr Einfluss auf die Seminarstruktur für die Studenten und mehr Wettbewerb unter den Professoren. Sie wollen Anhaltspunkte bieten für Studienanfänger und Studienfachwechsler.
Damit könnte es aber bald vorbei sein, denn jetzt hat sich der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix eingeschaltet. Immer mehr Professoren, die in dem Ranking schlecht abschnitten, hatten sich beklagt. Einige richteten sich an die Betreiber der Seite und baten, herausgenommen zu werden. Andere drohten mit dem Anwalt. Der Datenschutzbeauftragte gab ihnen jetzt Recht. Die Seite sei datenschutzrechtlich unzulässig, urteilt er, die Professoren fühlten sich „öffentlich diskriminiert“.
Die Sprecherin des Beauftragten, Anja-Maria Gardain, betont, gegen öffentliche Kritik sei zwar nichts einzuwenden. Es sollte sich aber nur äußern dürfen, wer auch tatsächlich beteiligt ist – also nicht irgendwelche Internetsurfer, sondern nur die Studenten der jeweiligen Professoren. Das Portal verstoße außerdem gegen den Paragrafen 29 des Datenschutzgesetzes. Demnach muss eine Interessenabwägung zwischen den beurteilten Professoren und den Lesern der Seite stattfinden. So soll jeder Professor, der auf der Seite bewertet wird, eine Einwilligung geben. Bei der großen Anzahl an Dozenten ist das aber für die Betreiber der Seite nicht machbar.
Eine weitere Forderung der Datenschützer: Künftig dürfe nicht mehr jeder Interessierte zu den Urteilen über die Professoren Zugang haben. „Bei einer öffentlichen Vorlesung macht man sich selbst ein Bild von dem Dozenten“, sagt Gardain, „aber in dem Portal verlässt man sich auf die Bewertung von anderen.“ So soll die Internetseite nicht mehr von „Außenstehenden“ wie Abiturienten und Uniwechslern abrufbar sein. Damit aber verlöre sie aus Sicht der Betreiber eine ihrer wichtigsten Funktionen.
Die Studenten wollen deshalb nur beschränkt auf die Forderungen der Datenschützer eingehen. „Es ist ja auch in unserem Interesse, die Seite weiterzuentwickeln“, so Alexander Pannhorst von www.meinprof.de. „Wir finden Beleidigung auch nicht gut und suchen nach einem System, sie so schnell wie möglich von der Seite zu nehmen.“ Doch sie könnten nicht alle Änderungswünsche erfüllen. Das sei technisch nicht machbar und würde außerdem die Idee der Seite verraten, meint Pannhorst. Wenn sich die Studenten aber weigern, die vorgeschlagenen Veränderungen umzusetzen, droht ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Weil die Studenten das Bußgeld nicht zahlen können, wäre das dann das Ende der Seite. SOPHIE HAARHAUS
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